Lästern am Arbeitsplatz – ein Kündigungsgrund? Robert Kneschke, Fotolia

14. Dezember 2015, 11:06 Uhr

Lieber vorsichtig sein Lästern am Arbeits­platz – ein Kündigungsgrund?

Ein abfälliger Spruch über den Chef ist oft schnell gemacht – peinlich genug, wenn das herauskommt. Aber ist Lästern am Arbeitsplatz auch ein Grund für eine Kündigung? Wer seinem Ärger im Büro Luft machen möchte, sollte grundsätzlich vorsichtig sein und darauf achten, wo und mit wem er spricht.

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Lästern am Arbeits­platz: Dann ist die Kündigung möglich

Das Lästern über den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten kann tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – je nachdem, wo und in welchem Rahmen gelästert wird. Wenn ein Arbeitnehmer etwa in der Kantine oder im Großraumbüro schlecht über den Chef redet, sodass jeder Vorbeikommende mithören kann, gilt der Rahmen als öffentlich. Das Lästern ist dann eine Pflichtverletzung gegenüber dem Vorgesetzten – je nachdem, wie ausfallend der Lästernde wird, kann ihn der Chef sogar wegen Ehrverletzung belangen. Eine Abmahnung oder Kündigung sind mögliche rechtliche Folgen. Zur Kündigung ist der Chef beispielsweise berechtigt, wenn ein Mitarbeiter ihn vor anderen mit groben Kraftausdrücken beleidigt.

Im ver­trau­li­chen Gespräch gelten andere Regeln

Der Chef verhält sich Ihrer Meinung nach ungerecht, und Sie reden sich im vertraulichen Gespräch mit einem Kollegen oder einer Kollegin den Frust von der Seele? In diesem Fall sieht die Rechtslage anders aus. Wenn Sie am Arbeitsplatz unter vier Augen oder im privaten Rahmen über Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzten lästern und davon ausgehen können, dass der Gesprächsinhalt nicht innerhalb der Firma weiter getragen wird, kann der Chef Ihnen dies nicht anlasten. Entscheidend ist, dass Sie die Lästerei nicht bewusst nach außen getragen haben.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Entsprechende Urteile haben zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (AZ 1 Sa 230/09) und das Arbeitsgericht Essen gefällt (AZ 2 Ca 3550/12). In letzterem Fall war einer Mitarbeiterin sogar vorgeworfen worden, ihren Chef in Telefonaten mit Kollegen als "hinterfotzig" und als "Pisser" bezeichnet zu haben. Das Gericht stellte klar, dass selbst dies keine Grundlage für eine Kündigung sei, da es sich um private Äußerungen der Mitarbeiterin gegenüber langjährigen Vertrauten gehandelt habe, auf deren Verschwiegenheit sie gezählt habe.

Soziale Medien: Vorsicht beim Lästern über den Chef

Die Rechtsprechung beim Lästern über den Chef in sozialen Medien ist aktuell nicht einheitlich. Gehen Sie jedoch sicherheitshalber davon aus, dass alles, was Sie beispielsweise auf Facebook an negativen Bemerkungen über Ihren Arbeitgeber verbreiten, als öffentlich angesehen wird. Da Kommentare im Internet sich viel schneller und mit größerer Reichweite verbreiten lassen als etwa ein abfälliger Spruch vor Kollegen in der Kantine, fällt das Lästern in sozialen Medien viel stärker ins Gewicht. Es kann entsprechend ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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