17. Dezember 2018, 16:30 Uhr
Leichtere Rückkehr ins Berufsleben Langzeitarbeitslosigkeit: Rückkehr in Beruf wird erleichtert
Der Wiedereinstieg in den Beruf ist insbesondere bei Langzeitarbeitslosigkeit schwierig. Um Arbeitslosengeld-II-Empfängern die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, hat der Bundestag das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das zwei Instrumente umfasst: die sogenannte "Teilhabe am Arbeitsmarkt" und die "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen". Zwar muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, doch ein Inkrafttreten ist bereits für den 1. Januar 2019 geplant.
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Teilhabe am Arbeitsmarkt: Voller Lohnkostenzuschuss bei Langzeitarbeitslosigkeit
Das Teilhabechancengesetz ändert das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und führt dort neue Lohnkostenzuschüsse ein: Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, erhalten Geld vom Staat. Dieser Anreiz soll dazu beitragen, dass mehr Menschen nach langer Arbeitslosigkeit eine Stelle finden.
Wenn der neue Mitarbeiter bereits seit sechs Jahren oder länger in der Langzeitarbeitslosigkeit steckte, Hartz IV bezog und mindestens 25 Jahre alt ist, gibt es einen Lohnkostenzuschuss für den neuen Arbeitgeber in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei Schwerbehinderten oder Hartz-IV-Empfängern mit minderjährigen Kindern gibt es den Zuschuss bereits nach fünf Jahren. In den ersten beiden Jahren wird dem neuen Arbeitgeber ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes gezahlt. Danach reduziert sich die Unterstützung jedes Jahr um zehn Prozent. Die maximale Dauer liegt bei fünf Jahren.
Nicht zu verwechseln ist das neue Arbeitsmarktinstrument mit der bereits bestehenden "Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt", die sich vor allem an Personen mit besonderem Förderbedarf richtet.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Wiedereinstieg in den Beruf mit Weiterbeschäftigungspflicht
Das zweite Instrument greift schon ab einer Langzeitarbeitslosigkeit von zwei Jahren. Auch hier geht es um Lohnkostenzuschüsse, die eine Anstellung für den neuen Arbeitgeber potenziell attraktiver machen. Im ersten Jahr des Wiedereinstiegs in den Beruf liegt die staatliche Förderung bei 75 Prozent, im zweiten Jahr bei 50 Prozent. Als Bezugsgröße agiert hier nicht der Mindestlohn, sondern der tatsächlich gezahlte Lohn.
Um die Förderung nachhaltig wirksam gegen Langzeitarbeitslosigkeit zu machen, hat der Gesetzgeber eine Nach- oder Weiterbeschäftigungspflicht an dieses Instrument gekoppelt: Auch nach Ende der Förderung muss der Arbeitnehmer seinen Job behalten – und zwar für mindestens sechs Monate.
Begleitendes Coaching nach Langzeitarbeitslosigkeit
Das Jobcenter schafft mit den neuen Instrumenten nicht nur finanzielle Anreize für Arbeitgeber, sondern unterstützt die Berufsrückkehrer auch fachlich beim Wiedereinstieg in den Beruf: Bei beiden Förderungen gibt es begleitende Coachings für die Wiedereinsteiger.
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