4. März 2015, 9:44 Uhr
Kinderbetreuung Lehrerstreik: Dürfen Eltern zu Hause bleiben?
Der Lehrerstreik in Deutschland hält an: Doch was können berufstätige Eltern tun, die auf die Schnelle keine Kinderbetreuung für ihren Nachwuchs finden? In solchen Fällen, kann Ihnen ein Berufs-Rechtschutz helfen.
Warum gerade wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können? >>
Eltern dürfen bei Lehrerstreik zu Hause bleiben
Fällt der Unterricht für Ihr Kind wegen des anhaltenden Lehrerstreiks aus, sollten Sie auf jeden Fall zunächst versuchen, eine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung zu organisieren. Fragen Sie bei Großeltern, Freunden, Nachbarn oder Bekannten nach. Finden Sie keine Ersatzbetreuung, steht es Ihnen zu, sich selbst um Ihre Kinder zu kümmern und der Arbeit fernzubleiben, berichtet "Spiegel Online". Informieren Sie in einem solchen Fall umgehend Ihren Arbeitgeber, um Streit zu vermeiden. Eine Abmahnung oder gar Kündigung brauchen Sie nicht zu befürchten – allerdings kommt es immer auf das Alter Ihres Kindes an: Ein Siebenjähriger bedarf auf jeden Fall einer Kinderbetreuung, wohingegen ein Zehntklässler auch mal einen Tag ohne Betreuung auskommen dürfte.
Wie steht es um eine Lohnfortzahlung?
Nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag, wenn der Streik erst kurzfristig angekündigt wurde: Der Paragraf greift immer dann, wenn Sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind. Per se sollte übrigens niemand seine Kinder zu Hause behalten und der Arbeit fernbleiben, so der Sprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für Nordrhein-Westfalen Berthold Paschert im Gespräch. Zunächst sollten Sie sich bei der Schule Ihres Kindes darüber informieren, ob die Kinderbetreuung trotz Lehrerstreik gegebenenfalls dennoch gewährleistet werden kann. Insbesondere an Grund- und Förderschulen werden in der Regel Notfallbetreuungen organisiert.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.