Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Steht Ihnen im Nebenjob Gehalt zu? Photographee.eu, Fotolia

24. November 2014, 13:24 Uhr

Gleiche Rechte Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall: Steht Ihnen im Nebenjob Gehalt zu?

Husten, Schnupfen, Magenverstimmung – wenn Sie einmal krank sind, sollten Sie sich auskurieren. Da hat auch Ärger mit dem Chef nichts zu suchen - mit einem guten Rechtsschutz-Partner an Ihrer Seite sind Sie für den Ernstgall gewappnet. Über eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. Auch nicht im Nebenjob oder Minijob.

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Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall auch im Nebenjob und Minijob

Viele Minijobber und Teilzeitkräfte haben Angst, dass Sie keinen Lohn erhalten, wenn sie krank beziehungsweise arbeitsunfähig sind. Dem ist jedoch nicht so, wie die Minijob-Zentrale in einem Online-Bericht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schreibt. Alle Arbeitnehmer haben hier die gleichen Rechte, ob Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Wenn Sie im Nebenjob unverschuldet erkranken sollten oder etwa aufgrund einer medizinischen Rehabilitations- beziehungsweise Vorsorgemaßnahme arbeitsunfähig werden, haben Sie weiterhin Anspruch auf Fortzahlung Ihres regelmäßigen Verdienstes von Seiten des Arbeitgebers bis zu sechs Wochen. Dies legt § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) fest. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich auf die Tage, an denen Sie normalerweise arbeiten würden, wenn Sie nicht krank wären.

Krank­mel­dung an den Arbeit­ge­ber schicken

Eine Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung von Ihrem Arzt vorlegen. Außerdem müssen Sie bereits mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im Nebenjob oder Minijob tätig sein, bevor sie krank werden. Sollten Sie zwei oder mehrere Jobs haben, muss Ihr Arzt keine zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. In diesem Fall sollten Sie eine Kopie anfertigen. Liegt eine Krankmeldung vor, darf Ihr Chef nicht verlangen, dass Sie die Arbeitszeit ohne Entlohnung in Form von Überstunden nacharbeiten müssen. Sie haben für die Zeit, in welcher Sie arbeitsunfähig sind, Anspruch auf vollen Lohn.

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