10. Mai 2024, 12:05 Uhr
Darf ich eigentlich? Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was ist erlaubt?
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen. Allerdings nicht, dabei unbegrenzt viel zu verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Hier erfährst du, welche Bedingungen für Mehrfach-Minijobber gelten – mit oder ohne Hauptbeschäftigung.
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Darf man mehrere Minijobs haben?
Grundsätzlich: ja. Es ist nicht verboten, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen. Allerdings musst du dabei in der Regel die Verdiensthöchstgrenze von 538 Euro im Monat im Blick behalten. Besondere Vorgaben sind zu berücksichtigen, wenn du außerdem noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast.
Die grundsätzliche Regelung lautet: Als Minijobber zahlst du keine Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn du maximal 538 Euro im Monat verdienst. Von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen – und so das gesamte Geld netto aufs Konto bekommen.
Aber: Ein Minijob kann natürlich auch deutlich weniger einbringen als 520 Euro – je nachdem, wie viele Stunden die Tätigkeit umfasst.
Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung
Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf gleichzeitig mehrere Minijobs annehmen. Eine Obergrenze für die Zahl an Minijobs gibt es hierbei theoretisch nicht. Voraussetzung für das Ausüben mehrerer Minijobs ohne Hauptbeschäftigung ist allerdings: Das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammengerechnet darf im Monat nicht mehr als 538 Euro ergeben, damit die Beschäftigung sozialversicherungsfrei bleibt.
Steigt dein Gehalt aus mehreren Minijobs insgesamt über 538 Euro, musst du Beiträge zur Sozialversicherung zahlen – und zwar für sämtliche Minijobs, ob sie dir nun 50 oder 350 Euro pro Monat einbringen. Ob sich das lohnt, solltest du im konkreten Fall durchrechnen. Auch musst du alle deine Minijob-Arbeitgeber über jeden weiteren Minijob informieren, den du angenommen hast.
Wichtig zu wissen: Einen Minijob zu verschweigen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn der Arbeitgeber muss die Tätigkeit bei der Minijob-Zentrale anmelden. Und: Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde. Die Zahl der Stunden, die du pro Monat auf verschiedene Arbeitgeber verteilen kannst, ist somit begrenzt, wenn du nicht über 538 Euro kommen willst.
Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
Ein einziger Minijob neben dem Hauptberuf ist steuerfrei, und auch Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen dafür nicht extra an. Das gilt unabhängig davon, ob du deinen Haupt-Job in Vollzeit oder in Teilzeit ausübst.
Mehrere Minijobs neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auszuüben, ist ebenfalls grundsätzlich erlaubt. Sämtliche Arbeitgeber müssen allerdings Bescheid wissen, und dein Haupt-Arbeitgeber kann bei berechtigten Einwänden ein Veto einlegen.
Außerdem wichtig: Nur der zuerst angenommene Minijob neben dem Hauptjob ist sozialversicherungsfrei. Dabei ist es unerheblich, ob du hiermit genau 538 Euro oder weniger verdienst.
Das Gehalt jedes weiteren dauerhaft ausgeführten Minijobs wird zum Verdienst aus dem Hauptjob hinzugerechnet und somit sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Du musst dafür Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung leisten.
Eine Ausnahme bilden dabei sogenannte kurzfristige Minijobs, bei denen die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf maximal drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage beschränkt ist. Einen solchen Job darfst du zusätzlich zur Hauptbeschäftigung und deinem ersten Minijob ausüben, ohne dass Abgaben anfallen.
Mehrere Minijobs bei Selbstständigen und Rentnern
Selbstständige dürfen neben ihrer Hauptbeschäftigung Minijobs ausüben – auch mehrere. Welcher Minijob dabei der zuerst aufgenommene war und welche Jobs zusätzlich angenommen wurden, ist hierbei unerheblich. Es gilt allerdings auch hier: Die Einkünfte aus den Minijobs dürfen 538 Euro pro Monat nicht übersteigen – sonst werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Rentner dürfen grundsätzlich ebenfalls mehrere Minijobs haben. In Sachen Sozialversicherungspflicht kommt es beim Überschreiten der 538-Euro-Grenze darauf an,
- welche Art der Rente bezogen wird, zum Beispiel Altersrente oder Hinterbliebenenrente
- und ob der jobbende Rentner bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat. Die liegt für alle vor 1947 Geborenen bei 65 Jahren und für alle ab 1965 Geborenen bei 67 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen steigt die Grenze in Abstufungen monatsweise an.
Was in deinem individuellen Fall gilt, kannst du bei deiner Rentenversicherung erfragen.
Übrigens: Seit 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner gefallen. Das heißt, dass sie unbegrenzt viel nebenbei verdienen dürfen, ohne dass ihre Rente anteilig gekürzt wird. Für Altersrentner galt das bereit vorher.
Trotzdem ist bei Minijobs die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro zu beachten. Wird sie überschritten, handelt es sich nicht mehr um Minijobs. Kommen beispielsweise monatlich im Jahresdurchschnitt zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro zur Rente hinzu, liegt ein Midijob vor. Wichtig: Das gilt grundsätzlich nicht nur für Rentner, sondern für alle entsprechend Beschäftigte.
- Ob Studentin, Arbeitnehmer, Rentnerin oder Selbstständiger: Grundsätzlich darf jeder mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben.
- Für alle, die nebenbei keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, ist dabei vor allem die 538-Euro-Verdienstgrenze relevant: Wenn mehr verdient wird, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
- Für alle, die einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben, ist nur ein Minijob bis 538 Euro Verdienst abgabenfrei. Alle weiteren dauerhaft ausgeübten Minijobs sind sozialversicherungspflichtig.
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