lächelnde Gruppe junger Erwachsener Syda Productions, Fotolia

15. Juli 2015, 12:28 Uhr

Zwischen den Ausbildungsabschnitten Müssen sich Schul­ab­gän­ger arbeits­los melden?

Vor den Sommerferien gibt es Zeugnisse – für einige Schüler sogar zum allerletzten Mal. Und nun? Müssen sich Schulabgänger arbeitslos melden?

Nicht nur Zeugnisnoten können einem die Stimmung verhageln: Bei Ärger hilft ein Rechtsschutz. >>

Freie Som­mer­mo­na­te nach jah­re­lan­gem Schulbankdrücken

Freiheit! Der allerletzte Schultag steht vor der Tür, der Prüfungsstress der vergangenen Wochen ist endlich vorbei. Viele Schulabgänger können sich auf einen freien Sommer freuen, ehe der Ernst des Lebens beginnt. In der Übergangsphase zwischen Schule und Studium oder Ausbildung nutzen viele junge Menschen die Zeit, um ein Praktikum zu machen oder Erfahrungen im Ausland zu sammeln – doch über allen Vorhaben schwebt die Frage, ob es Pflicht für Schulabgänger ist, sich arbeitslos zu melden. Vor allem Eltern dürften ein Interesse an dieser Antwort haben, denn immerhin hängt davon gegebenenfalls die Weiterzahlung des Kindergeldes ab.

Ohne Arbeits­lo­sen­mel­dung: Bis zu vier Monate dürfen zwischen zwei Aus­bil­dungs­ab­schnit­ten liegen

Beginnen Schüler innerhalb von vier Monaten nach dem Ende ihrer Schulzeit ein Studium, eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, müssen sich die Schulabgänger nicht arbeitslos melden, informiert die Bundesagentur für Arbeit in Suhl. Der Anspruch auf Kindergeld, der für Kinder in Ausbildung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gilt, bleibt bestehen. Ein Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann nach Regelung der Rententräger für die Rentenanwartschaft anerkannt werden, ohne dass eine Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.

Schul­ab­gän­ger sollten Bewer­bungs­ver­su­che aus­führ­lich dokumentieren

Schulabgänger, die innerhalb der vier Monate keinen Ausbildungsplatz oder Platz an der Uni gefunden haben, müssen nachweisen, dass sie sich dennoch ernsthaft um einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Tipp: Schriftliche Bewerbungen sowie Absagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um die Bewerbungsversuche ausführlich zu dokumentieren und gegebenenfalls vorlegen zu können. Werden die vier Monate überschritten, stehen Schulabgänger in der Pflicht, sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. So lassen sich spätere leistungsrechtliche Nachteile vermeiden.

Probleme mit Behörden? Ein Privat-Rechtsschutz kann helfen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.