28. März 2019, 12:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Mutterschutz: Wie lange dürfen Schwangere arbeiten?
Werdende Mütter profitieren in Deutschland vom Mutterschutzgesetz (MuSchG). In welchem Umfang und wie lange der Mutterschutz gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei haben Frauen in den letzten Jahren deutlich mehr Mitspracherecht bekommen, was ihre Arbeitsmöglichkeiten während und nach der Schwangerschaft angeht: Sowohl 2017 als auch 2018 wurden Anpassungen an dem Gesetz vorgenommen.
Ziele des Mutterschutzgesetzes
Das Mutterschutzgesetz soll Schwangere und frischgebackene Mütter im Job und in der Ausbildung schützen, zum Beispiel vor Gefährdungen, Überforderung, Gesundheitsschädigungen, finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes.
Deshalb regelt das Gesetz folgende Dinge:
- Arbeitsverhältnis zwischen (werdender) Mutter und Arbeitgeber beziehungsweise Ausbildungsbetrieb während der gesamten Schwangerschaft und der ersten Zeit nach der Geburt – von der erlaubten Wochenstundenzahl bis zum Kündigungsschutz.
- Schutzzeiten, in denen für Schwangere ein komplettes oder teilweises Beschäftigungsverbot
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Ab wann gilt der Mutterschutz? Wie lange geht er?
Das Mutterschutzgesetz greift, sobald eine Schwangerschaft besteht. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber schon von der Schwangerschaft weiß, gilt beispielsweise sofort der spezielle Kündigungsschutz.
- Die Mutterschutzzeit im engeren Sinne beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt bist du als Schwangere von der Arbeit freigestellt und erhältst Mutterschaftsgeld.
- Üblicherweise endet der Mutterschutz acht Wochen nach der Entbindung – hierbei gibt es allerdings Ausnahmen. Wie die aussehen, erfährst du hier.
Darf man auch in der Mutterschutzzeit arbeiten?
- Vor der Geburt: Ja. In den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin darfst du trotzdem arbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst. Voraussetzung ist, dass dabei keine Gefahr für dich oder dein ungeborenes Kind
- Nach der Geburt: Nein. In den acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Geburt gilt für Mütter ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Arbeitgeber muss Gefährdungen vermeiden
Du musst für den Mutterschutz keine extra Anträge stellen. Aber der Arbeitgeber muss natürlich wissen, dass sich seine Angestellte oder Auszubildende in anderen Umständen befindet, um seinen Schutzpflichten nachkommen zu können. Deshalb solltest du deine Firma zeitnah über deine Schwangerschaft informieren. Damit reduzierst du von vornherein mögliches Streitpotenzial.
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unverantwortbare Gefährdungen für Schwangere zu vermeiden – dazu gehören zum Beispiel die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und Regelungen dazu, wann und wie lange du arbeiten darfst.
Die Regelungen zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes befanden sich früher in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), sind mittlerweile aber direkt ins Mutterschutzgesetz integriert, denn der Gesetzgeber hat erkannt, dass nicht nur die Gesundheit schützenswert ist, sondern Frauen auch die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit ermöglicht werden muss, wenn sie dies wünschen. Mehr dazu weiter unten.
Arbeitszeiten während der Schwangerschaft: Wie lange ist erlaubt?
Immer mehr Frauen möchten auch während der Schwangerschaft noch arbeiten. Deshalb werden nach aktuellem Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbote nur noch ausgesprochen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt – zum Beispiel, wenn sich kein ungefährlicher Arbeitsplatz im Unternehmen finden lässt.
Wer in der Schwangerschaft arbeiten will, darf das – allerdings nicht zu lange und nicht immer:
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist erlaubt, wenn die Schwangere zustimmt.
- Zwischen 20 und 22 Uhr mit ärztlicher Genehmigung.
- Zwischen 20 und 6 Uhr darf der Arbeitgeber Schwangere nicht zur Arbeit verpflichten.
- Nach 22 Uhr dürfen Frauen im Mutterschutz nicht mehr arbeiten.
- Nachtarbeit ist verboten.
- Zwischen Feierabend und erneutem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden liegen.
- Im Wochendurchschnitt darfst du nicht länger als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten; Minderjährige im Mutterschutz sogar nur 8 Stunden.
Wichtig: Schwangere müssen explizit einwilligen, wenn sie zu außerhalb der vom Mutterschutzgesetz vorgegebenen Zeiten arbeiten sollen oder wollen – und können diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Beschäftigungsverbote und Schutzfristen für Schwangere
Beschäftigungsverbote und Schutzfristen regeln, wann und wie lange du vor der Entbindung noch arbeiten darfst und wie lange du danach noch von der Arbeit befreit bist. Der Unterschied zwischen beiden:
- Beschäftigungsverbote gelten auch dann, wenn du vielleicht selbst gern arbeiten würdest. Sie werden vom Arzt oder vom Betrieb ausgesprochen.
- Schutzfristen – die sechs Wochen vor und acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Geburt – sind im Mutterschutzgesetz festgelegt. In dieser Zeit bist du grundsätzlich von der Arbeit befreit (s.o.).
Diese Ausfallzeiten werden rechtlich als reguläre Arbeitszeit gewertet. Das bedeutet, dass in dieser Zeit beispielsweise auch Urlaubsansprüche entstehen.
Mehr Details zu Arbeitsverboten in der Mutterschutzzeit findest du im Ratgeber “Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft”.
Absolute, sofortige Beschäftigungsverbote ab Bekanntwerden der Schwangerschaft waren in manchen Branchen Standard, weil das gesundheitliche Risiko als zu hoch eingestuft wurde. Heute kann ein Beschäftigungsverbot nicht mehr so einfach ausgesprochen werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber sich nach Kräften bemühen, einen angemessenen, sicheren Alternativarbeitsplatz im Unternehmen zu finden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.