Privatdetektiv mit großem Objektiv an der Kamera Edler von Rabenstein, Fotolia

15. April 2015, 13:26 Uhr

Urteil des Monats Obser­va­ti­on von Mit­ar­bei­tern – was darf der Chef?

Es ist wie im Fernsehkrimi: Ein Detektiv folgt einer Zielperson, macht heimlich Foto- und Videoaufnahmen auf der Straße oder bei Treffen in einem Restaurant und leitet dieses Material an seinen Auftraggeber weiter. Eine solche Observation gibt es nur in fiktiven Fernsehfilmen? Weit gefehlt: Immer wieder engagieren Arbeitgeber Detektive, um Mitarbeiter observieren zu lassen.

Sie haben das Gefühl, Ihr Arbeitgeber spioniert Ihnen nach? Wir helfen im Streitfall. >>

Wann ist eine Obser­va­ti­on erlaubt?

Doch in welchen Fällen ist eine solche Observation eigentlich erlaubt? Und welche Rahmenbedingungen gelten dafür? Kann ein observierter Mitarbeiter seinerseits ein Schmerzensgeld verlangen, wenn ihm unrechtmäßig nachspioniert wurde? Mit diesen Fragen hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt beschäftigt (Urteil 8 AZR 1007/13). „Die Bundesrichter haben mit ihrem Urteil zwei grundsätzliche arbeitsrechtliche Fragen beantwortet“, erläutert Dr. Gerwin Sonntag, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Bernzen Sonntag.

„Zum einen haben sie präzisiert, ab wann der Verdacht eines Arbeitgebers gegenüber seinem Mitarbeiter als dringend zu erachten und daher eine Observation angebracht ist. Zum anderen wurde mit dem Urteil geklärt, ob dem überwachten Arbeitnehmer eine Entschädigung zusteht, wenn die Observation unrechtmäßig war“, sagt der Anwalt.

Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer eines Metallbetriebs aus Münster eine Sekretärin observieren lassen, die sich krank gemeldet und hintereinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht hatte. Er beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Frau. Der machte an vier Tagen Fotos und Videos – unter anderem als sie einen Hund begrüßte, auf einem Fußweg stand oder in einen Waschsalon ging. Doch reichten die Hinweise auf eine Pflichtverletzung der Mitarbeiterin vorab aus, um zum drastischen Mittel einer Observation zu greifen?

Für eine Obser­va­ti­on müssen konkrete Gründe vorliegen

Die Bundesrichter haben diese Frage mit „Nein“ beantwortet. Sie entschieden, dass der Verdacht und die Observation der Sekretärin auf konkreten Tatsachen beruhen müsse. So kann zum Beispiel eine Observation gerechtfertigt sein, wenn es Zeugen gibt, die den wegen einer Grippe krankgeschriebenen Mitarbeiter bei intensiver Gartenarbeit gesehen haben. Konkrete Tatsachen haben jedoch laut BAG im Fall aus Münster nicht vorgelegen. Rechtsanwalt Sonntag: „Die Observation von Mitarbeitern ist eine drastische Maßnahme, die nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig ist. Die Rechtsprechung des BAG ist hier sehr eindeutig.“

Ist eine Observation unzulässig, wird der Mitarbeiter aber dennoch observiert, bedeutet das laut Urteil eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. „Dies wiederum begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld“, betont Anwalt Sonntag. Im konkreten Fall sahen die Richter 1.000 Euro Schmerzensgeld als ausreichend an. Die Sektretärin hatte 10.500 Euro verlangt. Eine Berufs-Rechtsschutzversicherung kann helfen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Anwalt Dr. Sonntag bilanziert: „Das Urteil hat erhebliche Folgen für die Praxis. Denn bislang waren derartige Detektiveinsätze durchaus üblich und beliebt. Nach diesem Urteil müssen Chefs deutliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters haben, bevor sie einen Detektiv mit der Observation beauftragen.“ Ihnen drohen ansonsten hohe Kosten nicht nur für den Detektiveinsatz, sondern auch für den Prozess sowie für ein mögliches Schmerzensgeld.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.