dunkelhaariger junger Mann mit Vollbart und Karohemd telefoniert am Handy, im Hintergrund sitzen zwei junge Frauen und ein junger Mann um einen Tisch Boggy, Fotolia

17. September 2015, 14:54 Uhr

Rechtliche Grauzone Private Tele­fo­na­te am Arbeits­platz: Droht die Kündigung?

Aktuelle Studien zeigen, dass der Großteil aller Beschäftigten private Telefonate am Arbeitsplatz erledigt. Gleiches gilt für privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit. Offiziell erlaubt ist beides nur in den wenigsten Fällen – doch was sind die Konsequenzen? Eine Angestellte kostete das private Telefonieren bei der Arbeit nun ihren Job. Im Fall der Fälle kann Ihnen ein Berufs-Rechtsschutz helfen.

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Kündigung wegen privater Anrufe während der Arbeitszeit

Hart, aber rechtens – so fiel das Urteil (AZ 12 Sa 630/15) des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts zugunsten des Arbeitgebers einer Buchhalterin aus. Die Angestellte klagte vor Gericht gegen ihre Kündigung und verlor. Von einem Büroapparat aus wählte sie 37 Mal die kostenpflichtige Nummer eines privaten Radiosenders, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Alles was sie gewann, war ihre Kündigung.

Sind private Tele­fo­na­te am Arbeits­platz immer ein Kündigungsgrund?

Private Telefonate am Arbeitsplatz können, wie der Fall der entlassenen Buchhalterin zeigt, zu einer Kündigung führen. Allerdings ist dies nur selten der Fall und wird meist – wenn überhaupt – zunächst mit einer Abmahnung gerügt. Rechtlich gesehen bewegen sich private Telefongespräche bei der Arbeit meist in einer Grauzone. Grundsätzlich sind private Telefonate am Arbeitsplatz – ob vom Firmenanschluss oder Handy – nicht erlaubt, wenn dies nirgendwo anders vereinbart wurde. Sie haben keinen Anspruch darauf.

Wurde vom Arbeitgeber kein explizites Verbot ausgesprochen, wird der kurze Anruf bei Onkel Erich oder Tante Hilde in der Regel nicht kommentiert. Besteht ein spezielles Verbot, zum Beispiel in Ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt, sollten private Telefonate unbedingt unterlassen werden. Im Zweifel gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie vor dem privaten Anruf am besten bei Ihrem Vorgesetzten fragen, ob dies in Ordnung geht.

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Dauer und Art des Gesprächs entscheidet

Ob vom Arbeitgeber erlaubt oder nicht – sollten Sie einmal private Telefonate am Arbeitsplatz führen, halten Sie diese kurz und bündig. In der Zeit, während Sie privat telefonieren, arbeiten Sie schließlich nicht. Neben der Dauer entscheidet auch die Art des Telefonats. Teure Privatanrufe ins Ausland vom Firmenapparat sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.

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