13. Mai 2015, 13:20 Uhr
Schritt aus den Schulden Privatinsolvenz anmelden: Dies sollten Sie wissen
Wollen Sie Privatinsolvenz anmelden, sollten Sie sich diesen Schritt zuvor gut überlegt haben, da einige Einschränkungen damit einhergehen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich vorher genau bei einem Experten zu informieren. Grundsätzlich können alle Privatpersonen Privatinsolvenz anmelden und ihren finanziellen Schwierigkeiten so entgegenwirken. Wichtig ist, dass alle Unterlagen gut geordnet vorliegen – es müssen alle wirtschaftlichen und persönlichen Informationen offengelegt werden.
Eine Privat-Rechtsschutzversicherung kann Ihnen bei diversen Streitigkeiten unter die Arme greifen.
Privatinsolvenz anmelden: Antrag beim Amtsgericht stellen
Um Insolvenz zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Unerlässlich ist das Mitbringen aller nötigen Unterlagen. Dazu gehören alle Angaben zu Ihrem Vermögen und Einkommen, da festgestellt werden muss, ob Sie wirklich zahlungsunfähig sind, beziehungsweise unmittelbar von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.
Als Nachweis dienen hier beispielsweise Einkommensnachweise, Rechnungen und Kontoauszüge. Auch müssen Sie bei der Antragsstellung einen Verfahrensbevollmächtigten wie etwa einen Schuldnerberater oder einen Anwalt angeben, der einen Nachweis darüber ausfüllt, dass eine außergerichtliche Einigung bereits gescheitert ist.
Abtretungserklärung muss ausgefüllt werden
Zu den oben genannten Nachweisen müssen Sie für die Insolvenz auch eine Abtretungserklärung ausfüllen. Mit diesem Schritt erklären Sie sich dazu einverstanden, dass sämtliches Einkommen, welches oberhalb des Existenzminimums verdient wird, zur Schuldentilgung verwendet werden darf. Über weitere Unterlagen und Angaben, die gegebenenfalls vonnöten seien können, informiert Sie das Amtsgericht oder Ihr Verfahrensbevollmächtigter.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.