11. Juli 2016, 14:46 Uhr
Gesetzliche Rente Rentenantrag stellen: Wann, wo und wie?
Die gesetzliche Rente wird nicht automatisch gezahlt. Berechtigte müssen einen Rentenantrag stellen, um im Ruhestand die monatlichen Zahlungen zu erhalten. Lesen Sie, wann Sie den Antrag stellen sollen und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
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Wann Sie den Rentenantrag stellen sollten
Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 65 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Wer dieses Alter erreicht, bezieht jedoch nicht automatisch seine gesetzliche Rente. Es ist auch nicht immer so, dass das Arbeitsverhältnis mit diesem Zeitpunkt endet. Zwar sehen viele Arbeits- und Tarifverträge vor, dass Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheiden. Aber wenn das nicht vertraglich vereinbart ist, läuft das Arbeitsverhältnis weiter und muss aktiv gekündigt werden.
Um pünktlich mit dem Renteneintritt auch die monatliche Rente zu erhalten, sollten Sie rechtzeitig den Rentenantrag stellen. Das sollte spätestens drei Monate vor dem Ausstieg aus den Beruf geschehen. Andernfalls beginnen die Zahlungen unter Umständen zu spät. Allerdings geht Ihnen auch dann kein Geld verloren, da die Rente dann rückwirkend nachgezahlt wird. Das ist allerdings nur für drei Monate möglich, zu lange sollten Sie mit dem Antrag also tatsächlich nicht warten.
Rentenantrag: Benötigte Dokumente
Wenn Sie einen Rentenantrag stellen wollen, benötigen Sie ein Antragsformular, das Sie beim Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit und Krankheitszeiten sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden Ihrer Kinder einreichen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch berufstätig sind, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihren voraussichtlichen Verdienst bis zum Rentenbeginn. Außerdem müssen Sie Ihre Kontodaten, Ihre Steueridentifikationsnummer, einen gültigen Personalausweis und die Chipkarte Ihrer Krankenkasse einreichen.
Für die Beantragung einer Witwenrente gelten etwas andere Vorgaben, und Sie benötigen unter anderem die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.