26. Juli 2016, 9:50 Uhr
Boreout Straining: Mobbing durch Langeweile im Büro
Beim Straining handelt es sich um eine Form des Mobbings, bei der dem Arbeitnehmer systematisch Aufgaben und Kompetenzen entzogen werden. Die dadurch entstehende Langeweile im Büro ist für Betroffene so unangenehm, dass es zu einem sogenannten Boreout kommen kann. Lesen Sie, wie Sie sich in einem solchen Fall wehren und schützen können.
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Straining als besondere Mobbing-Form
Der Begriff Straining leitet sich von dem englischen Verb "to strain" ab, was so viel wie " ziehen" oder "dehnen" bedeutet. Ganz bewusst entzieht der Vorgesetzte einem Mitarbeiter dabei Arbeitsbereiche, dieser wird nicht mehr zu Meetings eingeladen und dadurch ausgegrenzt. Bei Betroffenen stellt sich immer mehr Langeweile im Büro ein, die Stresssituation hat physische und psychische Folgen, die bis zum Boreout führen können. Dabei handelt es sich wie auch beim Burnout um eine Krankheit, die aber nicht durch Über- sondern durch Unterforderung hervorgerufen wird.
Das Straining kann schließlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, indem der Betroffene entweder selbst kündigt oder aufgrund der psychischen Belastung einen Fehler begeht und so einen Kündigungsgrund liefert. Ein Hintergrund des Strainings kann sein, dass die Firma den Mitarbeiter loswerden möchte, ihm aber aus bestimmten Umständen nicht kündigen kann.
Langeweile im Büro: Was Betroffene tun können
Zunächst sollten Sie versuchten, ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu führen. Möglicherweise lässt die Situation sich dadurch bereits verbessern oder Sie können mögliche Missverständnisse klären. Auch der Betriebsrat ist ein möglicher Ansprechpartner, wenn Sie den Eindruck haben, dass bei Ihnen Mobbing durch Langeweile im Büro vorliegt. Falls diese Schritte nicht erfolgreich sind, bleibt häufig aber nur noch eine Klage übrig.
So lässt sich Straining nachweisen
Wer unter Straining leidet, hat oft Probleme, dies nachzuweisen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Vorfälle dokumentieren und Beweise aufbewahren. Das können zum Beispiel Nachweise über eine interne Versetzung oder E-Mails sein, die Aufschluss über die Situation geben. Vor Gericht ist außerdem ein ärztliches Gutachten hilfreich, das die Folgen des Strainings darstellt. Als Anwalt sollte Sie ein Experte für Mobbing vertreten. Sind Sie vor Gericht erfolgreich, können Sie für den entstandenen beruflichen und persönlichen Schaden vom Arbeitgeber Schadenersatz erhalten.
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