7. Juli 2020, 17:40 Uhr
Darf ich eigentlich Studiengang wechseln: Wie's geht und was zu beachten ist
Entspricht dein begonnenes Studium nicht deinen Erwartungen, kannst du theoretisch jederzeit den Studiengang wechseln. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach. So musst du dich dabei unter Umständen ganz neu bewerben. Außerdem gibt es hinsichtlich Krankenkasse und BAföG einiges zu beachten.
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Erst Studium abbrechen, dann Studiengang wechseln
Willst du den Studiengang wechseln, dann musst du zuerst dein begonnenes Studium aufgeben. Weil du das dann ohne Abschluss machst, entspricht das einem Studienabbruch. Erst nach der Exmatrikulation kannst du eine andere akademische Ausbildung beginnen. Wann und wo du einen neuen Anlauf nimmst, ist grundsätzlich egal. Du kannst sofort in einem anderen Fach an derselben Hochschule neu durchstarten oder auch ein paar Jahre später Studiengang und Uni wechseln.
Also alles kein Problem? Nicht ganz, denn das Prozedere kann mit größerem Aufwand verbunden sein. So verlangen manche Hochschulen, dass du dich dafür neu bei ihnen fürs Studium anmeldest. Möglicherweise sogar dann, wenn du deiner Uni treu bleiben und dort lediglich ein anderes Fach als bisher belegen willst. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorher über die jeweiligen Umstände eines Studienfachwechsels zu informieren. Dabei sind auch Fragen zur Krankenversicherung und gegebenenfalls BAföG-Unterstützung zu klären. Eine gute Anlaufstelle dafür ist die örtliche Studienberatung.
Studiengangwechsel: Das ist wichtig
Ein Neustart muss nicht zwangsläufig mit dem ersten Semester beginnen. Es ist möglich, in einem höheren Fachsemester einzusteigen. Und zwar dann, wenn du nachgewiesene Leistungen aus dem ersten Studiengang auf den neuen anrechnen lassen kannst. Das geht, wenn sich Anforderungen für beide Fachbereiche überschneiden oder ähnlich sind. Bei großen Unterschieden schwinden jedoch die Chancen dafür. Trotzdem solltest du dich in jedem Fall danach bei der Studienfachberatung des neuen Studiengangs erkundigen.
Es ist auch ratsam, dort wegen etwaiger Bewerbungsfristen nachzufragen. In der Regel beginnt das Studium mit dem Wintersemester, höhere Fachsemester können jedoch im Sommersemester anfangen. Die Anmeldeverfahren variieren von Fachbereich zu Fachbereich und von Hochschule zu Hochschule.
Studiengang wechseln und BAföG
Bekommst du bislang finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), solltest du mit dem zuständigen BAföG-Amt klären, ob du den staatlichen Zuschuss auch für den neuen Studiengang erhältst. Eine wichtige Rolle spielt dabei, wann du dein vorheriges Studium aufgegeben hast.
- Lässt du dich bereits in deinem ersten Jahr an der Uni vorübergehend exmatrikulieren, ist die Weiterzahlung von BAföG meist kein Problem. In dem entsprechenden Antrag brauchst du noch nicht mal deine Motive für den Wechsel zu erklären. Du musst ihm lediglich die Exmatrikulationsbescheinigung beifügen.
- Brichst du zwecks Studienwechsel mit dem Ende des dritten Fachsemesters ab, reicht die Exmatrikulationsbescheinigung allein nicht mehr aus. Zusätzlich musst du deine Entscheidung gegenüber du dem BAföG-Amt begründen.
- Bei einem Abbruch ab dem vierten Fachsemester ist die Weiterzahlung von BAföG an deutlich strengere Regeln geknüpft. In dem Fall musst du den Schritt für den Studiengangwechsel mit sogenannten unabweisbaren Gründen Das sind zwingende Umstände, für die du nicht verantwortlich bist und die eine Fortsetzung deines bisherigen Studiums verhindern. Das kann beispielsweise eine Erkrankung sein.
Neben der weiteren Bewilligung von BAföG kommt es auch auf die gewährte Dauer der Zahlung an. Die hängt davon ab, wie oft du einen Studiengangwechsel vornimmst. Bei einem Mal bekommst du BAföG ganz normal bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs. Wechselst du jedoch öfter, werden dir Semester abgezogen, sodass der Zuschuss voraussichtlich nicht mehr bis zum Ende deines Studiums reichen wird.
Studiengang wechseln und Krankenkasse
Ist für einen Studienfachwechsel eine Neubewerbung erforderlich, musst du bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen. Bist du privat versichert, brauchst du außerdem die Befreiungsbescheinigung deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse. Ansonsten gilt:
- Bist du familienversichert, ändert sich für dich zunächst nichts. Du kannst also bis zu deinem 25. Lebensjahr über deine Eltern gesetzlich versichert bleiben. Erst danach oder bei einem eigenen Einkommen von monatlich mehr als 450 Euro (Minijob) musst du dich selbst versichern, beispielsweise in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Bist dort bereits pflichtversichert, bleibt für dich bei einem Studiengangwechsel ebenfalls alles beim Alten.
- Allerdings solltest du die Dauer der Versicherungspflicht im Auge behalten. Sie endet spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Ab dann giltst du in der gesetzlichen Versicherung als freiwillig versichert und musst deutlich höhere Beiträge zahlen. Daran ändert auch ein Studienfachwechsel nichts.
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