14. Juli 2015, 10:14 Uhr
Mit etwas Glück Studienplatz einklagen: So gehen Sie vor
Der Ansturm auf die Universitäten ist jedes Jahr wieder groß. Ist dieser zu groß, fragen Sie sich vielleicht: Studienplatz einklagen – wie geht das eigentlich? Eine Studienplatzklage ist eine Klage mit speziellen Regeln. Der Streitlotse klärt auf. Wichtig: Wer einen Studienplatz einklagen möchte, sollte dies nicht ohne Rechtsschutzversicherung tun.
Studienplatz einklagen – nur mit der richtigen Unterstützung. >>
Studienplatz einklagen: Unterschiede bei den Formalitäten
Wenn Sie einen Studienplatz einklagen, unterscheiden sich die Formalitäten je nach Studienfach und Bundesland. Gleich ist hingegen das Argument, welches Sie als Bewerber vorbringen: Es geht immer darum, der Uni vorzuwerfen, dass sie ihre Kapazitäten nicht voll ausnutze, informiert Stiftung Warentest. Die Studienplatzklage bezieht sich so gewissermaßen immer auf die Berechnung der Kapazitäten, die nicht immer korrekt ist.
Studienplatzklage: Kapazitätsantrag an die Hochschule
Eine klassische Studienplatzklage beinhaltet mindestens zwei Schritte und beginnt stets mit einem sogenannten Kapazitätsantrag an die Hochschule. Dieser meint eine Bewerbung um einen Platz außerhalb der angegebenen Kapazitäten der Uni. Der Kapazitätsantrag kann formlos gestaltet sein. Beispiel: "Hiermit beantrage ich eine Studienplatzzuweisung im Studiengang xy außerhalb der Kapazität." Beachten Sie, dass sich die Fristen für den Kapazitätsantrag je nach Bundesland unterscheiden – informieren Sie sich am besten bei der jeweiligen Hochschule.
Nächster Schritt: Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Der nächste Schritt ist das Aufsetzen eines "Antrags auf einstweilige Anordnung". Den formlosen Eilantrag schicken Sie an das zuständige Verwaltungsgericht. Tipp: Suchen Sie auf der Internetseite des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) nach vorgefertigten Formularen hierfür. Das Verwaltungsgericht fordert die Hochschule nach Erhalt des Eilantrags dann dazu auf, eine Berechnung und Offenlegung der Kapazitäten durchzuführen.
Im besten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Entscheidung: Sie bekommen den Studienplatz und die Uni muss keine Zahlen offenlegen. Wird der Antrag abgelehnt, müssen Sie auf den Ablehnungsbescheid reagieren, beziehungsweise innerhalb einer Frist, die von Bundesland zu Bundesland anders ist, Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, um weiter im Verfahren zu bleiben.
Wichtig: Um die Kosten des Verfahrens niedrig zu halten, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand haben. Ein guter Rechtsschutz-Versicherer berät Sie ausführlich zu dem Thema.
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