Übergewicht kann als Behinderung gelten Tom Wang, Fotolia

19. Dezember 2014, 7:48 Uhr

EuGH-Urteil Über­ge­wicht kann als Behin­de­rung gelten

Für Menschen mit Übergewicht kann das Leben manchmal ganz schön schwer sein: Besonders im Job treten im Gegensatz zu Normalgewichtigen oft große Beeinträchtigungen auf. Am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wurde ein Urteil gesprochen, dass vor Diskriminierung schützen soll.

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Der EuGH entschied (AZ C-354/13), dass starkes Übergewicht als Behinderung im Beruf gelten kann. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn eine Person dauerhaft durch ihr Gewicht körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass sie nicht gleichberechtigt mit anderen Arbeitnehmern ihren Beruf ausüben kann. Die Richter in Luxemburg betonten, dass dann auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung greift. Diese Entscheidung gilt ganz egal, ob der Übergewichtige möglicherweise selbst zu seiner Behinderung beigetragen hat.

Im strittigen Fall ging es um einen Tagesvater aus Dänemark, der nach 15 Jahren Arbeit von der Gemeinde gekündigt worden war. Während seiner gesamten Tätigkeit wog der Mann nie weniger als 160 Kilogramm. Zur Begründung der Kündigung hieß es, dass der Bedarf an Kinderbetreuung stetig zurückgehe. Das Übergewicht des klagenden Mannes kam in dem Gespräch zwar zur Sprache, sei aber keinesfalls ein Kündigungsgrund gewesen. Der Tagesvater sah sich dennoch diskriminiert und erhob Klage.

Ein dänisches Gericht muss den Fall endgültig entscheiden, die dänischen Richter baten jedoch den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Fettleibigkeit ist kein Diskriminierungsgrund im Sinne des EU-Rechts, allerdings kann sie unter Umständen eine Behinderung sein. Und Menschen mit Behinderung genießen in Europa das Recht, vor Diskriminierung geschützt zu werden.

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