Überstunden: Kann der Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen? contrastwerkstatt, Fotolia

24. September 2014, 11:42 Uhr

Ja oder nein? Über­stun­den: Kann der Arbeit­ge­ber Mehr­ar­beit anordnen?

Überstunden-Alarm: Es ist viel zu tun, zwei Kollegen sind krank geworden und am nächsten Tag endet die Frist für ein wichtiges Projekt. Solche oder ähnliche Szenarios kennt wohl fast jeder aus dem beruflichen Alltag. Überstunden sind die logische Konsequenz solcher Situationen. Doch sind sie eigentlich verpflichtet, die von ihrem Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit zu leisten?

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Pflicht zur Mehr­ar­beit versteckt sich in Vertragsklauseln

Grundsätzlich gesehen, lautet die Antwort auf diese Frage zunächst: nein. Ohne gesonderte Vereinbarung stehen Sie nicht in der Pflicht zur Leistung von Überstunden. Das Weisungsrecht aus § 106 Gewerbeordnung (GewO) berechtigt Ihren Arbeitgeber nicht, Mehrarbeit anzuordnen. In der Regel sind Mitarbeiter aber aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung  zu Überstunden verpflichtet. Außerdem können Arbeitgeber in Notfällen eine besondere Einsatzbereitschaft und Mehrarbeit von ihren Angestellten erwarten, um Gefahren für den Betrieb abzuwenden. Das verfügte das Arbeitsgericht Leipzig 2003 in einem Urteil (7 Ca 6866/02).

Wann ist von Über­stun­den die Rede?

Über Überstunden und Mehrarbeit wird gerade von Betroffenen viel diskutiert. Interessant ist jedoch: Gesetzlich sind beide Begriffe nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung haben Sie es immer dann mit Überstunden zu tun, wenn Sie länger arbeiten als Sie in der Regel müssen oder Sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz  (ArbZG) bestimmt in § 3, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer an Werktagen (Montag bis Samstag) nicht länger als acht Stunden sein darf. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen aber möglich.

Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag

Sehen Sie sich von Mehrarbeit betroffen, suchen Sie das sachliche Gespräch mit Ihren Vorgesetzten. Vorab empfiehlt sich ein sorgfältiger Blick in Ihren Arbeitsvertrag, um rundum informiert zu sein. Bestehen Unsicherheiten zu einzelnen Klauseln, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um den Vertrag in Ruhe mit ihm zu besprechen.

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