Unpünktlichkeit: Wecker steht auf 7.30 Uhr, im Hintergrund schläft eine Frau im Bett pix4U, Fotolia

31. August 2015, 16:04 Uhr

Verschlafen mit Folgen Unpünkt­lich­keit: Wer häufig zu spät kommt, riskiert Kündigung

Mit häufiger Unpünktlichkeit kann man sich schnell beim Chef und den Kollegen unbeliebt machen. Egal ob Sie verschlafen haben, die Bahn streikt oder das Auto nicht anspringt: Wenn Sie immer wieder zu spät kommen, müssen Sie mit einer Abmahnung und schließlich mit einer Kündigung rechnen.

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Darum recht­fer­tigt häufige Unpünkt­lich­keit eine Abmahnung

Zu spät kommen kann jeder einmal. Oft sind es unglückliche Umstände, die einen auf dem Weg ins Büro aufhalten. Sie sollten jedoch darauf achten, dass dies nicht zu oft passiert. Häufige Unpünktlichkeit lässt Sie gegenüber anderen nicht nur als unzuverlässig und wenig motiviert erscheinen: Wer häufig zu spät kommt, kann für Streit sorgen und die Arbeitsmoral des gesamten Teams beeinträchtigen. Pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, ist eine Nebenpflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Notorische Unpünktlichkeit ist damit ein gerechtfertigter Grund für eine Abmahnung.

Die Abmahnung als letzter Warnschuss

Wenn der Chef die Abmahnung wegen Unpünktlichkeit schriftlich ausspricht und dabei Tag, Uhrzeit und Dauer des Zuspätkommens festhält, gibt es kaum Chancen, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Wenn Sie daraufhin nochmals zu spät kommen, kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Wann Sie zu spät kommen dürfen

Unpünktlichkeit ist nicht gleich Unpünktlichkeit. Eine Abmahnung ist nicht gerechtfertigt, wenn Sie zu spät kommen, weil Sie einen Unfall hatten oder in einen solchen verwickelt waren, zum Beispiel als Ersthelfer. Keine akzeptablen Gründe sind dagegen Bahnstreiks, wenn das Auto nicht anspringt oder Sie bei Schneesturm nicht rechtzeitig durchkommen. Der Grund: Als Arbeitnehmer tragen Sie das Wegerisiko. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass Sie ungeachtet möglicher Pannen pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

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