3. März 2022, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Urlaubsabgeltung berechnen: Das gilt es zu beachten
Wer einen Teil seiner Urlaubstage nicht nehmen möchte oder kann, denkt mitunter über eine Urlaubsabgeltung nach. Berechnen lässt sich diese ganz leicht. Doch unter welchen Voraussetzungen kannst du dir überhaupt Urlaub auszahlen lassen?
Wir unterstützen dich in allen rechtlichen Fragen rund um deinen Job.>>
Kann man sich Urlaub auszahlen lassen? Die Voraussetzungen
Geld oder Urlaub? Diese Frage brauchen sich Arbeitgeber und -nehmer in den meisten Fällen gar nicht erst zu stellen. Denn: Der Urlaub soll der Erholung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen. Eine freiwillig gewählte Auszahlung ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) daher nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt: Wenn Urlaub genommen werden kann, hat er Vorrang vor der Abgeltung.
Der Arbeitgeber darf also nicht einfach entscheiden, dass er die beantragten Urlaubstage nicht gewährt und stattdessen auszahlt – es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe, die dies rechtfertigen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer noch mehr Urlaubstage hat, als er bis zum letzten Arbeitstag nehmen kann.
In diesem Falle greift § 7 Absatz 4 BUrlG: “Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.”
Gut zu wissen: Auch bei einer fristlosen Kündigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren Resturlaub auszahlen lassen.
Arbeitnehmer dürfen außerdem ihre Urlaubsplanung nicht bis zum Jahresende aufschieben, um dann statt Freizeit lieber Geld zu verlangen. Ein Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest versucht hat, seine Urlaubstage zu nehmen.
So kannst du deine Urlaubsabgeltung berechnen
Dein Arbeitsverhältnis endet bald und du musst in Absprache mit deinem Arbeitgeber noch wichtige Dinge erledigen, sodass für Urlaub keine Zeit bleibt? Dann kannst du dir deinen restlichen Urlaub auszahlen lassen.
Um die Höhe deiner Urlaubsabgeltung zu berechnen, musst du zunächst wissen, wie viele Resturlaubstage dir noch zustehen. Ein Urlaubstag entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstages. Diesen ermittelst du folgendermaßen:
- Du berechnest dein Quartalsgehalt, indem du dein Brutto-Monatsgehalt mal drei nimmst.
- Da ein Quartal 13 Wochen hat, teilst du das Quartalsgehalt durch 13, um dein Wochengehalt zu ermitteln.
- Dieses teilst du durch die übliche Zahl deiner Arbeitstage pro Woche, um zu erfahren, wie viel ein Arbeitstag brutto wert ist.
Multiplizierst du den Wert eines Arbeitstages mit der Anzahl der auszuzahlenden Urlaubstage, erhältst du die Brutto-Summe, mit der du rechnen kannst.
Auf deinem Konto wird allerdings deutlich weniger ankommen als die errechnete Summe. Denn die Urlaubsabgeltung ist – wie das normale Gehalt – sozialversicherungspflichtiges Einkommen und muss versteuert werden.
Urlaubsabgeltung berechnen: Diese Formel hilft
Hier noch einmal ganz anschaulich die Berechnung der Urlaubsabgeltung anhand eines konkreten Beispiels: Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit, erhält 3.000 Euro brutto/Monat und hat noch zehn Urlaubstage übrig, die er nicht wahrnehmen kann. Sein Abgeltungsanspruch lässt sich folgendermaßen berechnen:
- 000 Euro x 3 = 9.000 Euro (Quartalsgehalt)
- 000 Euro : 13 = 692,31 Euro (Wochengehalt)
- 692,31 Euro : 5 = 138,46 Euro (Tagesgehalt)
- 138,46 Euro x 10 = 1.384,62 Euro (Abgeltungsanspruch)
Arbeitest du weniger als fünf Tage die Woche, teilst du bei der Berechnung dein Wochengehalt einfach durch die Anzahl deiner Wochenarbeitstage und erhältst dann die Bruttosumme deines Abgeltungsanspruchs.
Urlaub auszahlen lassen: Urlaubsbruchteile, Provisionen & Co.
Bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung gilt es Folgendes zu beachten:
- Urlaubsbruchteile: Oft ergeben sich beim Berechnen des Abgeltungsanspruchs keine vollen Tage, sondern Bruchteile. In diesen Fällen werden Bruchteile, die mehr als 5 hinter dem Komma ergeben, aufgerundet. Berechnest du also beispielsweise 7,6 Resturlaubstage, müssen 8 Urlaubstage abgegolten werden. Beträgt der Anspruch noch 7,4 Tage, darf der Arbeitgeber nicht einfach abrunden, sondern muss dir in der Regel diese 7,4 Urlaubstage auszahlen.
- Provisionen und Sachbezüge: Nicht nur das Basis-Gehalt wird für die Berechnung zugrunde gelegt. Mit hinein zählen beispielsweise auch Provisionen und nicht monetäre Einnahmen, sogenannte Sachbezüge.
Gut zu wissen: Nicht vertraglich oder tariflich festgelegtesUrlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen müssen bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung nicht berücksichtigt werden.
Sonderfälle bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung
In besonderen Fällen ist die Urlaubsabgeltung möglich, auch wenn die Sachlage zunächst anders scheint:
- Anspruch auf Urlaubsabgeltung trotz Freistellung: Werden Arbeitnehmer nach einer Kündigung von der Arbeit freigestellt, haben sie unter Umständen trotzdem Anspruch darauf, sich ihren restlichen Urlaub auszahlen zu lassen. Dann nämlich, wenn in der Freistellungserklärung keine konkrete Resturlaubsregelung formuliert ist.
- Anspruch auf Urlaubsabgeltung durch Erkrankung während des Urlaubs: Erkranken Beschäftigte während ihres Resturlaubs, gilt das Gleiche wie für bestehende Beschäftigungsverhältnisse: Krankheit gilt nicht als Urlaub. Wer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank gemeldet ist, kann sich den verbleibenden Resturlaub anschließend noch auszahlen lassen
- Todesfall von Beschäftigten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 entschieden, dass der Urlaubsanspruch verstorbener Arbeitnehmer auf deren Erben übergeht. Der Arbeitgeber musste ihnen den entsprechenden Betrag als Urlaubsabgeltung auszahlen.
Wie lange ist die Urlaubsabgeltung rückwirkend möglich?
Eine Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass noch ein Anspruch auf Urlaub besteht. Dieser verfällt üblicherweise mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bestimmen, dass entsprechende Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen.
Wer sich den Resturlaub auszahlen lassen möchte, sollte seine Ansprüche also sicherheitshalber sofort anmelden, wenn feststeht, wann das Arbeitsverhältnis endet. Häufig erfolgt die Urlaubsabgeltung dann mit der letzten regulären Gehaltsabrechnung.
Wichtig: Haben Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld und lassen sie sich ihren Resturlaub auszahlen, verschiebt sich die Zahlung der Sozialleistung um ebenso viele Tage nach hinten. Das bedeutet, sie erhalten Arbeitslosengeld erst, wenn ihr restlicher Urlaub abgegolten ist.
- Eine Urlaubsabgeltung sieht das Gesetz nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis bald endet und keine Zeit mehr bleibt, den Resturlaub zu nehmen.
- Die Urlaubsabgeltung berechnen kannst du ganz einfach mithilfe deines Bruttogehaltes.
- Ansonsten hat der Urlaub Vorrang vor der finanziellen Abgeltung, da er vorrangig der Erholung dient.
- Wird Urlaub ausgezahlt, dann fallen auch auf die Abgeltungssumme Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.