11. September 2024, 11:12 Uhr
Darf ich eigentlich? Praktikum: Alles zu Bewerbung, Bezahlung und Praktikumszeugnis
Schule und Studium legen den theoretischen Grundstein für den späteren Beruf. Für erste Einblicke in den Arbeitsalltag hingegen sorgt ein Praktikum. Das kann freiwillig sein oder ist als Pflichtpraktikum zum Beispiel während des Studiums vorgeschrieben. Welche Regeln gelten währenddessen, etwa bei Urlaub, Bezahlung oder Dauer? Und wie sieht es mit einem Praktikumszeugnis aus? Hier kommen die Antworten.
Unser Berufs-Rechtsschutz unterstützt dich bei schwierigen Fragen rund um den Job. >>
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist eine befristete, freiwillige oder vorgeschriebene Tätigkeit, mit der Schüler, Studenten oder Berufsanfänger erste Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld oder Unternehmen sammeln.
Praktika helfen dir dabei, dein in Ausbildung und Studium erlerntes Wissen in einem realen Arbeitsumfeld anzuwenden. Hier kannst du praktische Fähigkeiten und Fachkenntnisse entwickeln, die über den rein theoretischen Lehrstoff hinausgehen.
Die Vorteile: Über ein Praktikum kannst du herausfinden, ob ein bestimmter Job oder eine Branche deinen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Das hilft bei der Berufsorientierung. Außerdem stärkst du deine sozialen Kompetenzen (Soft Skills) wie Teamarbeit, Kommunikation, Zeitmanagement und Problemlösungen.
Gut zu wissen: Oft entstehen durch Praktika langfristige Verbindungen zu Mentoren oder potenziellen Arbeitgebern. Arbeitgeber bevorzugen üblicherweise Kandidaten, die bereits praktische Erfahrung in ihrem Unternehmen oder in der betreffenden Branche gesammelt haben. Mit einem Praktikum erhöhst du deine Jobchancen.
Übrigens ist ein Praktikum nicht mit einer Probearbeit gleichzusetzen.
Wo findest du einen Praktikumsplatz?
Eine große Auswahl findest du beispielsweise mit der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit (BA). Auch die Bundesländer bieten online eigene Anlaufstellen an, daneben gibt es online etliche Praktikumsbörsen. Am besten informierst du dich über geeignete Praktikumsplätze längere Zeit im Voraus, wenn du bereits weißt, wann dein Praktikum starten soll.
Was gehört ins Anschreiben für ein Praktikum?
Manche Praktika kommen dank privater Kontakte und deshalb ohne große Formalitäten zustande. Vielleicht kennen deine Eltern jemanden, der in einem interessanten Unternehmen arbeitet und dir dort einen Ansprechpartner oder direkt einen Platz vermittelt.
Doch nicht immer findest du in deinem Umfeld einen passenden Praktikumsplatz. Dann musst du dich mit einer schriftlichen Bewerbung an das gewünschte Unternehmen wenden. Was sollte in diesem Anschreiben für dein Praktikum stehen?
- Einleitung: Beginne das Anschreiben mit einer klaren, prägnanten Einleitung. Stell dich kurz vor und erkläre, warum du dich für das Praktikum interessierst und was du dir davon erwartest. Beschreibe, wie das Praktikum zu deinen beruflichen Zielen passt und was dich an der Arbeit oder der Branche besonders reizt.
- Zeitraum: Nenne im Anschreiben unbedingt den Zeitraum, in dem du das Praktikum absolvieren möchtest, und die gewünschte Dauer.
- Qualifikationen: Zähle deine Qualifikationen auf, die für das Praktikum relevant sind. Gehe auf deine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ein, die du bereits in der Schule, im Studium, durch Nebenjobs oder in anderen Praktika erworben hast.
- Gründe für das Unternehmen: Warum bewirbst du dich ausgerechnet dort? Zähle die Gründe auf und gehe dabei auf spezifische Aspekte des Betriebs ein, wie seine Unternehmenskultur, Projekte oder Werte. Zeige, dass du dich mit dem Unternehmen beschäftigt hast und ernsthaft Teil des Teams werden möchtest.
- Verabschiedung: Bedanke dich abschließend für die Berücksichtigung deiner Bewerbung und zeige dich offen für ein persönliches Gespräch. Erwähne, dass du dich über die Gelegenheit freuen würdest, das Unternehmen näher kennenzulernen.
Tipp: Das Anschreiben sollte kurz und gut strukturiert sein. Vermeide Standardfloskeln und pass das Anschreiben an das jeweilige Unternehmen und die Stelle an. Formuliere einfach und ohne lange Schachtelsätze oder unnötige Fachbegriffe. Achte auf fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik.
Freiwilliges Praktikum und Pflichtpraktikum – der Unterschied
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Praktika: das freiwillige Praktikum und das Pflichtpraktikum. Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das für dich im Rahmen deiner schulischen, universitären oder beruflichen Ausbildung gesetzlich oder institutionell vorgeschrieben ist. Es gehört zu deinem Ausbildungsplan und ist oft Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss deines Studiums oder deiner Ausbildung. Ein freiwilliges Praktikum absolvierst du aus eigenem Antrieb heraus. Du kannst es nach deinen Interessen und Zielen auswählen.
Wird ein Praktikum bezahlt?
Ob ein Praktikum bezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Art und Dauer des Praktikums sowie die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Am besten informierst du dich bereits im Rahmen des Bewerbungsprozesses darüber, ob und in welcher Höhe eine Vergütung vorgesehen ist.
Generell gilt:
- Ein Pflichtpraktikum muss nicht bezahlt werden, aber das Unternehmen kann freiwillig eine Vergütung anbieten.
- Ein freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten muss in der Regel bezahlt werden, mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten muss nicht zwingend bezahlt werden.
Hast du bei einem Praktikum einen Urlaubsanspruch?
Auch das hängt von Art und Dauer des Praktikums sowie den gesetzlichen Umständen ab.
- Urlaubsanspruch bei Pflichtpraktikum: In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub bei Pflichtpraktika. Manche Unternehmen gewähren dennoch freiwillig Urlaubstage als Kulanzregelung.
- Urlaubsanspruch bei freiwilligem Praktikum: Hier gelten üblicherweise die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Bei freiwilligen Praktika, die länger als sechs Monate dauern, hast du in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr.
Läuft dein Praktikum höchstens sechs Monate, dann hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch. In der Praxis bedeutet das, dass du bei einer Fünftagewoche 1,66 Urlaubstage pro Monat bekommst.
Noch etwas zur Arbeitszeit: Volljährige und Jugendliche ab 15 Jahren dürfen maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Bist du jünger, dann sind für dich höchstens sieben Stunden pro Tag und maximal 35 Stunden pro Woche erlaubt.
Wie lange darf ein Praktikum dauern?
Gesetzliche Höchstgrenzen gibt es nicht. Bei einem Pflichtpraktikum richtet sich die Dauer nach den Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsinstitution und kann unterschiedlich lang sein. Die übliche Laufzeit liegt zwischen vier Wochen und sechs Monaten.
Brauchst du einen Praktikumsvertrag?
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Praktikumsvertrag. Dennoch solltest du auf einen drängen: Ähnlich wie bei einem normalen Arbeitsvertrag werden hier die beiderseitigen Rechte und Pflichten fixiert.
Das sollte in einem Praktikumsvertrag stehen:
- Vollständige Namen und Adressen von dir und dem Unternehmen, das den Praktikumsplatz anbietet
- Benennung von Ansprechpartnern auf beiden Seiten
- Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt
- Beschreibung der Lernziele des Praktikums sowie der auszuübenden Tätigkeiten
- Start- und Enddatum des Praktikums und damit die vereinbarte Dauer
- Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden und der üblichen Arbeitszeiten, Überstundenregelungen
- Höhe einer eventuellen Vergütung und der Art der Auszahlung
- Angaben zu möglichen zusätzlichen Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegung oder Unterbringung
- Anzahl der Urlaubstage
- Fristen und Bedingungen, unter denen der Praktikumsvertrag von beiden Parteien gekündigt werden kann, sowie mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung
- Angabe, ob der Praktikant über die Schule/Universität oder das Unternehmen unfallversichert ist
- Informationen über eine mögliche Haftpflichtversicherung und die Haftungsregelungen bei durch den Praktikanten verursachten Schäden
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen und unter Umständen Verschwiegenheitserklärung
Hast du Anrecht auf ein Praktikumszeugnis?
Ja, und zwar nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) und § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei sind zwei Arten von Praktikumszeugnissen zu unterscheiden.
- Einfaches Praktikumszeugnis: Darin stehen nur die wesentlichen Daten und Fakten über das Praktikum, wie die Dauer, die Abteilung und die ausgeführten Tätigkeiten. Es gibt keine Bewertung deiner Leistung oder deines Verhaltens.
- Qualifiziertes Praktikumszeugnis: Es schlüsselt deine Aufgaben detaillierter auf und enthält eine Einschätzung deiner Arbeitsqualität, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und anderer relevanter Kompetenzen.
Ein Praktikumszeugnis dient als offizieller Nachweis der erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen. Vor allem ein qualifiziertes Praktikumszeugnis kann dir später bei Bewerbungen um Ausbildungsplätze, Studiengänge oder Festanstellungen helfen. Es sollte in der Regel folgende Elemente enthalten:
- Name und Anschrift von dir und dem Unternehmen, bei dem du das Praktikum absolviert hast
- Zeitraum und Bezeichnung des Praktikums
- Detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, die du ausgeführt hast
- Nennung der Abteilungen, in denen du tätig warst, und der Projekte, an denen du mitgearbeitet hast
- Bewertung deiner praktischen Leistungen
- Bewertung deines sozialen Verhaltens und deiner Soft Skills
- Eventuell eine Einschätzung deiner Stärken und Entwicklungspotenziale
- Abschließende Bewertung des Praktikums insgesamt
- Ausdruck von Dank und besten Wünschen für deine berufliche Zukunft
- Ort und Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Vorgesetzten oder Praktikumsbetreuers
Wichtig: Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend geschrieben sein. Deshalb solltest du auf die Formulierungen darin achten und prüfen, ob die Angaben stimmen. Grundsätzlich positiv zu bewerten sind Begriffe wie sehr (gut), stets, außerordentlich, vorbildlich, exzellent, ausgezeichnet, überdurchschnittlich oder hervorragend.
Grundsätzlich gelten für ein Praktikumszeugnis ähnliche Regeln wie für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.