11. September 2018, 11:12 Uhr
Darf ich eigentlich? Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Was gilt für Arbeitnehmer?
Wer beruflich kürzertreten will, der kann sein Arbeitspensum verringern. Doch wie ändert sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit? Bedeutet weniger Arbeit auch weniger freie Tage? Antwort: Es kommt darauf an.
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Teilzeit ist gefragt
Nicht für jeden Erwerbstätigen ist eine Vollzeitbeschäftigung sinnvoll oder möglich. Eine Alternative kann dann eine Teilzeitstelle sein. In so einem Fall verringert der Betroffene seine Arbeitszeit. Das kommt immer öfter vor. So weist eine Statistik der Arbeitsagentur aus, dass 2017 insgesamt 32,2 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neun Millionen davon gingen einer Teilzeittätigkeit nach. 2007 traf das noch auf 5,1 Millionen zu.
Das sagt das Bundesurlaubsgesetz
Mit diesem Trend stellt sich natürlich auch häufiger die Frage nach dem Urlaubsanspruch bei Teilzeit. Der kann, muss aber im Vergleich zur Vollzeit nicht geringer sein. Was den Unterschied macht, zeigt ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche schreibt es für Beschäftigte ein Minimum an bezahltem Urlaub vor. Dabei geht es grundsätzlich von einer Sechs-Tage-Woche aus. Daraus ergibt sich gemäß BUrlG ein Anspruch von 24 Urlaubstagen pro Jahr. Üblicher ist allerdings die Fünf-Tage-Woche, der demgemäß 20 Tage Urlaub entsprechen.
Wie gesagt, handelt es sich hier um die zulässige Untergrenze. Arbeitgeber dürfen nicht weniger Urlaubstage gewähren. Mehr lassen sich etwa in Tarifverträgen vereinbaren.
Auf die Arbeitstage kommt es an
Wichtig ist der ausdrückliche Bezug auf die Arbeitstage. Die Arbeitsstunden hingegen spielen im Bundesurlaubsgesetz keine Rolle. Was bedeutet das konkret?
Ein Beispiel: Du halbierst deine wöchentliche Arbeitszeit, verrichtest sie aber weiterhin an der zuvor für die Vollzeit vereinbarten Anzahl von exemplarisch fünf Tagen. In diesem Fall ändert sich an deinem Urlaubsanspruch nichts – trotz Teilzeit! Hattest du also bislang 20 oder mehr Tage Urlaub, dann bleibt es dabei.
Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnen
Reduzierst du allerdings die Anzahl deiner Arbeitstage, so vermindert sich sehr wohl der Urlaubsanspruch. Um wie viel, lässt sich mit folgender genereller Formel berechnen:
Urlaubstage (der bisherigen Vollzeit) geteilt durch die übliche Anzahl der Vollzeitarbeitstage im Unternehmen multipliziert mit der Anzahl der Teilzeitarbeitstage des Beschäftigten.
Auch hier ein Beispiel: Deine Urlaubsanspruch in Vollzeit beträgt 26 Tage. In deinem Betrieb wird grundsätzlich an fünf Tagen in der Woche gearbeitet. Du möchtest deine Arbeitszeit künftig auf drei Tage verringern. Dann reduziert der Teilzeitjob den Urlaubsanspruch auf 15,6 Tage (26 ÷ 5 · 3 = 15,6). Aufgerundet ergibt das 16 Tage pro Jahr.
Urlaubsanspruch bei Wechsel im laufenden Jahr
Diese Rechnung funktioniert allerdings nur dann, wenn die Teilzeit direkt am 1. Januar beginnt. Wechselst du zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr von Vollzeit auf Teilzeit, gilt sie so nicht mehr. Angenommen, die Vollzeit dauert vom Anfang des Jahres bis einschließlich April (vier Monate) und die Teilzeit beginnt am 1. Mai (acht Monate), dann sieht die Berechnung unter den obigen Vorgaben so aus:
Anteiliger Urlaubsanspruch aus der Vollzeit
26 (Vollzeiturlaubstage pro Jahr) ÷ 12 (Monate pro Jahr) · 4 (Monate in Vollzeit) = 8,6 (anteilige Urlaubstage)
Anteiliger Urlaubsanspruch aus der Teilzeit
16 (Teilzeiturlaubstage pro Jahr) ÷ 12 (Monate pro Jahr) · 8 (Monate in Teilzeit) = 10,6 (anteilige Urlaubstage)
Addiert ergibt sich daraus ein gerundeter Urlaubsanspruch von 19 Tagen in jenem Jahr, in dem der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit stattfindet (8,6 + 10,6 = 19,2).
- Der gesetzliche Urlaubsanspruch orientiert sich an der Anzahl der Wochenarbeitstage.
- Wer in Teilzeit wechselt, kann deshalb unter Umständen genauso viele Urlaubstage haben wie ein Vollzeitbeschäftigter – wenn er an genauso vielen Tagen arbeitet.
- Der Urlaubsanspruch in Teilzeit lässt sich mit einer Formel berechnen.
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