9. Juni 2015, 16:20 Uhr
Infos zum eingetragenen Verein Verein gründen: Dies sollten Sie bedenken
In Deutschland sind rund 600.000 Vereine registriert – der eingetragene Verein (e.V.) ist dabei die häufigste Gesellschaftsform. Einen Verein gründen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen; meist handelt es sich um Idealvereine, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Im Streitlotse-Ratgeber finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten in Sachen Vereinsgründung. Gibt es einmal Ärger mit den Behörden rund um den Verein, kann ein Rechtsschutz helfen.
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Vorteile eines e.V. – einfach und günstig
Der eingetragene Verein bietet seinen Mitgliedern viele Vorteile. So sind die Gründungskosten relativ günstig – insgesamt circa 90 bis 140 Euro – und es wird im Gegensatz zu anderen Formen wie etwa der GmbH kein Mindestkapital benötigt. Weitere Vorteile eines e.V.: Die Mitglieder haften nicht für den Verein, der Vorstand ist geschützt vor den Risiken einer vertraglichen Haftung. Der e.V. selbst ist eine juristische Person, die im eigenen Namen klagen und verklagen kann. Gut zu wissen: Je nach Vereinshintergrund und Ziel kann dieser gemeinnützig sein.
Voraussetzungen zur Vereinsgründung
Wer einen Verein gründen möchte, benötigt hierfür mindestens sieben Mitglieder. Von vornherein muss klar sein, dass sich der e.V. nur nachrangig wirtschaftlich betätigen darf – gewerbliche oder Erwerbszwecke sind normalerweise nicht Anliegen eines eingetragenen Vereins. Es muss zur Vereinsgründung eine Satzung erstellt und ein Vorstand gewählt werden. In der Vereinssatzung müssen unter anderem die folgenden Punkte untergebracht sein: Vereinsname, Vereinssitz und der Zweck sowie Regelungen zu Ein- und Austritt von Mitgliedern, Mitgliedsbeiträgen, Vorstandsbildung, Mitgliederversammlungen und der Beurkundung von Beschlüssen.
Verein gründen: Anmeldung beim Vereinsregister
Die eigentliche Vereinsgründung erfolgt beim Vereinsregister, das beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist. Die Anmeldung hier muss in den meisten Bundesländern notariell beglaubigt werden. Vorgelegt werden müssen in der Regel ein Original der Gründungssatzung sowie das Gründungsprotokoll, das bei der ersten Gründungssitzung verfasst wurde. Wichtig: Alle Vorstandsmitglieder sollten bei der Anmeldung anwesend sein.
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