Versetzung: Traurig schauender Mann im Anzug hält Pappkarton mit seinem Büro-Zubehör WavebreakMediaMicro, Fotolia

21. September 2015, 10:50 Uhr

Arbeitsvertrag checken Ver­set­zung: Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Gerade haben Sie sich bei der Arbeit eingelebt, Sie verstehen sich gut mit den Kollegen und dann das: Versetzung. Ihr Chef möchte Sie in einem anderen Bereich innerhalb der Firma oder sogar an einem ganz anderen Standort einsetzen. Darf er das einfach so? Der Streitlotse klärt in Sachen Arbeitsrecht auf. Sollte es einmal Probleme geben, hilft ein guter Rechtsschutz.

Widerrechtlich versetzt worden? Ein Arbeitsrechtsschutz hilft Ihnen. >>

Haben Sie ein Wort mitzureden?

Eine Versetzung, egal ob es um die Zuweisung neuer Aufgaben, die Zuteilung in einen anderen Betriebsbereich oder an einen neuen Arbeitsort geht, wird von Ihrem Arbeitgeber entschieden. Dieser ist aufgrund seines Weisungsrechts grundsätzlich dazu bemächtigt, Sie zu versetzen. Als Arbeitnehmer müssen Sie die Versetzung befolgen, vorausgesetzt sie befindet sich im rechtlichen Rahmen beziehungsweise geht mit den in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Richtlinien einher. Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist daher absolut empfehlenswert, wenn Ihnen die Versetzung nicht passt.

Arbeits­ver­trag prüfen – darf Ihr Chef Sie versetzen?

Ihr Arbeitsvertrag sollte bestimmte Klauseln enthalten, die eine "aufgezwungene" Versetzung ermöglichen. Zwei Beispiele: Werden Sie in eine andere Stadt versetzt, muss Ihr Vertrag Worte wie "kann bundesweit eingesetzt werden, sollte dies betrieblich erforderlich sein" enthalten sein. Bei einer Versetzung in eine andere Abteilung mit neuen Aufgaben sollte im Arbeitsvertrag zu lesen sein, dass Sie mit "vergleichbaren Aufgaben" beauftragt werden können.

Arbeit­ge­ber braucht das OK vom Betriebsrat

Tipp: Sind Sie unsicher, ob eine Versetzung rechtens ist, fragen Sie einen Experten um Rat, bevor Sie Ihren Vorgesetzten darauf ansprechen. Grundsätzlich sollten Sie sich bei Unzufriedenheit freundlich und sachlich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen.

Hilft dies alles nichts, bleibt noch der Gang zum Betriebsrat – falls vorhanden. Der Arbeitgeber ist vor jeder Versetzung dazu verpflichtet, sich die Zustimmung vom Betriebsrat einzuholen. Nicht selten wird dieser Schritt versäumt.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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