1. Dezember 2017, 15:58 Uhr
Auf den Erfolg kommt es an Werkvertrag: Unterschied zu Dienstvertrag und Leiharbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine umfangreiche Studie beauftragt, um herauszufinden, welche Rolle der Werkvertrag in der deutschen Wirtschaft spielt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen diese besondere Vertragsform durchaus unterschiedlich wahr.
Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein spezieller privatrechtlicher Vertrag, dessen zentrales Element die Herstellung eines konkreten Werkstücks ist. Dabei kann es sich um verschiedene Dinge handeln:
- unbewegliche Werke – z. B. der Bau eines Hauses
- bewegliche Werke – z. B. das Schnitzen einer Skulptur
- nichtkörperliche Werke – z. B. Software, Gutachten oder Transportdienste
Hierbei verpflichtet sich der Werkunternehmer zur Herstellung des Werkstücks und der Besteller zur Bezahlung des vereinbarten Werklohns – § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Hersteller geht dabei in Vorleistung und hat erst dann Anspruch auf seinen Lohn, wenn das Werkstück fertig ist. Entscheidend ist also die erfolgreiche Herstellung und nicht allein das Bemühen darum.
Eine Firma kann einen Werkvertrag nur mit externen Unternehmen schließen, nicht mit den eigenen Angestellten. Der Werkshersteller geht in Vorleistung und trägt das volle finanzielle und unternehmerische Risiko.
Unterschied zwischen Werkvertrag und anderen Verträgen
Der Unterschied zwischen dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag liegt vor allem darin, dass beim Dienstvertrag der Arbeitsaufwand vergütet wird – nicht der Arbeitserfolg. Beim Kaufvertrag wiederum geht es nicht um die Herstellung einer Sache, sondern darum, eine Sache einem neuen Eigentümer zu verkaufen – dafür muss der Gegenstand nicht vorher vom Verkäufer hergestellt worden sein.
Besonders wichtig und gleichzeitig besonders schwierig ist die Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Bei Leiharbeit bestellt das Unternehmen bei der Zeitarbeitsfirma Arbeiter, nicht Werkstücke und bezahlt deren Arbeitszeit, nicht deren Erfolg. Leiharbeiter gehören zum Betrieb des Kunden und sind an dessen Weisungen gebunden; Arbeiter mit Werkvertrag nicht.
In der Realität verschwimmen diese Grenzen oft und manche Firmen nutzen Scheinwerksverträge, um Leiharbeiter schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft.
Diese Beobachtung äußerten in der Studie vor allem Betriebsratsmitglieder und auch etwa 20 Prozent der Unternehmensleitungen vermuten in ihrer Branche Lohndumping bei Werkverträgen.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Vertrages haben, können Sie den Betriebsrat des Auftraggebers oder die Gewerkschaft bitten, die Sache zu prüfen.
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