Unterschrift mit der Feder eines Füllfederhalters BillionPhotos.com, Fotolia

23. Dezember 2015, 13:22 Uhr

Offizielle Dokumente Wie leserlich muss eine Unter­schrift sein?

Abkürzungen, Schlangenlinien oder die berühmten "drei Kreuze": Viele Menschen haben eine unleserliche Unterschrift. Muss der volle Name zu erkennen sein, damit sie gültig ist, oder sind die Regeln weniger streng? Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile – und in einigen Punkten ganz klare Vorgaben.

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Wann ist die Unter­schrift gültig?

Die Frage, wie viel von einer Unterschrift leserlich sein muss, beschäftigt deutsche Gerichte seit Jahrzehnten immer wieder. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, wonach eine Unterschrift nicht lesbar sein muss, sondern auch aus zwei Schlangenlinien bestehen darf (AZ V ZB 203/14). Konkret ging es um die Unterschrift eines Anwalts und um die Frage, ob die von ihm in dieser Weise unterschriebenen Dokumente gültig seien oder nicht. Der BGH urteilte, dass der Schriftzug gültig sei, da er charakteristische Merkmale habe, die schwer zu kopieren seien. Entscheidend sei auch, dass der Anwalt immer in dieser Weise unterschreibe und daher zu erkennen sei, dass es sich um seine persönliche Signatur handele.

Voller Fami­li­en­na­me notwendig

Dennoch gibt es einige Mindestvoraussetzungen für die Leserlichkeit. Sie müssen mit dem vollen Familiennamen unterschreiben, nur der Vorname darf abgekürzt werden. Es muss erkennbar sein, dass ein Name wiedergegeben wird, Andeutungen von Schrift müssen also sichtbar sein. Wer einen Künstlernamen trägt, darf auch mit diesem unterschreiben, sofern er sich zweifelsfrei einer Person zuordnen lässt. Die häufig genannten "drei Kreuze" oder andere abstrakte Symbole reichen hingegen nicht als rechtsgültige Unterschrift aus – es sei denn, ein Notar hat Ihnen diese Unterschrift beglaubigt, sodass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, wenn Sie so unterschreiben.

Auf Nummer sicher: Wichtiges leserlich unterschreiben

Vor- und Nachname in Schönschrift sind also nicht notwendig, damit eine Unterschrift als gültig angesehen wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aber besonders bei offiziellen Dokumenten und Anträgen darauf achten, leserlich zu unterschreiben. So vermeiden Sie Rückfragen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung.

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