Zeitumstellung und Arbeitszeit: Tipps und Fakten © iStock.com/Morsa Images

12. Oktober 2023, 17:49 Uhr

Fake oder Fakt? Zeit­um­stel­lung und Arbeits­zeit: Das gilt für die Nachtschicht

Zweimal im Jahr werden in Deutschland die Uhren umgestellt – von Sommerzeit auf Winterzeit und umgekehrt. Während für viele Menschen am nächsten Morgen lediglich der Wecker entsprechend früher oder später klingelt, erleben Arbeitnehmer in Nachtschicht die Umstellung während ihrer Arbeitszeit. Was das arbeitsrechtlich bedeutet, erfährst du hier.

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Keine arbeits­recht­li­chen Rege­lun­gen zur Zeitumstellung

Die meisten Deutschen verschlafen die Zeitumstellung. Beschäftigte, die nachts arbeiten, gehören allerdings nicht dazu. Bei Nachtschichten sind die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Arbeitszeit sehr individuell: Gesetzlich ist nicht vorgegeben, ob und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber die fehlende oder zusätzliche Stunde bei der Zeitumstellung berücksichtigen müssen.

Ist ein Arbeitnehmer regelmäßig in Nachtschicht eingestellt, sollte im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung geregelt sein, wie die Zeitumstellung in Hinblick auf die Arbeitszeit gehandhabt wird.

Fehlen klare vertragliche Vorgaben, muss unter Umständen eine Interessenabwägung erfolgen. Allerdings haben Arbeitgeber bei kontinuierlichen Schichtsystemen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein berechtigtes Interesse daran, dass es zwischen den Schichten nicht zu Überschneidungen oder Lücken kommt (AZ 7 AZR 276/83).

INFO

Wann werden die Uhren umgestellt?

Die Umstellung erfolgt immer in der Nacht von Samstag auf Sonntag. In diesen Nächten wird die Uhr umgestellt:

  • Letztes Wochen­en­de im März: Zeit­um­stel­lung auf Som­mer­zeit – eine Stunde nach vorne (von 2 Uhr auf 3 Uhr)
  • Letztes Wochen­en­de im Oktober: Zeit­um­stel­lung auf Win­ter­zeit – eine Stunde zurück (von 3 Uhr auf 2 Uhr)

Nacht­dienst während der Zeit­um­stel­lung: Darauf musst du achten

Du musst während der Zeitumstellung im Herbst nachts im Schichtdienst arbeiten? Dann kann dein Arbeitgeber gemäß dem oben genannten Urteil unter Umständen fordern, dass du eine Stunde mehr arbeitest. Die Zeitumstellung auf die Winterzeit kann daher eine Überstunde für dich bedeuten.

Achtung: Auch während der Arbeitszeit mit Zeitumstellung gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Vorschriften zur Höchstarbeitszeit müssen eingehalten werden. Die Grenze von zehn Stunden darf nicht überschritten werden – mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Berufsgruppen.

Gleiches gilt für die in § 5 ArbZG geregelte Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten: Sie darf nur in bestimmten Branchen auf zehn Stunden verkürzt werden, sofern die Kürzung wieder ausgeglichen wird.

© iStock.com/femate
INFO

Warum gibt es die Zeitumstellung?

Erstmals wurde die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) 1916 vorübergehend eingeführt, um das Tageslicht auszunutzen und so Energie zu sparen. 1980 führte Deutschland die halbjährliche Zeitumstellung erneut und endgültig ein. Diese wurde EU-weit 1996 vereinheitlicht. Ab 2021 sollte laut Plänen der EU-Kommission die Zeitumstellung abgeschafft werden. Allerdings dürfen die EU-Länder selbst entscheiden, ob sie eine dauerhafte Sommer- oder Winterzeit einführen möchten. Bis es zu einer einheitlichen Regelung kommt, werden die Uhren weiterhin zweimal jährlich umgestellt.

Zeit­um­stel­lung: Wird die Über­stun­de vergütet?

Inwiefern die angeordnete Überstunde während der Nachtschicht am Tag der Zeitumstellung vergütet wird, hängt von der Anstellungsart ab. Bei festem Monatsgehalt, das laut Arbeitsvertrag Überstunden abdeckt, ist diese Überstunde im Gehalt enthalten und wird nicht separat vergütet.

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Bei einem festen Monatsgehalt ohne Überstundenregelung oder bei Bezahlung auf Stundenbasis hast du nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf Vergütung der Überstunde. Zusätzlich stehen dir steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zu.

Bei der Zeitumstellung auf Sommerzeit verkürzt sich die Arbeitszeit hingegen um eine Stunde. Angestellte mit festem Monatsgehalt können sich freuen: Diese Stunde muss nicht nachgearbeitet werden, auch wenn der Arbeitgeber dies verlangt.

Ärgerlich ist dies jedoch für Beschäftigte, die kein festes monatliches Gehalt erhalten, sondern pro Stunde bezahlt werden. Bei ihnen reduziert sich während der Zeitumstellung in der Nachtschicht die Bezahlung. Für die fehlende Stunde wird zudem kein Nachtzuschlag gezahlt.

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