Adoption: Erwachsenenhand hält Kinderhand anyaberkut, Fotolia

22. Oktober 2015, 12:08 Uhr

Kinderwunsch erfüllen Adoption: Vor­aus­set­zun­gen in Deutschland

Wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt, entscheiden sich viele Paare oder Alleinstehende für eine Adoption. Voraussetzungen gibt es dabei einige, sowohl von rechtlicher Seite als auch vonseiten der Adoptionsvermittlungsstellen. Trotzdem sollten sich Adoptionswillige nicht entmutigen lassen.

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Vor­aus­set­zun­gen des Gesetz­ge­bers für eine Adoption

Wer in Deutschland ein Kind adoptieren möchte, muss unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einer gemeinsamen Adoption durch Ehegatten muss der eine Partner über 25 sein, der andere mindestens 21.

Ein verheiratetes Paar darf nur gemeinsam adoptieren. Es ist also nicht möglich, sich ohne den Ehepartner für diesen Schritt zu entscheiden. Einzige Ausnahme: Leibliche Kinder des einen Partners können durch den anderen adoptiert werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Stiefkindadoption.

Unverheiratete dürfen dagegen nur allein adoptieren, können sich also nicht mit einer anderen Person zusammenschließen. Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten etwas andere Regeln: Die Adoption von leiblichen Kindern des Partners ist genauso möglich wie bei Ehepaaren, eine neue Adoption muss aber sukzessiv erfolgen, also zuerst durch den einen und danach durch den anderen Partner.

Vor­aus­set­zun­gen der Ver­mitt­lungs­stel­len für eine Adoption

Neben den rechtlichen Bestimmungen gelten auch Voraussetzungen der Vermittlungsstellen. Das sind Jugendämter oder freie Träger wie die Diakonie, bei denen sich Adoptionswillige melden können. Dort ist vor allem das Alter ein Kriterium: Damit ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann, sollte der Altersunterschied nicht mehr als 35 oder 40 Jahre betragen. Wenn Sie also weit über 40 sind, stehen die Chancen schlecht, ein Kleinkind aufnehmen zu können. Bei der Vermittlungsstelle müssen Sie in der Regel Gesundheitszeugnisse, Einkommensbescheide und Führungszeugnisse vorlegen. Außerdem sind mehrere Gespräche und mindestens ein Hausbesuch für die Adoption Voraussetzungen. Damit soll festgestellt werden, ob Sie als Adoptiveltern geeignet sind.

Ablauf einer Adoption

Wenn für die Adoption alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die sogenannte Adoptionspflege: Das Kind lebt in der zukünftigen Familie, die dabei von der Vermittlungsstelle begleitet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Familie gut zusammenwächst und bei Problemen jederzeit Unterstützung erhalten kann. Die Adoptiveltern in spe stellen beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Annahme des Kindes. Dieser muss von einem Notar beglaubigt sein. Das Gericht fordert bei der Vermittlungsstelle ein Gutachten an und entscheidet schließlich über die Annahme. Damit ist die Adoption rechtskräftig.

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