8. Oktober 2018, 11:10 Uhr
So geht's richtig Renteninformation und Rentenauskunft: Der Unterschied
Eine der wichtigsten Fragen für Erwerbstätige lautet: Wie hoch wird mein Altersruhegeld ausfallen? Eine Prognose dazu steht sowohl in der Renteninformation als auch in der Rentenauskunft. Obwohl beide Bescheide ähnlich klingen – identisch sind sie nicht.
Drohen im Alter finanzielle Lücken?
Die gesetzliche Rente ist das zentrale Element der dreiteiligen Altersvorsorge in Deutschland. Von ihrer Höhe hängt ab, ob sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Berufstätigkeit ihren gewohnten Lebensstandard halten werden. Ist das nicht der Fall, dann können sie beispielsweise mit den beiden anderen Säulen des Rentensystems – berufliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge – drohende finanzielle Lücken auffüllen. Dazu müssen sie natürlich möglichst früh wissen, wie viel Geld sie später aus der gesetzlichen Rente erhalten.
Das erfahren sie auf zweifache Weise: einerseits durch die Renteninformation und andererseits durch die Rentenauskunft. Beide Bescheide verschickt die Deutsche Rentenversicherung – den einen früher und öfter, den anderen später und seltener.
Angabe der Rentenhöhe nur unter Vorbehalt
Die Renteninformation bekommen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet haben uns seit fünf Jahren in die Versicherung einzahlen. Und das jedes Jahr einmal. Ausnahme: Haben sie das 55. Lebensjahr vollendet, so erhalten sie statt der Renteninformation alle drei Jahre die Rentenauskunft. So sieht es § 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) vor. Darin steht auch, dass die Mitteilungen unter anderem "dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen" unterliegen. Das heißt, durch spätere Entscheidungen des Gesetzgebers kann sich die tatsächliche Höhe der Rente von den Angaben in den Schreiben unterscheiden. Renteninformation und Rentenauskunft zeigen also lediglich, wie sich das Altersruhegeld entwickeln wird, wenn die Voraussetzungen dafür so bleiben, wie sie aktuell sind.
Das steht in der Renteninformation
Die zweiseitige Renteninformation ist stets nach dem gleichen Muster aufgebaut. Dies sind ihre wesentlichen Bestandteile:
- Nach der Anrede teilt die Rentenversicherung mit, ab wann die gesetzliche Rente gezahlt wird.
- Rechts neben dem folgenden Absatz steht ein Kasten mit drei unterschiedlichen Beträgen. Der erste weist den Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung aus. Ihn erhalten Personen, die auf absehbare Zeit nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Der zweite Betrag entspricht dem aktuellen Rentenanspruch. Ihn würde der Versicherte bei seinem Renteneintritt erhalten, falls er ab sofort nichts mehr in die Rentenkasse einzahlt.
- Die untere Angabe in dem Kasten ist eine Hochrechnung der Rente. Sie basiert auf der Annahme, dass der Versicherte bis zu seinem Renteneintritt weiterhin so viel einzahlt wie in den vergangenen fünf Jahren.
- Der nächste Absatz trägt die Überschrift "Rentenanpassung". Ausgehend von jährlichen Erhöhungen der Renten, die unter anderem der Bruttolohnhöhe in Deutschland folgen, ergeben sich hier zwei unterschiedliche Beträge. Achtung: Es handelt sich hier um rein spekulative Werte, die in der Realität anders ausfallen können.
- Auch auf der zweiten Seite der Renteninformation befindet sich ein Kasten. Er fasst die bislang gezahlten Rentenbeiträge vom Versicherten und Arbeitgeber sowie anderen Quellen zusammen. Außerdem steht darin die Anzahl der bis dato erworbenen Entgeltpunkte.
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Das steht in der Rentenauskunft
Die Rentenauskunft verschickt die Rentenversicherung erstmalig zur Vollendung des 55. Lebensjahres; weitere Exemplare gibt es zur Vollendung des 58., 61. und 64. Lebensjahres. Ebenso wie die Renteninformation basiert sie auf den jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Unterschied zur Renteninformation ist die Rentenauskunft ausführlicher und beinhaltet teils andere Daten. Die Höhe der angegebenen verschiedenen Rentenarten zeigt den bis zu diesem Moment erworbenen Anspruch. Zu den wesentlichen Angaben gehören laut § 109 Abs. 4 SGB VI:
- Die aktuell erreichte Höhe der Regelaltersrente bei Renteneintritt (ohne Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten)
- Die aktuell erreichte Höhe der Rente im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit (ohne Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten)
- Die aktuell erreichte Höhe der Witwen- beziehungsweise Witwerrente bei Tod des oder der Versicherten (ohne Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten)
- Der bisherige Versicherungsverlauf, also eine Auflistung der rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto
- Anzahl der mittlerweile gesammelten Entgeltpunkte
- Eine Prognose über die Höhe der mutmaßlichen Regelaltersrente
- Allgemeine Hinweise, unter anderem zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
Renteninformation und Rentenauskunft beantragen
Obwohl die Rentenversicherer die Renteninformation regelmäßig schicken, lässt sich auch außer der Reihe oder bei Verlust anfordern. Dafür genügt ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung oder den jeweils zuständigen privaten Rentenversicherungsträger. Das ist auch online möglich. Besondere Unterlagen sind dafür nicht nötig. Es genügen einige Angaben zur Person (Versicherungsnummer, Name, Adresse). Auf diese Weise lässt sich auch eine Rentenauskunft anfordern, zum Beispiel schon vor dem 55. Geburtstag.
- Renteninformation und Rentenauskunft geben die Höhe der künftigen Altersrente nur unter Vorbehalt an.
- Die Renteninformation verschickt die Rentenversicherung in der Regel ab der Vollendung des 27. Lebensjahres und nach fünf Jahren Beitragszeiten.
- Die detailliertere Rentenauskunft erhalten Versicherte ab Vollendung es 55. Lebensjahres alle drei Jahre – dann im Wechsel mit der Renteninformation.
- Renteninformation und Rentenauskunft lassen sich jederzeit bei der Rentenversicherung anfordern.
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