Renteninformation und Rentenauskunft: Der Unterschied Stockfotos-MG, Fotolia

8. Oktober 2018, 11:10 Uhr

So geht's richtig Ren­ten­in­for­ma­ti­on und Ren­ten­aus­kunft: Der Unterschied

Eine der wichtigsten Fragen für Erwerbstätige lautet: Wie hoch wird mein Altersruhegeld ausfallen?  Eine Prognose dazu steht sowohl in der Renteninformation als auch in der Rentenauskunft. Obwohl beide Bescheide ähnlich klingen – identisch sind sie nicht.

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Drohen im Alter finan­zi­el­le Lücken?

Die gesetzliche Rente ist das zentrale Element der dreiteiligen Altersvorsorge in Deutschland. Von ihrer Höhe hängt ab, ob sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Berufstätigkeit ihren gewohnten Lebensstandard halten werden.  Ist das nicht der Fall, dann können sie beispielsweise mit den beiden anderen Säulen des Rentensystems – berufliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge – drohende finanzielle Lücken auffüllen. Dazu müssen sie natürlich möglichst früh wissen, wie viel Geld sie später aus der gesetzlichen Rente  erhalten.

Das erfahren sie auf zweifache Weise: einerseits durch die Renteninformation und andererseits durch die Rentenauskunft. Beide Bescheide verschickt die Deutsche Rentenversicherung – den einen früher und öfter, den anderen später und seltener.

Angabe der Ren­ten­hö­he nur unter Vorbehalt

Die Renteninformation bekommen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet haben uns seit fünf Jahren in die Versicherung einzahlen. Und das jedes Jahr einmal. Ausnahme: Haben sie das 55. Lebensjahr vollendet, so erhalten sie statt der Renteninformation alle drei Jahre die Rentenauskunft. So sieht es § 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) vor. Darin steht auch, dass die Mitteilungen unter anderem "dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen" unterliegen. Das heißt, durch spätere  Entscheidungen des Gesetzgebers kann sich die tatsächliche Höhe der Rente von den  Angaben in den Schreiben unterscheiden. Renteninformation und Rentenauskunft zeigen also lediglich, wie sich das Altersruhegeld entwickeln wird, wenn die Voraussetzungen dafür so bleiben, wie sie aktuell sind.

Das steht in der Renteninformation

Die zweiseitige Renteninformation ist stets nach dem gleichen Muster aufgebaut. Dies sind ihre wesentlichen Bestandteile:

  • Nach der Anrede teilt die Ren­ten­ver­si­che­rung mit, ab wann die gesetz­li­che Rente gezahlt wird.
  • Rechts neben dem folgenden Absatz steht ein Kasten mit drei unter­schied­li­chen Beträgen. Der erste weist den Ren­ten­an­spruch bei voller Erwerbs­min­de­rung aus. Ihn erhalten Personen, die auf absehbare Zeit nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Der zweite Betrag ent­spricht dem aktuellen Ren­ten­an­spruch. Ihn würde der Ver­si­cher­te bei seinem Ren­ten­ein­tritt erhalten, falls er ab sofort nichts mehr in die Ren­ten­kas­se einzahlt.
  • Die untere Angabe in dem Kasten ist eine Hoch­rech­nung der Rente. Sie basiert auf der Annahme, dass der Ver­si­cher­te bis zu seinem Ren­ten­ein­tritt weiterhin so viel einzahlt wie in den ver­gan­ge­nen fünf Jahren.
  • Der nächste Absatz trägt die Über­schrift "Ren­ten­an­pas­sung". Ausgehend von jähr­li­chen Erhö­hun­gen der Renten, die unter anderem der Brut­to­lohn­hö­he in Deutsch­land folgen, ergeben sich hier zwei unter­schied­li­che Beträge. Achtung: Es handelt sich hier um rein spe­ku­la­ti­ve Werte, die in der Realität anders ausfallen können.
  • Auch auf der zweiten Seite der Ren­ten­in­for­ma­ti­on befindet sich ein Kasten. Er fasst die bislang gezahlten Ren­ten­bei­trä­ge vom Ver­si­cher­ten und Arbeit­ge­ber sowie anderen Quellen zusammen. Außerdem steht darin die Anzahl der bis dato erwor­be­nen Ent­gelt­punk­te.

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Das steht in der Rentenauskunft

Die Rentenauskunft verschickt die Rentenversicherung erstmalig zur Vollendung des 55. Lebensjahres; weitere Exemplare gibt es zur Vollendung des 58., 61. und 64. Lebensjahres. Ebenso wie die Renteninformation basiert sie auf den jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Unterschied zur Renteninformation ist die Rentenauskunft ausführlicher und beinhaltet teils andere Daten. Die Höhe der angegebenen verschiedenen Rentenarten zeigt den bis zu diesem Moment erworbenen Anspruch. Zu den wesentlichen Angaben gehören laut § 109 Abs. 4 SGB VI:

  • Die aktuell erreichte Höhe der Regel­al­ters­ren­te bei Ren­ten­ein­tritt (ohne Berück­sich­ti­gung weiterer Beitragszeiten)
  • Die aktuell erreichte Höhe der Rente im Falle einer ver­min­der­ten Erwerbs­fä­hig­keit (ohne Berück­sich­ti­gung weiterer Beitragszeiten)
  • Die aktuell erreichte Höhe der Witwen- bezie­hungs­wei­se Wit­wer­ren­te bei Tod des oder der Ver­si­cher­ten (ohne Berück­sich­ti­gung weiterer Beitragszeiten)
  • Der bisherige Ver­si­che­rungs­ver­lauf, also eine Auf­lis­tung der ren­ten­recht­li­chen Zeiten im Versicherungskonto
  • Anzahl der mitt­ler­wei­le gesam­mel­ten Entgeltpunkte
  • Eine Prognose über die Höhe der mut­maß­li­chen Regelaltersrente
  • All­ge­mei­ne Hinweise, unter anderem zur Erfüllung der per­sön­li­chen und ver­si­che­rungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen Rentenanspruch

Ren­ten­in­for­ma­ti­on und Ren­ten­aus­kunft beantragen

Obwohl die Rentenversicherer die Renteninformation regelmäßig schicken, lässt sich auch außer der Reihe oder bei Verlust anfordern. Dafür genügt ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung oder den jeweils zuständigen privaten Rentenversicherungsträger. Das ist auch online möglich. Besondere Unterlagen sind dafür nicht nötig. Es genügen einige Angaben zur Person (Versicherungsnummer, Name, Adresse). Auf diese Weise lässt sich auch eine Rentenauskunft anfordern, zum Beispiel schon vor dem 55. Geburtstag.

FAZIT
  • Ren­ten­in­for­ma­ti­on und Ren­ten­aus­kunft geben die Höhe der künftigen Alters­ren­te nur unter Vorbehalt an.
  • Die Ren­ten­in­for­ma­ti­on ver­schickt die Ren­ten­ver­si­che­rung in der Regel ab der Voll­endung des 27. Lebens­jah­res und nach fünf Jahren Beitragszeiten.
  • Die detail­lier­te­re Ren­ten­aus­kunft erhalten Ver­si­cher­te ab Voll­endung es 55. Lebens­jah­res alle drei Jahre – dann im Wechsel mit der Renteninformation.
  • Ren­ten­in­for­ma­ti­on und Ren­ten­aus­kunft lassen sich jederzeit bei der Ren­ten­ver­si­che­rung anfordern.
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