19. Juli 2019, 11:02 Uhr
So geht’s richtig Ambulanter Pflegedienst: Leistungen, Kosten und Voraussetzungen
Ein ambulanter Pflegedienst ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Er leistet Hilfe bei der Pflege zu Hause, sodass der Umzug in ein Pflegeheim nicht notwendig ist oder zumindest aufgeschoben werden kann. Eine der Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung ist, dass ein Pflegegrad bescheinigt ist. Dann kannst du damit rechnen, dass die Pflegekasse einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt.
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Leistungen: Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst kann folgende Aufgaben übernehmen:
- Im Bereich der Grundpflege unterstützt er die Pflegebedürftigen zum Beispiel bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und beim An- und Auskleiden.
- Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die medizinische Behandlungspflege. Hierzu zählen zum Beispiel Spritzen, Darmeinläufe, Wundbehandlungen und das Verabreichen von Medikamenten.
- Der Pflegedienst kann aber auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie Einkäufe, Wäsche, Reinigung der Wohnung und Behördengänge übernehmen.
- Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen gehören ebenfalls zum Angebot einiger Pflegedienste.
Viele Pflegebedürftige werden dauerhaft von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt. Ein Pflegedienst kann aber auch kurzzeitige Verhinderungs- oder Ersatzpflege leisten, wenn pflegende Angehörige mal eine Auszeit benötigen, selbst krank oder aus anderen Gründen verhindert sind.
Kosten: Wer zahlt den ambulanten Pflegedienst
Die gesetzlichen Pflegekassen zahlen je nach Pflegegrad (2 bis 5) einen bestimmten Betrag, mit dem die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes zum Teil abgedeckt sind. Diese sogenannten Pflegesachleistungen rechnen Pflegedienst und Pflegekasse direkt miteinander ab. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Kosten, die über den Höchstbetrag für den vorliegenden Pflegegrad hinausgehen, müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen, gegebenenfalls mit Unterstützung
- einer privaten Pflegezusatzversicherung
- von Angehörigen
- oder – soweit Bedürftigkeit vorliegt – des Sozialamts.
Wer den Pflegegrad 1 hat, hat lediglich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können Pflegebedürftige nutzen, um damit selbst einen Teil der Leistungen von Pflegediensten zu bezahlen.
Wie beauftragt man einen ambulanten Pflegedienst?
Wer einen Pflegedienst beauftragen will, muss Folgendes beachten:
- Zuerst muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad bescheinigt werden. Dazu wendest du dich an die Pflegekasse der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen.
- Anschließend müssen Art und Umfang der benötigten Leistungen festgelegt werden. Das besprichst du direkt mit dem Pflegedienst – am besten im Rahmen eines Hausbesuchs bei dem Pflegebedürftigen.
- Wichtig bei der Auswahl des Pflegedienstes: Er muss staatlich zugelassen sein, damit die Pflegekasse direkt über Pflegesachleistungen mit ihm abrechnen kann. Ist das nicht der Fall, besteht alternativ die Möglichkeit, sich das Pflegegeld auszahlen zu lassen und damit einen selbst gewählten Pflegedienst oder eine private Pflegeperson zu bezahlen.
- Mit dem Pflegedienst schließt du einen schriftlichen ambulanten Pflegevertrag.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.