Anonyme Bestattung: Die rechtlichen Grundlagen miraculix63, Fotolia

17. August 2016, 9:16 Uhr

Wunsch des Verstorbenen Anonyme Bestat­tung: Die recht­li­chen Grundlagen

Eine anonyme Bestattung ist eine vergleichsweise kostengünstige und unaufwendige Bestattungsform. Sie wird oft von Menschen gewählt, die ihren Hinterbliebenen keine Arbeit mit der Grabpflege machen möchten. In einer Bestattungsverfügung können Sie den Wunsch nach einer anonymen Bestattung festhalten.

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Anonyme Bestat­tung: So läuft sie ab

RechtsschutzEine anonyme Bestattung findet meist in Form einer Urnenbeisetzung statt. Der Verstorbene wird eingeäschert und die Asche anschließend an einer gemeinschaftlichen Grabstätte bestattet, die nicht mit Namen gekennzeichnet ist. Diese kann sich entweder auf einem Friedhof oder je nach gesetzlicher Vorgabe in Ihrem Bundesland auch in einem Bestattungswald oder auf See befinden. Die Asche eines Verstorbenen in der freien Natur zu verstreuen oder zu Hause aufzubewahren, ist in Deutschland nicht gestattet, da Friedhofspflicht besteht.

Eine Trauerfeier und die Anwesenheit von Trauergästen ist bei einer anonymen Bestattung in der Regel nicht vorgesehen. Mancherorts ist es jedoch möglich, dass Angehörige bei der Beisetzung dabei sein können. Man spricht dann von einer halb- oder teilanonymen Bestattung.

Gründe für eine anonyme Bestattung

Eine anonyme Bestattung ist der Wunsch mancher Menschen, die ihren Hinterbliebenen nach dem eigenen Tod keine Grabpflegepflichten zumuten möchten. Sie kommt auch in Frage für Personen, die keine Familienangehörigen haben oder mit diesen nicht mehr in Kontakt stehen. Da das Grab nicht namentlich gekennzeichnet und nicht individuell gestaltbar ist, übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege. Zudem sind die Kosten für eine anonyme Beisetzung geringer als bei anderen Bestattungsformen. Ein möglicher Nachteil ist jedoch: Angehörige haben keine Möglichkeit, direkt am Grab Blumen abzulegen oder des Verstorbenen zu gedenken.

Bestat­tungs­ver­fü­gung: Wunsch des Ver­stor­be­nen muss respek­tiert werden

Wenn der Verstorbene in seiner Bestattungsverfügung festgelegt hat, dass er eine anonyme Bestattung wünscht, muss diesem Wunsch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entsprochen werden, denn es handelt sich um eine Willenserklärung. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Sie beim Aufsetzen einer wirksamen Bestattungsverfügung beraten. Im Interesse Ihrer Angehörigen sollten Sie jedoch mit diesen sprechen, bevor Sie sich für eine anonyme Bestattung entscheiden.

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