3. Juni 2016, 8:40 Uhr
Mit und ohne Namensänderung Behördengänge nach der Hochzeit: die Checkliste
Trauung und Feier sind vorbei – damit beginnt für das Ehepaar die Zeit der Behördengänge nach der Hochzeit. Vor allem bei Namensänderung stehen viele Punkte auf der Checkliste. Auch wenn jeder seinen Namen behält, gibt es einiges, was nach der Hochzeit erledigt werden muss.
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Behördengänge nach der Hochzeit: Das hat Priorität bei Namensänderung
Wer durch die Hochzeit seinen Namen geändert hat, muss so schnell wie möglich einen neuen Personalausweis und, wenn nötig, einen neuen Reisepass beantragen. Üblicherweise können Sie dies beim Einwohnermeldeamt bereits einige Wochen vor der Heirat tun, sodass der neue Ausweis nach der standesamtlichen Trauung sofort vorliegt. Auch die Zulassungspapiere für Ihr Auto müssen künftig auf den neuen Namen laufen, auf dem Führerschein ist eine Namensänderung jedoch nicht notwendig.
Neben den wichtigen Behördengängen muss nach der Hochzeit auch der Arbeitgeber über den neuen Namen informiert werden, ebenso auf der Checkliste stehen Banken, Versicherungen, Anbieter von Gas, Strom und Telefonanschluss, die Krankenkasse und gegebenenfalls andere Dienstleister. Auch der Vermieter muss informiert werden.
Steuerklasse und Versicherungen prüfen
Ob mit oder ohne Namensänderung: Nach der Hochzeit ändert sich in der Regel Ihre Steuerklasse und die Ihres Ehepartners. Statt Klasse I haben Sie nun Klasse IV. Sie müssen nichts weiter veranlassen, es sei denn, Sie möchten beim Finanzamt den Wechsel in die Steuerklassen III und V beantragen. Dies lohnt sich vor allem für Paare mit großem Einkommensunterschied. Auch der Versicherungsschutz kann sich ändern: So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse mit in die Familienversicherung des Partners zu wechseln, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben.
Checkliste nach der Hochzeit: Auch das ist wichtig
Neben den unmittelbar verpflichtenden Behördengängen nach der Hochzeit stehen bei vielen Paaren auch einige Dinge auf der Checkliste, die sich nach und nach erledigen lassen. Dazu gehören etwa die Namensänderung beim Fitnessstudio-Vertrag, bei Vereinen, Online-Shops und in sozialen Netzwerken. Sicherlich werden Sie nicht an alle sofort denken. Um sicherzugehen, dass keine Post verloren geht, sollten Sie daher nach einer Namensänderung Ihren alten Namen noch eine Weile am Briefkasten stehen lassen.
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