23. Februar 2017, 11:08 Uhr
Keine einheitliche Regelung Betreutes Wohnen für Senioren: Die rechtlichen Grundlagen
Betreutes Wohnen ermöglicht Senioren ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, auch wenn sie ihren Alltag nicht mehr komplett alleine meistern können. Doch gibt es für diese besondere Wohnform eigentlich spezielle rechtliche Grundlagen?
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Mehr Teilhabe durch betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen gibt Menschen mit Hilfebedarf die Möglichkeit, ihr Leben dennoch weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dies gilt nicht nur für Senioren, sondern beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Neben der Bereitstellung von entsprechend gestaltetem Wohnraum umfasst das betreute Wohnen Unterstützung durch Fachkräfte wie Psychologen, Erzieher oder Pflegekräfte. In speziellen Wohnanlagen für ältere Menschen werden den Bewohnern meist Grundleistungen im Bereich Sicherheit, allgemeine Betreuung und sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsleistungen angeboten. Hinzu kommt oft eine seniorenfreundliche Infrastruktur mit Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten und bestimmten Dienstleistungen innerhalb der Wohnanlage, die den Bewohnern das selbstständige Leben im Alter erleichtern.
Senioren, die mehr Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen, können zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Diese Leistung ist losgelöst vom betreuten Wohnen zu betrachten. Daher existieren in der Regel auch zwei separate Verträge: Ein Mietvertrag für den Wohnraum und ein sogenannter Betreuungs- oder Servicevertrag für weitere Unterstützungsleistungen.
Rechtliche Grundlagen für Heimunterbringung und betreutes Wohnen
Rein rechtlich gesehen ist betreutes Wohnen für Senioren mit einem eigenen Haushalt gleichzusetzen – mit einigen vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen. Daher griff hier auch nicht das Heimgesetz (HeimG), das bis vor einigen Jahren noch die rechtliche Grundlage für die Heimunterbringung darstellte.
Das deutsche Heimgesetz (HeimG) regelte die Unterbringung in von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder von Pflegebedürftigkeit auf Heimpflege angewiesen sind. Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Zuständigkeit auf die Bundesländer übertragen. Seitdem hat jedes Land eigene rechtliche Grundlagen geschaffen. In den meisten Bundesländern enthalten die jeweiligen Gesetze seither zumindest die Definition dafür, was als betreutes Wohnen anzusehen ist. Auch das Sozialrecht schafft keine rechtliche Grundlage für das betreute Wohnen für Senioren. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) enthält in § 55 Abs. 2 lediglich Ausführungen zum betreuten Wohnen für Behinderte.
Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind zwar einige bestimmte Vertragskonstellationen für betreutes Wohnen geregelt. Das betreute Wohnen nur mit allgemeinen Unterstützungsleistungen fällt jedoch nicht unter dieses Gesetz. Rechtliche Grundlagen hierfür ergeben sich daher aus dem allgemeinen Mietrecht und für die Betreuung aus dem Vertragsrecht, die beide im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.
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