Braucht man Trauzeugen zum Heiraten? Ein frisch vermähltes Ehepaar freut sich. Im Hintergrund sieht man die Hochzeitsgesellschaft, die Blütenblätter wirft. micromonkey, Fotolia

21. Dezember 2016, 13:30 Uhr

Gesetzliche Regelung Braucht man Trau­zeu­gen zum Heiraten?

Für viele Eheleute in spe stellt sich die Frage gar nicht: Natürlich braucht man Trauzeugen! Wer sonst soll denn die Junggesellenabschiede organisieren und die Ringe reichen? Rein rechtlich gesehen können Sie aber auch problemlos heiraten, ohne jemanden zu benennen, der Ihre Eheschließung bezeugt.

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Seit 1998 braucht man Trau­zeu­gen nicht mehr zwingend

Bis zum 1. Juli 1998 brauchte man Trauzeugen, um in der Bundesrepublik eine rechtsgültige Ehe zu schließen. DDR-Bürger konnten hingegen schon seit 1955 heiraten, ohne entsprechende Zeugen zu benennen. Als im Zuge der Wiedervereinigung das DDR-Recht wegfiel, brauchte man sie ab Oktober 1990 vorübergehend auch in den ostdeutschen Bundesländern.

Sie können aber nach § 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach wie vor bis zu zwei Personen benennen, die die Eheschließung bezeugen. Das gilt für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ebenso wie für klassische Eheschließungen.

RechtsschutzIn der katho­li­schen Kirche braucht man Trauzeugen

Für gläubige Katholiken ist Heiraten ohne Trauzeugen hingegen keine Option. Zumindest nicht, wenn Sie gemäß dem römisch-katholischen Kirchenrecht heiraten möchten. Dieses schreibt die Anwesenheit zweier Trauzeugen vor, die die Aufgabe haben, die Kundgabe des Ehekonsenses entgegenzunehmen. In der evangelischen Kirche hingegen ist das Heiraten ohne Trauzeugen möglich.

Diese Vor­aus­set­zun­gen müssen Trau­zeu­gen erfüllen

Wenn Sie mit Trauzeugen heiraten möchten, müssen diese zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen: Trauzeuge werden darf in Deutschland nur, wer volljährig ist und dem Standesbeamten am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis vorlegen kann. Damit Sie nicht gezwungenermaßen doch ohne Trauzeugen heiraten müssen, sollten Sie diese im Vorfeld daher überprüfen lassen, ob ihre Ausweise noch gültig sind. Zudem sollten die benannten Personen die deutsche Sprache beherrschen – schließlich unterzeichnen sie ein offizielles Dokument, dessen Inhalt sie auch verstehen sollten.

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