Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: So geht’s © iStock.com/urbazon

5. Juni 2024, 17:26 Uhr

Bundesbürger werden Deutsche Staats­bür­ger­schaft bean­tra­gen: Vor­aus­set­zun­gen und Kosten

Wer in Deutschland lebt, aber nicht per Geburt Bundesbürger ist, kann unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, wie die Beantragung abläuft und was sich ab Juni 2024 ändert, erfährst du hier.

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Ein­bür­ge­rung: Was ist das?

Erhalten Personen, die bisher keine deutschen Staatsbürger waren, die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das als Einbürgerung bezeichnet. Durch diesen Prozess werden sie rechtlich und politisch vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft. Die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, bietet einige Vorteile:

  • Wahlrecht: Volles Wahlrecht auf kom­mu­na­ler, Landes- und Bun­des­ebe­ne sowie die Mög­lich­keit, bei Wahlen zu kandidieren
  • Frei­zü­gig­keit in der EU: Unein­ge­schränk­te Bewe­gungs­frei­heit innerhalb der Euro­päi­schen Union – deutsche Staats­bür­ger können sich in jedem EU-Mit­glied­staat nie­der­las­sen, arbeiten und studieren
  • Soziale Sicher­heit: Voller Zugang zu allen sozialen Siche­rungs­sys­te­men, ein­schließ­lich Renten- und Krankenversicherung
  • Berufs­mög­lich­kei­ten: Zugang zu Berufen und öffent­li­chen Ämtern, die nur deutschen Staats­bür­gern offenstehen
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Deutsche Staats­bür­ger­schaft: Neues Gesetz ab Juni 2024

Die Regelungen rund um die deutsche Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu finden. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird es einige Änderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen geben. Dadurch soll die Einbürgerung erleichtert und die Integration von Menschen mit Einwanderungshintergrund gefördert werden.

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Wer kann die deutsche Staats­bür­ger­schaft beantragen?

Eine Einbürgerung ist keine spontane Angelegenheit. Tatsächlich muss eine Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft zu stellen.

  • Auf­ent­halt: Die Person muss sich seit min­des­tens fünf (bisher: acht) Jahren recht­mä­ßig in Deutsch­land aufhalten.
  • Sprach­kennt­nis­se: Es müssen deutsche Sprach­kennt­nis­se min­des­tens auf dem Niveau B1 über einen deutschen Schul­ab­schluss, Sprach­zer­ti­fi­ka­te oder einen Sprach­test nach­ge­wie­sen werden. Ausnahmen gelten für: Menschen mit Behin­de­run­gen oder Erkran­kun­gen, die das Lernen der deutschen Sprache unmöglich machen, Personen über 65 und seit 2024 auch die soge­nann­te Gastarbeitergeneration.
  • Lebens­un­ter­halt: Die Person muss in der Lage sein, den eigenen Lebens­un­ter­halt und den der unter­halts­be­rech­tig­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ohne Sozi­al­hil­fe oder Arbeits­lo­sen­geld II zu sichern.
  • Rechts- und Gesell­schafts­kennt­nis­se: Durch Bestehen eines Ein­bür­ge­rungs­tests müssen Kennt­nis­se der Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung und der Lebens­ver­hält­nis­se in Deutsch­land nach­ge­wie­sen werden. Ausnahmen gelten für: Personen mit deutschem Schul­ab­schluss oder einer Krankheit oder Behin­de­rung, durch die die Test­an­for­de­run­gen nicht erfüllt werden können.
  • Straf­lo­sig­keit: Die Person darf nicht wegen schwerer Straf­ta­ten ver­ur­teilt worden sein.
  • Ver­fas­sungs­treue: Außerdem muss sich der zukünf­ti­ge Bun­des­bür­ger explizit zum deutschen Grund­ge­setz bekennen.

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Eine Einbürgerung ist von vornherein nicht möglich, wenn Antragsteller die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Werden hingegen nicht nur die Grundanforderungen, sondern auch besondere Integrationsleistungen erfüllt, kann die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Dazu zählt beispielsweise, wenn erfolgreich ein Integrationskurs absolviert wurde.

Bei langjährigem sozialen Engagement in einer gemeinnützigen Einrichtung oder besonders guten Deutschkenntnissen wird der Zeitraum ebenfalls verkürzt. Kommt es unverschuldet zur Arbeitslosigkeit, ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld nicht zwingend ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung. Erleichterungen gibt es auch, wenn die Einbürgerung im öffentlichen Interesse liegt.

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Deutsche Staats­bür­ger­schaft durch Heirat

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht direkt durch Heirat erworben werden. Eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger vereinfacht aber den Prozess der Einbürgerung: Der ausländische Ehepartner muss in diesem Fall nur seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Außerdem müssen die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt sein.

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Diese Dokumente brauchst du für eine Einbürgerung

Neben einer Gebühr müssen Antragsstellende bestimmte persönliche Dokumente bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde vorlegen:

  • Aus­län­di­sche Per­so­nal­do­ku­men­te, etwa Reisepass, Iden­ti­täts­kar­te oder Per­so­nal­aus­weis
  • Nachweis über Abstam­mung und Fami­li­en­stand, bei­spiels­wei­se Geburts-, Abstam­mungs- oder Hei­rats­ur­kun­de, Familienbücher
  • Unter­la­gen zum Sor­ge­recht (bei Personen unter 16 Jahren)
  • Beschei­ni­gun­gen über Namensänderungen
  • Nachweis über Aufenthaltsberechtigung
  • Nachweis über Sprachkenntnisse
  • Nachweis über weitere aktuelle oder frühere Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten sowie Ver­trie­be­nen- oder Spätaussiedlerverfahren
  • Aktuelles poli­zei­li­ches Führungszeugnis
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Was kostet ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft?

Beim Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft fallen Kosten an: Pro Person wird eine Einbürgerungsgebühr in Höhe von 255 Euro erhoben. Jugendliche ab 16 Jahren können die deutsche Staatsbürgerschaft selbst beantragen. Der Einbürgerungsantrag für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, muss allerdings von den Eltern gestellt werden. Hier werden Gebühren in Höhe von 51 Euro fällig. In Einzelfällen ist es aber möglich, die Gebühren zu senken oder sogar vollständig zu erlassen.

Muss die ursprüng­li­che Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ge­ben werden?

Bisher galt: Wurde der Antrag auf Einbürgerung genehmigt, musste der Antragsteller seine bisherige Staatszugehörigkeit in der Regel aufgeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 ändert sich das. Mehr dazu erfährst du im folgenden Beitrag: „Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was ab 2024 gilt“.

Wichtig zu wissen: Unter Umständen kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt oder entzogen werden, beispielsweise durch Adoption oder durch die Teilnahme an terroristischen Kampfhandlungen im Ausland. Im Gegensatz dazu verlieren Auswanderer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch, wenn sie im Ausland leben. Sie können sie aber freiwillig abgeben, um die Staatsbürgerschaft ihres neuen Heimatlandes zu erhalten.

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