5. Juni 2024, 17:26 Uhr
Bundesbürger werden Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Voraussetzungen und Kosten
Wer in Deutschland lebt, aber nicht per Geburt Bundesbürger ist, kann unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, wie die Beantragung abläuft und was sich ab Juni 2024 ändert, erfährst du hier.
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Einbürgerung: Was ist das?
Erhalten Personen, die bisher keine deutschen Staatsbürger waren, die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das als Einbürgerung bezeichnet. Durch diesen Prozess werden sie rechtlich und politisch vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft. Die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, bietet einige Vorteile:
- Wahlrecht: Volles Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie die Möglichkeit, bei Wahlen zu kandidieren
- Freizügigkeit in der EU: Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union – deutsche Staatsbürger können sich in jedem EU-Mitgliedstaat niederlassen, arbeiten und studieren
- Soziale Sicherheit: Voller Zugang zu allen sozialen Sicherungssystemen, einschließlich Renten- und Krankenversicherung
- Berufsmöglichkeiten: Zugang zu Berufen und öffentlichen Ämtern, die nur deutschen Staatsbürgern offenstehen
Deutsche Staatsbürgerschaft: Neues Gesetz ab Juni 2024
Die Regelungen rund um die deutsche Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu finden. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird es einige Änderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen geben. Dadurch soll die Einbürgerung erleichtert und die Integration von Menschen mit Einwanderungshintergrund gefördert werden.
Wer kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Eine Einbürgerung ist keine spontane Angelegenheit. Tatsächlich muss eine Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft zu stellen.
- Aufenthalt: Die Person muss sich seit mindestens fünf (bisher: acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
- Sprachkenntnisse: Es müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 über einen deutschen Schulabschluss, Sprachzertifikate oder einen Sprachtest nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten für: Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen, die das Lernen der deutschen Sprache unmöglich machen, Personen über 65 und seit 2024 auch die sogenannte Gastarbeitergeneration.
- Lebensunterhalt: Die Person muss in der Lage sein, den eigenen Lebensunterhalt und den der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu sichern.
- Rechts- und Gesellschaftskenntnisse: Durch Bestehen eines Einbürgerungstests müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten für: Personen mit deutschem Schulabschluss oder einer Krankheit oder Behinderung, durch die die Testanforderungen nicht erfüllt werden können.
- Straflosigkeit: Die Person darf nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt worden sein.
- Verfassungstreue: Außerdem muss sich der zukünftige Bundesbürger explizit zum deutschen Grundgesetz bekennen.
Besondere Integrationsleistungen
Eine Einbürgerung ist von vornherein nicht möglich, wenn Antragsteller die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Werden hingegen nicht nur die Grundanforderungen, sondern auch besondere Integrationsleistungen erfüllt, kann die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Dazu zählt beispielsweise, wenn erfolgreich ein Integrationskurs absolviert wurde.
Bei langjährigem sozialen Engagement in einer gemeinnützigen Einrichtung oder besonders guten Deutschkenntnissen wird der Zeitraum ebenfalls verkürzt. Kommt es unverschuldet zur Arbeitslosigkeit, ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld nicht zwingend ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung. Erleichterungen gibt es auch, wenn die Einbürgerung im öffentlichen Interesse liegt.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht direkt durch Heirat erworben werden. Eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger vereinfacht aber den Prozess der Einbürgerung: Der ausländische Ehepartner muss in diesem Fall nur seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Außerdem müssen die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt sein.
Diese Dokumente brauchst du für eine Einbürgerung
Neben einer Gebühr müssen Antragsstellende bestimmte persönliche Dokumente bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde vorlegen:
- Ausländische Personaldokumente, etwa Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Nachweis über Abstammung und Familienstand, beispielsweise Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde, Familienbücher
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Personen unter 16 Jahren)
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Nachweis über Aufenthaltsberechtigung
- Nachweis über Sprachkenntnisse
- Nachweis über weitere aktuelle oder frühere Staatsangehörigkeiten sowie Vertriebenen- oder Spätaussiedlerverfahren
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
Was kostet ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft?
Beim Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft fallen Kosten an: Pro Person wird eine Einbürgerungsgebühr in Höhe von 255 Euro erhoben. Jugendliche ab 16 Jahren können die deutsche Staatsbürgerschaft selbst beantragen. Der Einbürgerungsantrag für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, muss allerdings von den Eltern gestellt werden. Hier werden Gebühren in Höhe von 51 Euro fällig. In Einzelfällen ist es aber möglich, die Gebühren zu senken oder sogar vollständig zu erlassen.
Muss die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden?
Bisher galt: Wurde der Antrag auf Einbürgerung genehmigt, musste der Antragsteller seine bisherige Staatszugehörigkeit in der Regel aufgeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 ändert sich das. Mehr dazu erfährst du im folgenden Beitrag: „Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was ab 2024 gilt“.
Wichtig zu wissen: Unter Umständen kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt oder entzogen werden, beispielsweise durch Adoption oder durch die Teilnahme an terroristischen Kampfhandlungen im Ausland. Im Gegensatz dazu verlieren Auswanderer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch, wenn sie im Ausland leben. Sie können sie aber freiwillig abgeben, um die Staatsbürgerschaft ihres neuen Heimatlandes zu erhalten.
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