Geburtsurkunde beantragen: Kind anmelden beim Standesamt © Fotolia/Boggy

10. Februar 2022, 10:00 Uhr

So geht’s richtig Geburts­ur­kun­de bean­tra­gen: Kind anmelden beim Standesamt

Wenn ein Kind geboren ist, haben die Eltern einige Behördengänge vor sich. Der allererste: Sie müssen innerhalb einer gesetzlichen Frist von einer Woche die Geburtsurkunde beantragen. Das geht bei vielen Standesämtern auch online. Welche Unterlagen du vorlegen musst und von wem du dich bei der Anmeldung vertreten lassen kannst, erfährst du hier. 

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Kind anmelden: Diese Behör­den­gän­ge warten auf junge Eltern

Innerhalb einer Woche nach der Geburt eines Kindes müssen die Eltern oder sorgeberechtigten Personen gemäß § 18 Personenstandsgesetz (PStG) zum Standesamt gehen und dort für das Kind die Geburtsurkunde beantragen.

Die Frist von sieben Tagen ist unter anderem wichtig, weil das Kind damit offiziell seinen Namen erhält. Und weil du die Geburtsurkunde später bei so gut wie jedem weiteren Behördengang benötigst, der dein Kind betrifft, zum Beispiel bei

  • der Bean­tra­gung von Kindergeld
  • der Bean­tra­gung von Eltern­geld
  • und bei der Anmeldung des Kindes bei deiner Krankenkasse.

Wichtig: Wird die Geburtsurkunde nicht fristgerecht beantragt, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Wenn du die Geburtsurkunde hast, musst du dein Kind im Regelfall noch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Es sei denn, das Standesamt leitet die Infos direkt weiter, sodass der zweite Behördengang für dich überflüssig wird. Du solltest dich direkt beim zuständigen Standesamt danach erkundigen.

Wo kann ich die Geburts­ur­kun­de bean­tra­gen – und geht das auch online?

Die Geburtsurkunde beantragst du bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist. Maßgeblich ist also gegebenenfalls nicht der Wohnort der Eltern, sondern der Geburtsort des Kindes – zum Beispiel, wenn während eines Besuchs bei Freunden in einer anderen Stadt überraschend die Wehen einsetzen und das Kind dort zur Welt kommt.

Geburtsurkunden kann man bei vielen Standesämtern online beantragen. Mit einer kurzen Suche im Netz findest du schnell heraus, ob das zuständige Standesamt oder dein Bundesland einen entsprechenden Service anbieten. An diese offiziellen Seiten solltest du dich halten.

Im Netz sind auch private Anbieter zu finden, die mit bequemer Online-Antragstellung bei allen Behörden werben und dafür Geld verlangen. Das ist in der Regel aber überflüssig: Diese Firmen bündeln nur das Angebot, das die Standesämter ohnehin bereithalten und das du direkt auf der Website deiner zuständigen Behörde nutzen kannst – ohne Zusatzkosten. Zudem solltest du immer gut überlegen, wem du deine privaten Daten online anvertraust.

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Welche Unter­la­gen brauche ich, um eine Geburts­ur­kun­de zu beantragen?

Um eine Geburtsurkunde für dein Kind zu beantragen, brauchst du folgende Unterlagen:

  • Geburts­ur­kun­den beider Eltern
  • bei ver­hei­ra­te­ten Eltern: die Eheurkunde
  • bei unver­hei­ra­te­ten Eltern: ggf. die Erklärung über die Aner­ken­nung der Vater­schaft und eventuell die Sorgeerklärung
  • Ausweise oder Pässe beider Eltern
  • Beschei­ni­gung über die Geburt, etwa von einer Hebamme oder einem Krankenhaus
Krankenschwester versorgt im Beisein der Eltern ein neugeborenes Baby.
© istock.com/monkeybusinessimages

Wer kann die Geburts­ur­kun­de beantragen?

Den Antrag auf die Geburtsurkunde können natürlich Vater oder Mutter des Kindes persönlich stellen, sofern beide sorgeberechtigt sind. Es genügt, wenn einer der beiden erscheint.

Seid ihr als Eltern nicht in der Lage, die Geburtsurkunde selbst zu beantragen, könnt ihr jemand anderen beauftragen, die Anmeldung beim Standesamt mit eurem Einverständnis für euch zu übernehmen. Einige Krankenhäuser bieten sogar einen solchen Service an, der Eltern beim Behördengang entlastet. Die beauftragte Person muss gemäß §§ 61 ff. PStG mindestens 16 Jahre alt sein und beim Amt eine Vollmacht der Eltern vorlegen.

Beantragt aber ein Verwandter in gerader Linie – zum Beispiel die Großmutter oder der Großvater des Kindes – die Geburtsurkunde, braucht er in der Regel keine Vollmacht. Das geht aus § 62 PStG hervor: „Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.” Am sichersten ist es aber, wenn ihr euch kurz bei der zuständigen Behörde informiert.

Wie lange dauert es, bis die Geburts­ur­kun­de da ist?

Wie schnell die Urkunde ausgestellt wird, richtet sich nach den Bearbeitungszeiten der Behörde, in der Regel sind das ein paar Tage.

Wenn du den Antrag persönlich im Standesamt stellst, kannst du die Geburtsurkunde in vielen Fällen jedoch direkt mitnehmen. Darauf weist zum Beispiel die Stadt Hamburg für ihre Standesämter hin.

Was kostet es, eine Geburts­ur­kun­de neu zu beantragen?

Für das Ausstellen der Geburtsurkunde erhebt das Standesamt eine Gebühr: In der Regel kostet das erste Exemplar, das direkt nach der Geburt des Kindes ausgestellt wird, etwa 10 bis 15 Euro. Möchtest du zur Sicherheit noch weitere Exemplare haben, kostet jedes – je nach örtlich geltender Gebührenordnung – etwa 5 bis 8 Euro.

Wenn das einzige Exemplar der Geburtsurkunde verloren gegangen ist, kannst du die Urkunde bei dem Standesamt, das sie ausgestellt hat, problemlos erneut beantragen.

FAZIT
  • Innerhalb einer Woche nach der Geburt eines Kindes müssen die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die Geburts­ur­kun­de beantragen.
  • Zuständig ist das Stan­des­amt am Geburts­ort des Kindes.
  • Ver­tre­tungs­wei­se kann eine beliebige andere Person ab 16 Jahren mit Vollmacht der Eltern die Geburts­ur­kun­de beantragen.
  • Geburts­ur­kun­den kann man vie­ler­orts auch online bean­tra­gen. Hier sollten Eltern darauf achten, nur Services direkt auf den Behör­den­sei­ten zu nutzen, und kos­ten­pflich­ti­ge Dritt­an­bie­ter meiden.
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