5. April 2023, 9:33 Uhr
Darf ich eigentlich? Geregelter Spaß: Vorschriften auf öffentlichen Spielplätzen
Ein guter Kinderspielplatz ist oft wie ein Mini-Freizeitpark für den Nachwuchs. Dort können Kinder herumtollen und mit Freunden Spaß haben. Jedenfalls im Rahmen des Gesetzes, denn auch auf öffentlichen Spielplätzen sind Vorschriften einzuhalten. Dass diese Regeln eingehalten werden, dafür sind die Eltern beziehungsweise die Aufsichtspersonen der Kleinen verantwortlich – zusätzlich zu ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht.
Grundsätzlich bestimmt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung darüber, was auf ihren Spielplätzen erlaubt ist und was nicht. Meist informiert ein Schild über die geltenden Regeln auf dem Spielplatz. Andernfalls solltest du dich bei deiner Kommune über die Vorschriften erkundigen. Allgemeine rechtliche Grundlagen bestehen also nicht. Es gibt allerdings einige Richtlinien, die praktisch auf allen öffentlichen Spielplätzen einzuhalten sind.
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Was ist ein öffentlicher Spielplatz?
Als öffentliche Spielplätze gelten nicht nur jene Einrichtungen, die von den Kommunen betrieben werden und für alle Kinder frei zugänglich sind. Hinzugezählt werden auch Spielplätze von:
- Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen
- Einkaufszentren
- Raststätten und Restaurants
- Vereinen
- Freizeitanlagen, z. B. Freibäder
Bei Bau, Gestaltung und Betrieb öffentlicher Spielplätze müssen sich die Betreiber an strenge Richtlinien halten. Die DIN-Norm 18034-1 stellt beispielsweise Regeln hinsichtlich der Inklusion von Spielplätzen auf. Die Ausstattung der Plätze mit Spielplatzgeräten und Spielplatzböden sowie deren Sicherheit regeln die DIN-Normen EN 1176 und 1177.
Für private Spielplätze hingegen gelten weniger harte Vorgaben (DIN EN 71-8), weil dort in der Regel weniger Kinder sind und die Spielgeräte weniger stark beansprucht werden.
Das gilt auf öffentlichen Spielplätzen
Weil die einzelnen Kommunen die Vorschriften für öffentliche Spielplätze festlegen, gibt es viele lokale Unterschiede, teils sogar von Platz zu Platz. Die folgenden Richtlinien gelten jedoch praktisch bundesweit einheitlich. Sie bestimmen in erster Linie das soziale Verhalten auf Spielplätzen und sollen dem Kindeswohl dienen.
- Nutzungszeiten: Kinderspielplätze sind zwar rund um die Uhr zugänglich, dennoch gelten bestimmte Nutzungszeiten, beispielsweise von 7 bis 21 Uhr. Prinzipiell gilt dies auch für Sonntage.
- Lärm: Wo Kinder spielen, wird es schnell laut. Das empfinden manche Anwohner als störend. Dagegen können sie jedoch kaum etwas machen. Selbst wenn ein Spielplatz erst nach Jahren in eine bestehende Nachbarschaft integriert wird, müssen Anwohner laute Spielgeräte oder Kinderlärm dulden. So hat es beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (AZ 1 C 11131/16) entschieden. Anwohner haben auch kein Recht auf Mittagsruhe. Gleichwohl sind öffentliche Spielplätze so anzulegen und zu betreiben, dass möglichst wenig Lärm von ihnen ausgeht.
- Altersbeschränkungen: Spielplätze sind für Kinder gedacht. Deshalb dürfen meist Jugendliche ab 14 Jahren diese Orte nicht nutzen, auch nicht zu gemeinsamen Treffen. Davon nicht betroffen sind erwachsene Begleitpersonen, die ein Kind auf dem Spielplatz betreuen.
- Zigaretten und Alkohol: Beide Formen von Genussmitteln sind auf öffentlichen Spielplätzen verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
- Abfall: Jeder muss seinen Müll selbst wegräumen. Nimmst du z. B. Verpflegung auf den Spielplatz mit, musst du die leeren Verpackungen ordnungsgemäß entsorgen. Tust du das nicht, kannst du mit einem Bußgeld belangt werden.
- Hunde: Die Vierbeiner sind auf öffentlichen Spielplätzen fast immer verboten. Manchmal dürfen Besucher ihre Hunde angeleint mitnehmen. Zuwiderhandlungen kosten häufig um die 50 Euro, in manchen Gemeinden aber deutlich mehr.
- Fußballspielen: Diese Sportart ist aus zwei Gründen nicht gestattet. Zum einen, um die Lärmbelästigung möglichst niedrig zu halten, zum anderen, um Kinder vor Verletzungen durch umherfliegende Bälle zu schützen.
- Fahrräder und Skateboards: Die meisten Vorschriften verbieten auf Spielplätzen beide Fahrgeräte. Es sei denn, auf dem Gelände sind Flächen vorgesehen, auf denen sie genutzt werden dürfen.
- Fahrradhelme: Obwohl es zunächst widersinnig klingen mag, ist diese Art von Kopfschutz auf Spielgeräten verboten, weil sich dadurch die Verletzungsgefahr (auch für andere Kinder) erhöht.
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