20. September 2016, 14:28 Uhr
Gerichtsurteil Kita-Essensgeld: Pauschale darf nicht zu hoch sein
Die Essensgeld-Pauschale, die Eltern in der Kita zahlen, darf nicht zu hoch ausfallen und muss zudem begründet sein. Das lässt sich aus einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ableiten (AZ OVG 6 B 87.15). Im konkreten Fall muss der Träger einer Kindertagesstätte Eltern nun Geld zurückerstatten.
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Im verhandelten Fall war der Kita-Träger die Stadt Prenzlau in Brandenburg. Die Eltern, deren Kinder die betreffende Kita besuchten, mussten für das tägliche Mittagessen jeweils eine Pauschale von 3,04 Euro zahlen. Das Essen wurde von einem externen Caterer angeliefert. Geklagt hatten Eltern, die die Essensgeld-Pauschale als zu hoch ansahen und lediglich 1,70 Euro als angemessenen Betrag erachteten. Diese Summe hatten die Eltern selbst errechnet. In einer Vorinstanz hatten sie bereits Recht erhalten, nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg dieses Urteil. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.
Das geforderte Essensgeld in Höhe von 3,04 Euro entsprach zwar dem Preis, den der Kita-Träger pro Essen an den Caterer zahlte. Die Stadt Prenzlau habe aber nicht überzeugend darlegen können, dass dieser Betrag auch den "durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" der Eltern entspreche, so das Gericht. Diese gelten gemäß § 17 des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG) als wichtiges Kriterium bei der Festsetzung der Essensgeld-Höhe.
Wie hoch das Essensgeld in der Kita sein darf, ist in jedem Bundesland und in jeder Kommune unterschiedlich geregelt. Die Träger haben bei der Berechnung in der Regel einen gewissen Spielraum. Jedoch müssen Eltern vermeintlich ungerechtfertigte Beiträge nicht einfach hinnehmen: So erreichten Eltern in Schwerin 2015 laut einem Bericht der "Schweriner Volkszeitung", dass die eingeführte Essensgeld-Pauschale für Kitas rückgängig gemacht und durch eine konkrete Abrechnung jeder einzelnen Mahlzeit ersetzt wurde. Das Kindertagesförderungsgesetz (Kifög M-V) ermöglicht es in Mecklenburg-Vorpommern den Kita-Trägern, über die Bepreisung des Essens gemeinsam mit den Eltern zu entscheiden.
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