
21. Januar 2019, 13:48 Uhr
Darf ich eigentlich? "Muttizettel": Kann er auch ohne Begleitperson gültig sein?
Für Jugendliche ist ohne "Muttizettel" und eine volljährige Begleitperson in der Disco spätestens um 24 Uhr Schluss. Das partyverlängernde Dokument heißt im Amtsdeutsch Erziehungsbeauftragung. Ausstellen dürfen es nur die Eltern.
Die optimale Sicherheit in allen Lebenslagen >>
Open End nur mit Muttizettel und Begleitperson
Die Disco-Party geht auf Mitternacht zu und die Gäste sind bester Laune. Aber nur die Volljährigen, denn Jüngere müssen bald nach Hause. Wenn sie ohne eine volljährige Begleitperson unterwegs sind, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren höchstens bis 24 Uhr mitfeiern. So schreibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vor.
Nach Mitternacht dürfen 16- und 17-Jährige gemäß § 5 JuSchG nur auf öffentlichen Tanzveranstaltungen bleiben, wenn Mutter oder Vater, sonstige Erziehungsberechtigte oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleiten. Unter 16-Jährige brauchen für den gesamten Discobesuch einen volljährigen Aufpasser. Mehr zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Eltern dürfen Erziehungsbeauftragung vergeben
Eltern haben nicht immer Zeit und Lust, in der Disco oder auf einem Konzert den Aufpasser zu spielen. Das müssen sie auch nicht. Wollen sie keine Spaßverderber sein, dann stellen sie eine Erziehungsbeauftragung aus – umgangssprachlich Muttizettel oder Partyzettel genannt. Damit statten sie den gewünschten Leibwächter aus. Denn ein Muttizettel ohne Begleitperson ist nichts wert. Fehlt eins von beiden, können Veranstalter Jugendlichen den Zutritt verweigern.
Eine spezielle Form ist für den Freibrief nicht vorgesehen. Allerdings sollte der Schrieb persönliche Angaben zu den beteiligten Personen enthalten, also von Vater oder Mutter, dem Jugendlichen und der Begleitperson. Dafür genügen
- Namen
- Geburtsdaten
- und Kontaktmöglichkeiten (Handy-Nummer, Wohnadresse).
Damit der Muttizettel gültig ist, muss er von den Eltern und der Begleitperson unterschrieben werden. Praktisch: Manche Veranstalter bieten auf ihrer Homepage Vorlagen für Muttizettel an.
Muttizettel: Das sollten Eltern beachten
Wen die Eltern mit der Aufsicht betrauen, dürfen sie selbst entscheiden. Allerdings sollten sie die Begleitperson persönlich kennen.
Der oder die Erziehungsbeauftragte muss außerdem ...
- ... volljährig sein.
- ... vertrauenswürdig, verantwortungsbewusst und zuverlässig sein.
- ... gegenüber dem Kind Autorität haben.
Am besten klären die Eltern mit der Begleitperson die näheren Details. So sollten sie beispielsweise regeln, was dem Jugendlichen erlaubt ist, wann er die Veranstaltung spätestens verlassen muss und wie er nach Hause kommt.
Das sollten Begleitpersonen wissen
Auf die Aufsichtsperson kommen also einige Pflichten zu. Wer den Muttizettel unterschreibt, sollte der Aufgabe daher gewachsen sein. Möchtest du Erziehungsbeauftragter sein, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Jugendlicher und Eltern sind dir persönlich bekannt.
- Du kannst dich gegenüber dem Jugendlichen durchsetzen.
- Alkohol solltest du während deiner Mission nur in Maßen oder am besten gar nicht trinken.
- Du erledigst deinen Auftrag zuverlässig und gemäß der Ansprache mit den Eltern.
Achtung: Verstößt du gegen die Abmachungen mit den Eltern und dem Jugendlichen passiert deshalb etwas, kannst du dafür haftbar gemacht werden. Das gilt auch für etwaige Schäden, die dein Schützling während der Dauer der Erziehungsbeauftragung verursacht.
- Ein Muttizettel ohne Begleitperson ist unwirksam.
- Die Erziehungsbeauftragung muss persönliche Angaben von allen Beteiligten enthalten.
- Eltern und Begleitperson sollten die Rahmenbedingungen des Aufpasserauftrags besprechen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.