Namensänderung nach der Scheidung bei Partnern und Kind © iStock.com/Paulo Sousa

23. Oktober 2024, 15:51 Uhr

Darf ich eigentlich? Namens­än­de­rung nach Scheidung: Das gilt für dich und dein Kind

Nach der Scheidung den alten Familiennamen wieder annehmen und auch für die Kinder die Namensänderung beantragen: Einige Geschiedene wünschen sich das, zum Beispiel, um sich vom Ex-Partner zu distanzieren. Hier erfährst du, welche Bedingungen für die Namensänderung bei den Geschiedenen und den Kindern erfüllt sein müssen, was sie kostet und ob es Fristen zu beachten gibt.

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Namens­än­de­rung nach der Scheidung: Das sind die Voraussetzungen

Eheleute, die bei der Eheschließung den Nachnamen des Partners angenommen haben, können nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Nachnamen aus einer vorangegangenen Ehe zurückbekommen. Die Regelungen hierzu finden sich im Namensänderungsgesetz (NamÄndG) und in § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Voraussetzung für die Namensänderung ist, dass die Eheleute rechtswirksam geschieden sind. Das Scheidungsurteil muss also rechtskräftig sein. Das geschieht durch einen entsprechenden Vermerk des zuständigen Gerichts.

Ablauf und Fristen für die Änderung des Nachnamens

Der Nachname kann nach der Scheidung relativ unkompliziert beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Üblicherweise lässt sich die Namensänderung sowohl persönlich vor Ort als auch online erledigen.

Eine Frist für die Einreichung des Wunsches zur Namensänderung gibt es nicht. Wie lange es anschließend bis zur Umsetzung dauert, hängt von der jeweiligen Bearbeitungszeit des Standesamtes ab.

Checkliste: Folgende erforderlichen Dokumente für die Namensänderung musst du beim Standesamt einreichen:

  • Rechts­kräf­ti­ger Schei­dungs­be­schluss mit Vermerk des Gerichtes
  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Beglau­big­te Abschrift aus dem Eheregister
Info

Was kostet die Namens­än­de­rung nach der Scheidung?

Willst du deinen Ehenamen nach der Trennung ablegen, fällt dafür eine Gebühr beim Standesamt an. In der Regel liegen die Kosten bei etwa 25 bis 30 Euro.

Allerdings bleibt es üblicherweise nicht nur dabei, denn der Name muss auch auf weiteren Dokumenten geändert werden, etwa auf Personalausweis und Reisepass, Bankkarten, in Verträgen und weiteren.

Fami­li­en­na­me des Kindes steht grund­sätz­lich fest – auch nach Scheidung

Geschiedenen Eheleuten wird es leicht gemacht, ihren alten Nachnamen wieder anzunehmen.Wesentlich komplizierter wird es hingegen, wenn auch der Nachname des gemeinsamen Kindes nach der Scheidung geändert werden soll.

Wurde das Kind während der Ehe geboren und die Eltern trugen zu diesem Zeitpunkt einen gemeinsamen Nachnamen, dann trägt diesen auch das Kind. Der Nachname steht grundsätzlich fest und ändert sich nach einer Scheidung grundsätzlich nicht – außer in bestimmten Ausnahmefällen.

© iStock.com/Tero Vesalainen

Ausnahmen: Wann eine Namens­än­de­rung bei Kindern möglich ist

Gemäß § 3 des NamÄndG muss generell ein wichtiger Grund für eine Änderung des Nachnamens vorliegen. Das gilt auch für die Namensänderungen von Kindern nach einer Scheidung.

Ein Grund kann beispielsweise die sogenannte Einbenennung sein. Die sorgeberechtigte Mutter oder der sorgeberechtigte Vater heiratet erneut und nimmt dadurch einen anderen Familiennamen an. Das Kind kann dann den neuen Nachnamen des Elternteils annehmen, bei dem es lebt.

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Angenommen, der sorgeberechtigte Vater heiratet erneut und nimmt den Nachnamen der neuen Ehepartnerin an. Wenn auch die Ex-Partnerin, also die leibliche Mutter des Kindes, ein Sorgerecht hat, darf das Kind nur dann den Nachnamen der neuen Partnerin des Vaters annehmen, wenn die leibliche Mutter zustimmt. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Ab einem Alter von fünf Jahren muss auch das Kind der Namensänderung ausdrücklich zustimmen.

Darüber hinaus ist eine mögliche Kindeswohlgefährdung ein Grund, der dazu berechtigt, den Nachnamen des Kindes ändern zu lassen. Das kann zum Beispiel gegeben sein, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin straffällig geworden ist und das Kind damit in Verbindung gebracht werden kann, solange es denselben Nachnamen trägt.

Die genannten Beispiele sind jeweils triftige Gründe für eine Namensänderung. Jedoch wird stets nach Einzelfall entschieden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann kannst du einen Antrag auf Namensänderung des Kindes beim zuständigen Standesamt stellen.

Kommt es in diesem Rahmen zu Streitigkeiten mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin, kann zunächst eine Mediation sinnvoll sein, bevor du weitere rechtliche Schritte erwägst.

Fazit

  • Eine Namens­än­de­rung nach einer Scheidung ist nur möglich, wenn der Schei­dungs­be­schluss rechts­kräf­tig ist.
  • Trotz rechts­wirk­sa­mer Scheidung ist es aller­dings nicht ohne weiteres möglich, den Nachnamen der gemein­sa­men Kinder zu ändern.
  • Es gibt jedoch Aus­nah­me­fäl­le, in denen der Name des Kindes nach der Scheidung geändert werden kann – zum einen, wenn das Kin­des­wohl gefährdet ist, zum anderen bei einer Wie­der­hei­rat, sofern der andere leibliche Eltern­teil zustimmt.
  • Es wird stets im Ein­zel­fall entschieden.
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