13. September 2023, 11:20 Uhr
So geht’s richtig Sorgerechtsverfügung für Kinder: Was Eltern beachten sollten
Eltern können mit einer Sorgerechtsverfügung Vorsorge treffen für den Fall, dass ihnen selbst etwas passiert und für ihre Kinder anschließend ein Vormund eingesetzt werden muss. Was dabei zu beachten ist, liest du hier.
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Wer bekommt das Sorgerecht für Kinder, wenn die Eltern sterben?
Wenn beide Eltern – ob miteinander verheiratet oder nicht – das gemeinsame Sorgerecht haben und ein Elternteil verstirbt, danngeht im Regelfall automatisch das alleinige Sorgerecht an den verbleibenden Elternteil über. Das gilt auch, wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vorher getrennt gelebt haben oder geschieden waren.
Generell sind Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung auf der sicheren Seite. Denn versterben beide Elternteile, beispielsweise bei einem Unfall, dann bestimmt das Familiengericht gemäß § 1773 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Vormund für die minderjährigen Kinder.
Wozu dient eine Sorgerechtsverfügung?
Oft kommen mehrere Personen als Vormund infrage: zum Beispiel die Großeltern, Onkel oder Tante, die Taufpaten des Kindes oder Freunde der Eltern. Das Familiengericht muss vor seiner Entscheidung gut abwägen, denn neben den familiären sind auch persönliche Bindungen der Kinder ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Vormunds. Zudem haben Kinder ab 14 Jahren ein Mitspracherecht.
In der Sorgerechtsverfügung bringen Eltern zum Ausdruck, wen sie sich im Fall des eigenen Todes als Sorgeberechtigten für ihr Kind wünschen. Sie können auch Personen nennen, die ausdrücklich nicht Vormund werden sollen.Dies hilft dem Gericht bei der Entscheidungsfindung.
Die Sorgerechtsverfügung ist eine sogenannte letztwillige Verfügung und damit ein Testament. Die Willenserklärung der Eltern ist also grundsätzlich rechtlich bindend. Liegt dem Familiengericht eine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet es daher in der Regel in diesem Sinne. Nur zum Wohle des Kindes darf das Gericht von den Vorgaben der Verfügung abweichen. Zum Beispiel, wenn die benannte Großmutter inzwischen erkrankt ist und die Vormundschaft daher nicht mehr übernehmen kann.
Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende: Warum sie besonders wichtig ist
Wenn ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht hat, überträgt das Familiengericht im Todesfall das Sorgerecht häufig trotzdem auf den anderen Elternteil – sofern dieser greifbar und dazu bereit ist. Das Gericht muss jedoch vorher prüfen, ob dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Wer als Alleinerziehender nicht möchte, dass der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, sollte dies in einer Sorgerechtsverfügung darlegen und muss seine Bedenken dort auch begründen.
Gibt es keinen anderen Elternteil, der das Sorgerecht erhalten könnte, können Alleinerziehende mit einer Sorgerechtsverfügung ebenfalls vorsorgen: Damit stellen sie im Todesfall sicher, dass eine von ihnen gewünschte Person Vormund des Kindes wird.
Sorgerechtsverfügung aufsetzen: Das ist zu beachten
Natürlich werden sich Eltern gut überlegen, wen sie als Vormund für ihr Kind benennen. Es kann dabei sinnvoll sein, für alle Fälle auch eine Ersatzperson anzugeben. Und selbstverständlich sollte der gewünschte Vormund bei einer so weitreichenden Entscheidung vorab informiert werden und Bedenkzeit erhalten, um sich darüber klar zu werden, ob er oder sie sich die Verantwortung für das Kind zutraut.
Sind mehrere Kinder betroffen, spielt auch das eine Rolle bei den Überlegungen: Die Kinder sollten nach dem Verlust der Eltern nicht auch noch den Kontakt zu den Geschwistern verlieren. Im Idealfall sollte also eine Person oder eine Familie die Vormundschaft für alle Kinder übernehmen. Der finanzielle Aspekt ist ebenfalls wichtig: Kann die Wunschperson die Versorgung überhaupt sicherstellen?
Anschließend geht es um die Formalitäten:
- Eigenhändig schreiben: Auch wenn der Verfasser beim Formulieren der Verfügung auf eine Vorlage zurückgreift, muss die Sorgerechtsverfügung grundsätzlich handschriftlich aufgesetzt, mit Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden – bei einer gemeinsamen Erklärung von beiden Elternteilen.
- Unverheiratete Eltern brauchen zwei Dokumente: Nur miteinander verheiratete Elternteile können rechtswirksam eine gemeinsame Erklärung abgeben. Bei unverheirateten Eltern muss jeder eine eigene Sorgerechtsverfügung aufsetzen.
- Auffindbar verwahren: Damit die Sorgerechtsverfügung im Notfall vorgelegt werden kann, empfiehlt es sich, sie beim gewünschten Vormund zu hinterlegen und eine Kopie zu behalten. Möglich, aber nicht verpflichtend, ist auch die Hinterlegung bei einem Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht. Sind alle Formalitäten eingehalten, dann muss die Sorgerechtsverfügung nicht notariell beglaubigt werden, damit sie gültig ist.
- Regelmäßig prüfen: Die Sorgerechtsverfügung gilt, bis die darin erwähnten Kinder volljährig sind – sofern sie nicht vorher widerrufen wurde. Es ist daher ratsam, die Verfügung regelmäßig darauf zu überprüfen, ob sie noch zu den Lebensumständen passt.
Sorgerechtsverfügung: Vorlage von ADVOCARD
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Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht
Wenn Eltern aus gesundheitlichen Gründen zu Lebzeiten nicht (mehr) in der Lage sind, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern, benötigen die Kinder ebenfalls einen Vormund. Eltern können für diesen Fall vorsorgen und in einer Sorgerechtsvollmacht angeben, wer das Sorgerecht an ihrer Stelle ausüben soll. Diese Person wird dann in der Regel vom Gericht zum Vormund ernannt.
Die Sorgerechtsverfügung und die Sorgerechtsvollmacht können sinnvollerweise ohne großen Mehraufwand in einem Dokument kombiniert werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.