Streitwert einer Scheidung berechnen: Das ist wichtig © vegefox.com/Fotolia

5. August 2019, 10:06 Uhr

So geht's richtig Streit­wert einer Scheidung berechnen: Das ist wichtig

Eine Scheidung hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Konsequenzen. Der sogenannte Streitwert ist in diesem Zusammenhang ein besonders wichtiger Begriff, denn er benennt den Wert des juristischen Verfahrens – und beeinflusst damit die Höhe der Scheidungskosten.

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Begriffe: Streit­wert, Gegen­stands­wert, Verfahrenswert

Geht ein Fall vor Gericht, wird sein monetärer Wert bestimmt:

  • Bei Streit­fäl­len spricht man dann vom Streit­wert.
  • Bei ein­ver­nehm­li­chen Fällen vom Gegen­stands­wert.

Im Familienrecht sind die Begrifflichkeiten anders als im Zivilrecht, auch wenn die Inhalte ähnlich sind. Bei einer Scheidung wird generell nicht von "Streit" und "Prozess" gesprochen, sondern von "Verfahren". Dementsprechend sind bei der Scheidung folgende Begriffe Synonyme:

  • Pro­zess­kos­ten = Verfahrenskosten
  • Streit­wert = Ver­fah­rens­wert = Gegenstandswert

 

Kosten: Streit­wert berechnen

Der Streitwert ist die Grundlage, auf der sowohl das Gericht als auch die Anwälte ihre Gebühren berechnen. Genaue Kostentabellen gibt es jeweils in Anlage 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) beziehungsweise des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Der Streit- oder Verfahrenswert wird für jede Scheidung individuell ermittelt – Pauschalen gib es nicht. Zu Beginn des Verfahrens wird ein vorläufiger Streitwert festgelegt, der nach Abschluss des Verfahrens noch einmal angepasst wird.

So läuft die Berechnung des Streitwerts einer Scheidung:

  1. Beide Ehe­part­ner müssen das Net­to­ein­kom­men der letzten drei Monate offenlegen.
  2. Zu diesem Betrag wird eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro für den Ver­sor­gungs­aus­gleich addiert.
  3. Diese Summe stellt den vor­läu­fi­gen Streit­wert dar, aus dem sich nun die Gerichts­kos­ten ableiten. Diese müssen vorab bezahlt werden, damit das Gericht überhaupt tätig wird.
  4. Der Streit­wert ändert sich im Verlauf des Ver­fah­rens. Dabei gilt: Je mehr es zu regeln gibt, desto höher steigt der Streit­wert – Stichwort "Schei­dungs­fol­ge­sa­chen" wie etwa Sor­ge­recht, Ver­mö­gens­tei­lung oder Unterhalt. Solche Themen können auch außer­ge­richt­lich geklärt werden, was den Streit­wert niedriger hält.
  5. Nach Abschluss des Ver­fah­rens stellt der Anwalt einen Antrag auf Streit­wert­fest­set­zung durch das Gericht.

 

Streitwert einer Scheidung berechnen: Das ist wichtig

 

Kosten: So teuer ist die Scheidung am Ende

Mit dem finalen Streitwert werden die Gerichts- und Anwaltsgebühren neu berechnet. Die Kosten werden zunächst mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Die Differenz wird ausgeglichen; das heißt, die nun Geschiedenen müssen in der Regel eine Nachzahlung leisten. Rückzahlungen sind zwar prinzipiell möglich, kommen praktisch aber selten vor.

Wie hoch die gesamten Prozesskosten am Ende wirklich werden, ist vorher schwer zu sagen, denn zu den oben genannten Gebühren kommen vor allem durch die Anwälte noch weitere Kosten hinzu – etwa für Telefonate, Briefe und das Wahrnehmen von Terminen.

Wichtig: Die Rechnungen gehen immer an den Antragsteller beziehungsweise denjenigen, der den Anwalt beauftragt hat. Das ist vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen relevant, wenn sich die Partner einen Anwalt teilen und unter sich ausmachen, wer welche Kosten trägt.

 

Tipp: Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe für die Scheidung

Die im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe bezeichnete Prozesskostenhilfe wird in Deutschland sehr oft gewährt: Bei ungefähr 70 Prozent aller Scheidungsverfahren in Deutschland erhält einer der Ehepartner  die Verfahrenskostenhilfe – meistens Frauen, die zugunsten der Kinderbetreuung den eigenen Beruf aufgegeben oder nur in Teilzeit gearbeitet haben. Die Antragstellung erfolgt mit einem Formular. Es wird über den Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Da bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe die Gerichtskosten entfallen, ergibt es bei einer einvernehmlichen Scheidung Sinn, dass der Partner mit der Verfahrenskostenhilfe den Scheidungsantrag stellt, um für beide die Kosten zu senken.

 

FAZIT
  • Der Streit­wert hängt vor allem vom Einkommen der Noch-Eheleute ab.
  • Je mehr Dinge durch das Gericht ent­schie­den werden müssen, desto höher wird der Streitwert.
  • Was eine Scheidung kostet, lässt sich im Vorfeld nur schätzen, nicht genau berechnen.
  • Auch nach dem Schei­dungs­ur­teil können noch einmal Kosten anfallen, wenn der Streit­wert nach oben kor­ri­giert wird.
  • Wer nicht genügend finan­zi­el­le Mittel hat, um die Scheidung zu bezahlen, hat gute Chancen auf staat­li­che Verfahrenskostenhilfe.
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