4. Februar 2019, 9:26 Uhr
Durchatmen Tagesmutter krank: So ist die Ersatzbetreuung geregelt
Du willst morgens aus der Tür gehen, da meldet sich die Tagesmutter krank – sie kann dein Kind heute nicht betreuen. Muss das Kind jetzt zu Hause bleiben, und du kannst nicht zur Arbeit gehen? Oder muss für eine Ersatzbetreuung gesorgt sein? Wie das in der Kindertagespflege rechtlich geregelt ist, erfährst du hier.
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Wenn die Tagesmutter ausfällt: Vertretung in der Kindertagespflege
In einer Kindertagesstätte ist der Fall klar: Wird eine Erzieherin oder ein Erzieher krank, können Kollegen einspringen. Aber wie ist das, wenn eine Tagesmutter krank wird, die ja bis zu fünf Kinder allein betreuen kann?
Keine Angst, dann haben die Eltern nicht einfach das Nachsehen. § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bestimmt: "Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen." Per Gesetz ist hier das Jugendamt in der Pflicht.
Vorsorgen für den Krankheitsfall: So klappt es mit der Ersatzbetreuung
Um Stress zu vermeiden, treffen verantwortungsvolle Tagesmütter und -väter jedoch üblicherweise von vornherein Vorsorge - häufig auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Denn dass auch sie mal einen Arzttermin wahrnehmen oder mit einer Erkältung das Bett hüten müssen, wird nicht ausbleiben.
Diese Vertretungslösungen sind in der Kindertagespflege üblich:
- 4+1-Modell: Fünf Tagespflegepersonen bilden einen Verbund und betreuen regulär jeweils nur vier Kinder. Fällt dann eine Tagesmutter oder ein Tagesvater aus, können die anderen vier für diesen Zeitraum jeweils ein zusätzliches Kind aufnehmen.
Tandem-Modell: Wie das 4+1-Modell, allerdings nur mit zwei Tagespflegepersonen, die zwei beziehungsweise drei Kinder regulär betreuen. - Vertretung über eine mobile Tagespflegeperson: Auch hier gibt es einen Zusammenschluss mehrerer Tageseltern. Eine oder einer davon hat keine festen Betreuungskinder, sondern fungiert als Springer und hilft reihum aus. Zusätzlich kann es einen Tagespflege-Stützpunkt geben, an dem sich alle Tageseltern mit ihren Schützlingen einmal in der Woche treffen – das erleichtert das gegenseitige Kennenlernen für den Ernstfall.
- Kooperation mit einer Kindertagesstätte: Die Tagespflegeperson wird dann im Krankheitsfall von einer Fachkraft aus der Kita vertreten.
Da es per Gesetz ausdrücklich erwünscht ist, dass sich mehrere Tagespflegepersonen zusammenschließen und so die Betreuungssicherheit erhöhen, werden entsprechende Modelle meist von Stadt, Gemeinde oder Landkreis gefördert.
Tagesmutter krank und kein Ersatz in Sicht?
Wenn trotzdem alle Stricke reißen, muss das Jugendamt eine mobile Tagespflegeperson stellen. Das ist aber eine absolute Notlösung für alle Beteiligten, nicht zuletzt für das Kind. Und es erfordert einen toleranten Arbeitgeber, der den Eltern die Verspätung am Arbeitsplatz nicht übel nimmt.
Trotz aller Bemühungen findest du keine Betreuung für dein Kind und kannst nicht zur Arbeit gehen? In diesem Fall gilt wie zum Beispiel auch bei einem kurzfristig angesetzten Kita-Streik:
- Wenn es nur um einen oder zwei Tage geht und du deinen Arbeitgeber gleich informierst, muss er das in der Regel akzeptieren und darf dich nicht abmahnen oder kündigen.
- Er ist aber nicht verpflichtet, dich bezahlt freizustellen. Unbezahlter Urlaub könnte in diesem Fall die Lösung sein.
Auf Vereinbarungen im Tagespflegevertrag achten
Damit es keinen Streit gibt, sollten Eltern am besten schon bei der Suche nach einer Tagespflegeperson darauf achten, dass eine sinnvolle Vertretungslösung greift, wenn die eigene Tagesmutter krank ist. Dabei ist auch zu beachten, dass das Kind sich mit der vorgesehenen Vertretung genügend vertraut machen kann und im Krankheitsfall nicht von einer völlig fremden Person betreut wird.
- Tipp: Im Vertrag mit der Tagespflegeperson können Eltern oft relativ frei vereinbaren, was im Krankheitsfall geschehen soll. Neben einer wirksamen Vertretungslösung sollte dort auch festgehalten sein,
- wie viele bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage der Tagesmutter zustehen
- und dass die Eltern nicht doppelt zahlen müssen, wenn eine Vertretung einspringt.
- Wenn die Tagesmutter krank ist, haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung. Per Gesetz muss dies durch das Jugendamt gewährleistet werden.
- Viele Tagespflegepersonen schließen sich von vornherein zusammen, um sich gegenseitig vertreten zu können.
- Eltern sollten beim Abschluss eines Tagespflegevertrages darauf achten, dass die Krankheitsvertretung wirksam und in ihrem Sinne geregelt ist.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.