Trennung ohne Scheidung: Diese 7 Folgen sind zu beachten © Steve Scott / Fotolia

19. März 2019, 11:20 Uhr

So geht's richtig Trennung ohne Scheidung: Diese 7 Folgen sind zu beachten

Eine Trennung ohne Scheidung klingt vor allem dann nach einem guten Plan, wenn die Partner einvernehmlich auseinandergehen, aber weiter von den rechtlichen und finanziellen Vorteilen einer Ehe profitieren wollen. Doch ganz so einfach ist es nicht: Auch ohne Scheidung gibt es nach einer Trennung einiges zu beachten – von der Hausratversicherung über die Steuererklärung bis zum Testament.

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1. Steu­er­klas­sen wechseln

Auch ohne Scheidung müssen die Steuerklassen gewechselt werden – und zwar zeitnah. Die Steuervergünstigungen gelten nämlich nur für die eheliche Lebensgemeinschaft, und die existiert mit der Trennung nicht mehr.

  • Für das Kalen­der­jahr, in dem die Trennung erfolgt, ist noch eine Zusam­men­ver­an­la­gung möglich.
  • Für das dar­auf­fol­gen­de Kalen­der­jahr müssen sich beide einzeln ver­an­la­gen lassen – auch ohne Scheidung.
  • Nach der Trennung werden beide in Steu­er­klas­se I ein­grup­piert. Ausnahme: Alleinerziehende
    bekommen Steu­er­klas­se II.

Es reicht, wenn einer der Partner einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellt. Dafür stellen die Finanzämter in der Regel ein Formular zur Verfügung, in dem man angibt, "dauerhaft getrennt lebend" zu sein. Stichtag für die Ummeldung ist der 30. November.

2. Kin­des­un­ter­halt

Der Anspruch auf Kindesunterhalt entsteht mit der Trennung, sofern der Unterhalt nicht durch Pflege und Betreuung erbracht werden kann – was meist dann der Fall ist, wenn ein Elternteil auszieht. Die Höhe wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Tipp: Die Änderung der Steuerklasse nach der Trennung kann Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsanspruches haben. Gerade bei schon bestehenden Unterhaltsverpflichtungen ist deshalb ein Antrag auf Neuberechnung sinnvoll.

3. Tren­nungs­un­ter­halt

Auch bei einer Trennung ohne Scheidung können Unterhaltsansprüche gegen den Partner entstehen: Der sogenannte Trennungsunterhalt kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden – anders als der nacheheliche Unterhalt. Im Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung müssen die Eheleute also immer noch füreinander einstehen, insbesondere dann, wenn der andere ohne Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen wäre.

Tipp: Die Zeit in Trennung ohne Scheidung gilt rechtlich immer noch als Ehezeit und kann damit auch Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben.

4. Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Sofern es keinen Ehevertrag gibt, der etwas anderes sagt, leben Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft, die erst mit der Scheidung aufgelöst wird. Alle Werte, die während der Trennungszeit erwirtschaftet werden, werden also am Ende aufgeteilt.

Ähnlich sieht es mit den Rentenpunkten aus, die während der Ehe erworben werden: Wer getrennt lebt, sich aber nicht scheiden lässt, erarbeitet Rentenanwartschaften für den Partner mit dem geringeren Einkommen. Im Scheidungsverfahren werden diese Rentenpunkte im Zuge des sogenannten Versorgungsausgleichs aufgeteilt.

5. Kran­ken­ver­si­che­rungMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Wer bei seinem Ehepartner mit krankenversichert ist, darf das auch nach einer Trennung ohne Scheidung weiterhin bleiben. Der Anspruch auf die Familienversicherung endet erst mit der Scheidung – oder aber, wenn der Mitversicherte einen Job mit entsprechendem Einkommen annimmt.

6. Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge

Gemeinsam abgeschlossene Versicherungen behalten auch bei der Trennung grundsätzlich ihre Gültigkeit. Wichtige Ausnahme: Die Hausratversicherung bleibt beim Versicherungsnehmer. Zieht dieser aus, muss sich der andere eine eigene Hausratversicherung zulegen und die alte Police muss gegebenenfalls an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden.

Tipp: Wer eine Lebensversicherung hat, die den Ehepartner begünstigt, möchte das womöglich schon nach der Trennung ändern und nicht die Scheidung abwarten.

7. Erbrecht und Testamente

Bei einer Trennung ohne Scheidung gelten die Beteiligten immer noch als Verheiratete.  Insofern steht ihnen im Todesfall der Pflichtteil für Ehegatten zu.

Tipp: Es kann ratsam sein, bei der Trennung das Testament zu ändern und andere Erben einzusetzen. Das geht allerdings nur einvernehmlich. Einseitiges Enterben ist nicht möglich.

FAZIT
  • Eine Trennung ohne Scheidung ist rechtlich heikel und finan­zi­ell nur selten sinnvoll.
  • Grund­sätz­lich lässt sich sagen: Je länger die Tren­nungs­pha­se andauert, desto teurer wird am Ende ver­mut­lich die Scheidung und desto höher ist die Gefahr, noch für den anderen einstehen zu müssen.
  • Eine intensive Beratung durch Anwalt und Steu­er­be­ra­ter ist daher auf jeden Fall sinnvoll.
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