27. Juli 2016, 14:08 Uhr
Anrechnung rechtens Urteil: Elterngeld zählt bei Hartz IV als Einkommen
Das Elterngeld zählt bei Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern als Einkommen und darf damit auf Sozialleistungen angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und damit die bisherige Praxis bestätigt (AZ B 4 KG 2/14 R).
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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, dass die Anrechnung von Elterngeld als Einkommen nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoße. Die entsprechende Regelung gilt nach der Entscheidung des BSG nicht nur für Empfänger von Hartz IV, sondern ebenfalls weiterhin für Geringverdiener.
Ein Vater hatte gegen die Anrechnung geklagt. Ab Anfang 2011 war der im Emsland lebenden Familie der Kinderzuschlag gestrichen worden, den sie bis dahin erhalten hatte. Die Familienkasse verwies als Begründung auf eine Novelle des Elterngeldgesetzes, wonach das Elterngeld als Einkommen angerechnet werden müsse. Der Anwalt des Mannes argumentierte gegen die Anrechnung des Elterngeldes, dass das Mindestelterngeld von 300 Euro, das die Familie monatlich bezog, keine Entgeltersatzleistung sei. Vielmehr diene es der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung.
Der Kläger hatte damit aber bereits in den Vorinstanzen – vor dem Sozialgericht Osnabrück und dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – keinen Erfolg gehabt. Diese hatten entschieden, dass die Zahlung des Elterngeldes dafür sorge, dass die Familie nicht mehr bedürftig sei. Das BSG folgte dieser Auffassung und wies die Revision des Klägers zurück.
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