Mütterrente: junge Mutter mit Kind auf dem Arm auf einer Wiese drubig-photo, Fotolia

24. Juli 2015, 11:26 Uhr

Gesetzliche Rente erhöhen Müt­ter­ren­te: Was Sie zur Erhöhung der Ent­gelt­punk­te wissen sollten

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Mütterrente in Deutschland in Kraft. Dabei handelt es sich um die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. In diesem Streitlotse-Ratgeber erfahren Sie mehr zur Erhöhung Ihrer Rente durch diese Regelung.

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Wer kann Müt­ter­ren­te bekommen?

Um zunächst einmal die Verwirrung rund um den Begriff Mütterrente aufzulösen: Sowohl Mütter als auch Väter können die Rentenpunkte für den Ausgleich der Kindererziehungszeiten beantragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen – dies gilt auch für Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern.

So wirkt sich die Müt­ter­ren­te auf Ihre Ren­ten­hö­he aus

Alle gesetzlich rentenversicherten Mütter beziehungsweise Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und für die bisher ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtig wurde, können sich seit Einführung der Mütterrente ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten und damit einen weiteren Entgeltpunkt anrechnen lassen. Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente.

Durch die Mütterrente lassen sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente erhöhen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Damit soll der Unterschied ausgeglichen werden, dass für alle Kinder, die nach 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte gutgeschrieben werden.

Antrag stellen? Es kommt darauf an

Für die Mütterrente ist laut Deutscher Rentenversicherung nicht grundsätzlich ein Antrag erforderlich: "Die Neubewertung der Zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erfolgt von Amts wegen und muss nicht beantragt werden." Dies gilt zumindest für alle, die schon Rente beziehen oder zumindest bereits Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben. Haben Sie dies bisher versäumt und erwerben erstmals einen Rentenanspruch, müssen Sie die Mütterrente beantragen. Das dafür notwendige Formular erhalten Sie bei der Rentenversicherung.

Haben Sie zusätzlich für Ihr Alter vorgesorgt und nun Ärger mit der Betriebsrente kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.

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