16. August 2022, 8:38 Uhr
So geht´s richtig Organspende: Was du zu Ausweis und Widerspruch wissen musst
Für viele Patienten hängt von einer Organspende alles ab: In Deutschland warten laut der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant etwa 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan (Stand August 2022). Doch ab welchem Alter kann man Organspender werden – und was muss man tun, wenn man keine Organe spenden will? Hier erfährst du alles rund um Organspende, Spendenausweis und ob dir ohne aktiven Widerspruch Organe entnommen werden dürfen.
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Für Organspender in Deutschland maßgeblich: Das Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz (TLP) regelt seit 1997 die Entnahme sowie die Übertragung und Vermittlung der Organe, die zu Lebzeiten oder nach dem Tod gespendet werden.
Für Organentnahmen nach dem Tod gilt laut dem TLP:
- Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen Hirntod feststellen, bevor eine Organentnahme stattfinden darf.
- Außerdem muss zwingend die zuvor gegebene Einwilligung des Organspenders vorliegen.
Weiterhin sieht das TLP eine klare Trennung der Bereiche Organspende, -vermittlung sowie -transplantation vor. Dazu legt esverschiedene Zuständigkeiten fest: Die Organspende selbst wird von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert, für die Vermittlung der Spenden ist die Stiftung Eurotransplant (ET) zuständig.
Entscheidungslösung, Widerspruchslösung, Zustimmungslösung: Was gilt?
Jedem steht es nach wie vor frei, ob er seine Organe nach dem Tod spenden möchte. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung (Stand: August 2022). Sie bestimmt, dass Verstorbenen nur dann Organe entnommen werden dürfen, wenn sie zu Lebzeiten selbst oder ihre Angehörigen posthum der Entnahme zugestimmt haben.
Außerdem soll die Entscheidungslösung sicherstellen, dass sich alle Krankenversicherten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und eine bewusste Entscheidung treffen, ob sie im Todesfall Organe spenden wollen oder nicht. Wenn du kein Organspender sein willst, musst du also nichts weiter tun.
Alternativ zur Entscheidungslösung wurde die Widerspruchslösung diskutiert, mit der die Entscheidung zur Organspende weiterhin freiwillig bliebe. Allerdings müsste jeder, der keine Organe spenden will, dem aktiv widersprechen – andernfalls käme er als potenzieller Organspender in Betracht. Die Idee einer Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag allerdings gescheitert, es wurde jedoch die sogenannte „Erweiterte Zustimmungslösung” verabschiedet. Im Zuge derer sollte ab März 2022 ein Online-Organspende-Register entstehen, dessen Umsetzung bis jetzt allerdings nicht erfolgte (Stand: August 2022).
Ab wann und bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?
Praktisch kann jeder ab dem 16. Lebensjahr Organspender werden. Ab 14 Jahren kannst du dich bereits dagegen aussprechen. Eingesetzlich festgelegtes Höchstalter für Organspenden gibt es nicht. Entscheidend ist das biologische Alter der Organe: Sind sie funktionsfähig, können sie auch wesentlich jüngeren Organempfängern dasLeben wieder lebenswert machen.
Dürfen chronisch kranke Menschen Organe spenden?
Die Fähigkeit zum Spenden kann durch bestimmte Infektionskrankheiten oder durch Diabetes eingeschränkt sein. Diese sollten im Organspendeausweis angegeben werden, damit die behandelnden Ärzte Bescheid wissen. Bestimmte Nervenkrankheiten, Diabetes, eine HIV-Infektion oder eine nicht ausgeheilte Krebserkrankung machen eine Organspende unmöglich. Ärzte müssen vor jeder Entnahme sorgsam prüfen, welche Organe zum Spenden infrage kommen– und welche nicht.
Welche Organe kann man spenden?
Nach dem Tod können beispielsweise die Bauchspeicheldrüse, der Dünndarm, die Leber, die Lunge, die Niere oder auch das Herz gespendet werden. Auch Körpergewebespenden sind möglich. Es ist möglich, auf dem Organspendeausweis ausdrücklich bestimmte Organe zur Spende freizugeben oder sie davon auszuschließen.
Lebende Personen können zum Beispiel eine ihrer Nieren an Partner, Verwandte oder sonstige ihnen nahestehende Personen spenden. Allerdings darf ihnen durch die Transplantation kein dauerhaftes gesundheitliches Risiko entstehen. Dazu müssen sie umfassend aufgeklärt werden, wie 2019 auch der BGH mit einem Urteil bekräftigt hat.
Organspendeausweis ab welchem Alter möglich?
Wenn du Organspender werden willst, musst du einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen ständig mitführen, zum Beispiel in deiner Geldbörse. Der Ausweis ist verbindlich und soll für Klarheit sorgen – denn oft wissen Angehörige einer verstorbenen Person nicht, ob diese zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat.
Ab einem Alter von 14 Jahren ist es prinzipiell möglich, einen Organspendeausweis auszufüllen – jedoch nur dann, wenn man auf diesem einer Organspende widerspricht. Erst mit 16 Jahren ist man berechtigt, auf dem Organspendeausweis festzuhalten, ob und welche Organe man im Todesfall spenden möchte. Aus diesem Grund versenden die Krankenversicherungen Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 24 Monate Informationsmaterial sowie den Organspendeausweis kostenlos zu.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen Organspendeausweis in Form einer etwa 8,5 mal 5,5 Zentimeter großen Karte herausgegeben, die in Deutschland am häufigsten genutzt wird. Erhältlich ist das Dokument auch in Apotheken, Arztpraxen, über die Krankenversicherung oder auf der Organspende-Website der BZgA.
Im Grunde kann die Willenserklärung zur Organspende aber auch formlos auf einem Blatt Papier notiert und beispielsweise gemeinsam mit Patientenverfügung und anderen wichtigen Dokumenten in einem Vorsorgeordner aufbewahrt werden.
Kann ich meinem Organspendeausweis widersprechen?
Mit dem Ausweis legt sich ein potenzieller Spender übrigens nicht unwiderruflich fest: Du kannst ihn jederzeit vernichten und bei Bedarf wieder einen neuen ausfüllen, ein Widerspruch ist nicht notwendig.
Übrigens: Nicht jeder, der einen Organspendeausweis trägt, wird nach seinem Tod auch automatisch zum Spender. Eine Organspende ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein Spender auf einer Intensivstation an einem Hirntod verstirbt. In so einem Fall ist der Mensch tot, sein Kreislauf wird jedoch noch künstlich am Leben gehalten. Das trifft jedoch lediglich auf zwei Prozent der Sterbefälle in Krankenhäusern zu.
Andere Länder, andere Regelungen: Vor Auslandsreisen informieren
In anderen Ländern gibt es beim Thema Organspende andere gesetzliche Regelungen. Wichtig: Diese Regelungen gelten oft nicht nur für die Staatsangehörigen der Länder, sondern für alle Personen, die sich in dem jeweiligen Staat aufhalten. Bei Reisen ins Ausland ist es daher empfehlenswert, sich vorab über die Organspendegesetze am Aufenthaltsort zu informieren und sich gegebenenfalls einen Organspendeausweis in Landessprache zu beschaffen.
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