Patientenrechte im Krankenhaus: Das solltest du wissen © iStock.com/TommL

29. Oktober 2024, 16:55 Uhr

Fake oder Fakt? Pati­en­ten­rech­te im Kran­ken­haus: Infos für Patienten und Angehörige

Patientenrechte im Krankenhaus betreffen meist zwei Aspekte: Zum einen geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung und Unterbringung, zum anderen berühren sie alltägliche Dinge beim Aufenthalt, beispielsweise Besuchszeiten und Mitbringsel. Welche Patientenrechte du im Krankenhaus hast und welche Rechte deine Angehörigen, erfährst du hier.

Wir unterstützen dich auch in schwierigen Lebenslagen. >>

Akten­ein­sicht im Kran­ken­haus für Patienten

Als Patient darfst du jederzeit eine Kopie deiner Krankenakte anfordern und einsehen, um dich über deinen Zustand, über Diagnosen und deine Behandlung im Krankenhaus zu informieren. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz (PatRG) verankert. Die Akteneinsicht im Krankenhaus soll dir helfen, selbstbestimmt über deine Gesundheit und Behandlung zu entscheiden.

Sollte es Unklarheiten geben oder du die Dokumentation als unvollständig oder fehlerhaft empfinden, kannst du auf einer Berichtigung bestehen.

Akten­ein­sicht im Kran­ken­haus für Angehörige

Angehörige dürfen nur mit deinem Einverständnis in deine Patientenakte Einsicht bekommen (ärztliche Schweigepflicht). Wichtig: Das gilt auch für deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Ausnahmen gibt es lediglich in besonderen Situationen, etwa wenn du nicht mehr ansprechbar bist. Dann wägt das Krankenhaus ab, ob es Informationen an andere weitergibt. Möchtest du sichergehen, dass deine Angehörigen im Notfall Akteneinsicht im Krankenhaus erhalten, dann solltest du im Voraus eine Vorsorgevollmacht erstellen.

© iStock.com/andresr

Sich selbst aus dem Kran­ken­haus entlassen: Welche Kon­se­quen­zen hat das?

Grundsätzlich darfst du deinen Krankenhausaufenthalt eigenmächtig beenden, obwohl die behandelnden Ärzte dies nicht befürworten. Du musst jedoch eine sogenannte Entlassung gegen ärztlichen Rat unterzeichnen, die dich über die möglichen gesundheitlichen Risiken aufklärt. Achtung: Damit entbindest du die Ärzte von der Haftung für eventuelle medizinische Folgen.

Wenn du dich selbst aus dem Krankenhaus entlässt, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Gesund­heit­li­che Folgen: Die größte Gefahr ist die poten­zi­el­le Ver­schlech­te­rung deines Gesund­heits­zu­stands, da du die not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Behand­lung vorzeitig abbrichst.
  • Behand­lungs­kos­ten: In der Regel bezahlt deine Kran­ken­ver­si­che­rung für den bis­he­ri­gen Auf­ent­halt, auch wenn du dich selbst entlässt. Aller­dings kann es bei späteren Behand­lun­gen zu Problemen kommen, wenn diese auf deine vor­zei­ti­ge Ent­las­sung aus dem Kran­ken­haus zurück­zu­füh­ren sind. Unter Umständen musst du dann die anfal­len­den Kosten selbst übernehmen.
  • Medi­ka­men­ten­ver­sor­gung: Es besteht das Risiko, dass du nach der Ent­las­sung keine ange­mes­se­ne medi­ka­men­tö­se Behand­lung erhältst, da du mög­li­cher­wei­se keine voll­stän­di­ge Rezept­ver­sor­gung erhältst oder wichtige Anwei­sun­gen zur Nachsorge verpasst.
  • Ein­schrän­kung der Wie­der­auf­nah­me: Je nach deinem Gesund­heits­zu­stand und der Art der Erkran­kung kannst du später Schwie­rig­kei­ten haben, erneut auf­ge­nom­men zu werden, falls es zu einer Ver­schlech­te­rung deines Zustandes kommt.

Wenn du dich aus dem Krankenhaus selbst entlassen willst, solltest du diese Entscheidung nur nach gründlicher Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls mit deinen Angehörigen treffen.

Gibt es ein Recht auf Ein­zel­zim­mer im Krankenhaus?

Als Privatpatient hast du in der Regel das Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Dies wird meist über entsprechende Tarife deiner privaten Krankenversicherung geregelt. Es ist ratsam, sich vor der Einweisung über die genauen Konditionen zu informieren und sich gegebenenfalls mit dem Krankenhaus in Verbindung zu setzen, um Verfügbarkeiten zu prüfen.

Für gesetzlich Versicherte gibt es dieses Recht nicht automatisch. Jedoch können sie gegen Aufpreis oder mit einer Zusatzversicherung Einzelzimmer buchen. Aber auch hier gilt: Das geht nur, wenn während des Aufenthalts Einzelzimmer frei sind. Ohne entsprechende Versicherung oder einen medizinischen Grund wirst du als gesetzlich Versicherter üblicherweise in einem Mehrbettzimmer untergebracht.

Haben gesetz­lich Ver­si­cher­te eine freie Arztwahl im Krankenhaus?

In deutschen Krankenhäusern gibt es im Normalfall keine freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Du kannst bei privaten Krankenversicherungen oder gegen Zuzahlung jedoch eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt oder Chefarzt vereinbaren. Es empfiehlt sich, dies vor dem Krankenhausaufenthalt abzuklären, insbesondere wenn eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt für dich wichtig ist.

© iStock.com/Jacob Wackerhausen

Schlechte Behand­lung im Kran­ken­haus – was tun?

Du hast das Gefühl, im Krankenhaus schlecht behandelt zu werden? Dann kannst du mit einer Reihe von Maßnahmen etwas dagegen unternehmen.

  • Der erste Schritt sollte immer sein, direkt mit dem behan­deln­den Arzt oder dem Pfle­ge­per­so­nal zu sprechen. Häufig lassen sich Miss­ver­ständ­nis­se oder Probleme im per­sön­li­chen Gespräch klären. Versuche, die Probleme sachlich zu schildern und nach Lösungen zu suchen.
  • Viele Kran­ken­häu­ser haben eine Pati­en­ten­ver­tre­tung oder einen Pati­en­ten­für­spre­cher, der als Ver­mitt­ler zwischen dir und dem Kran­ken­haus agiert. Diese Stellen sind darauf spe­zia­li­siert, Pati­en­ten­be­schwer­den auf­zu­neh­men und zu bear­bei­ten. Du solltest sie ein­schal­ten, wenn direkte Gespräche zuvor nicht geholfen haben.
  • Wenn du mit der Antwort des Personals oder der Pati­en­ten­ver­tre­tung nicht zufrieden bist, kannst du einen formellen Beschwer­de­brief an die Kran­ken­haus­lei­tung schreiben. Darin solltest du die Vorfälle detail­liert beschrei­ben und deine For­de­run­gen klar formulieren.
  • In Deutsch­land gibt es externe Beschwer­de­stel­len, bei denen du Unter­stüt­zung findest. Dazu gehören die Unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD) sowie die zustän­di­ge Ärz­te­kam­mer oder Kran­ken­haus­ge­sell­schaft. Du kannst auch deine Kran­ken­kas­se anspre­chen, wenn du eine schlechte Behand­lung im Kran­ken­haus erfährst.

Wie ist die Besuchs­zeit im Kran­ken­haus geregelt?

Besuche von Familie und Freunden im Krankenhaus sind wichtig für die mentale Unterstützung und das Wohlbefinden der Patienten. Ein allgemeingültiges Besuchsrecht oder allgemein gültige Besuchszeiten im Krankenhaus bestehen allerdings nicht: Krankenhäuser regeln die Besuchszeiten individuell, um einen reibungslosen Ablauf ihres Klinikbetriebs zu gewährleisten.

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Für Besucher ist es ratsam, sich vor dem Besuch über die aktuelle Situation und mögliche Einschränkungen zu erkundigen, etwa durch spezielle Hygienemaßnahmen oder Vorsichtsmaßnahmen auf Intensivstationen. In besonderen Fällen, wie etwa bei schwerkranken Patienten, kann nach Absprache auch außerhalb der regulären Zeiten ein Besuch ermöglicht werden.

Und wie viele Personen dürfen einen Patienten im Krankenhaus besuchen? Auch das hängt in erster Linie von den Regeln des jeweiligen Krankenhauses beziehungsweise der jeweiligen Station ab. Es gibt jedenfalls keine allgemeingültige gesetzliche Vorschrift, die die Anzahl der Besucher festlegt.

Beim Besuch solltest du einige Dinge beachten, denn ein Krankenhaus soll für Patienten ein Ort der Genesung und Erholung nach einer OP oder anstrengenden Krankheit sein.

  • Kläre im Vorfeld ab, in welchem Zeit­fens­ter dein Besuch erfolgen kann, damit du nicht zu unpas­sen­den Zeiten kommst.
  • Vermeide laute Gespräche oder Akti­vi­tä­ten, die Bett­nach­barn beläs­ti­gen könnten.
  • Auch wenn dein Ange­hö­ri­ger oder Freund gerne Besuch hat, solltest du nicht zu lange bleiben. Achte auf Signale, ob dein Gegenüber müde wird oder sich erschöpft fühlt.
  • Falls du bemerkst, dass es dem Patienten schlecht geht, infor­mie­re sofort das Pflegepersonal.
  • Halte die Besuchs­zei­ten und Hygie­ne­vor­schrif­ten ein.
  • Wenn du selbst krank und anste­ckend bist, solltest du auf einen Besuch verzichten.
  • Besuchst du jemanden in einem Mehr­bett­zim­mer, respek­tie­re auch die Pri­vat­sphä­re der anderen Patienten.
  • Wenn du dem Besuchten etwas mit­brin­gen möchtest (Bücher, Süßig­kei­ten, Zeit­schrif­ten oder Blumen), kläre vorher, was erlaubt ist. In einigen Abtei­lun­gen, wie der Inten­siv­sta­ti­on, sind Blumen oft nicht gestattet.

Merke: Eine respektvolle und ruhige Haltung trägt dazu bei, den Genesungsprozess des Patienten – und seiner Bettnachbarn – zu unterstützen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.