29. Oktober 2024, 16:55 Uhr
Fake oder Fakt? Patientenrechte im Krankenhaus: Infos für Patienten und Angehörige
Patientenrechte im Krankenhaus betreffen meist zwei Aspekte: Zum einen geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung und Unterbringung, zum anderen berühren sie alltägliche Dinge beim Aufenthalt, beispielsweise Besuchszeiten und Mitbringsel. Welche Patientenrechte du im Krankenhaus hast und welche Rechte deine Angehörigen, erfährst du hier.
Wir unterstützen dich auch in schwierigen Lebenslagen. >>
Akteneinsicht im Krankenhaus für Patienten
Als Patient darfst du jederzeit eine Kopie deiner Krankenakte anfordern und einsehen, um dich über deinen Zustand, über Diagnosen und deine Behandlung im Krankenhaus zu informieren. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz (PatRG) verankert. Die Akteneinsicht im Krankenhaus soll dir helfen, selbstbestimmt über deine Gesundheit und Behandlung zu entscheiden.
Sollte es Unklarheiten geben oder du die Dokumentation als unvollständig oder fehlerhaft empfinden, kannst du auf einer Berichtigung bestehen.
Akteneinsicht im Krankenhaus für Angehörige
Angehörige dürfen nur mit deinem Einverständnis in deine Patientenakte Einsicht bekommen (ärztliche Schweigepflicht). Wichtig: Das gilt auch für deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Ausnahmen gibt es lediglich in besonderen Situationen, etwa wenn du nicht mehr ansprechbar bist. Dann wägt das Krankenhaus ab, ob es Informationen an andere weitergibt. Möchtest du sichergehen, dass deine Angehörigen im Notfall Akteneinsicht im Krankenhaus erhalten, dann solltest du im Voraus eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Sich selbst aus dem Krankenhaus entlassen: Welche Konsequenzen hat das?
Grundsätzlich darfst du deinen Krankenhausaufenthalt eigenmächtig beenden, obwohl die behandelnden Ärzte dies nicht befürworten. Du musst jedoch eine sogenannte Entlassung gegen ärztlichen Rat unterzeichnen, die dich über die möglichen gesundheitlichen Risiken aufklärt. Achtung: Damit entbindest du die Ärzte von der Haftung für eventuelle medizinische Folgen.
Wenn du dich selbst aus dem Krankenhaus entlässt, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Gesundheitliche Folgen: Die größte Gefahr ist die potenzielle Verschlechterung deines Gesundheitszustands, da du die notwendige medizinische Behandlung vorzeitig abbrichst.
- Behandlungskosten: In der Regel bezahlt deine Krankenversicherung für den bisherigen Aufenthalt, auch wenn du dich selbst entlässt. Allerdings kann es bei späteren Behandlungen zu Problemen kommen, wenn diese auf deine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus zurückzuführen sind. Unter Umständen musst du dann die anfallenden Kosten selbst übernehmen.
- Medikamentenversorgung: Es besteht das Risiko, dass du nach der Entlassung keine angemessene medikamentöse Behandlung erhältst, da du möglicherweise keine vollständige Rezeptversorgung erhältst oder wichtige Anweisungen zur Nachsorge verpasst.
- Einschränkung der Wiederaufnahme: Je nach deinem Gesundheitszustand und der Art der Erkrankung kannst du später Schwierigkeiten haben, erneut aufgenommen zu werden, falls es zu einer Verschlechterung deines Zustandes kommt.
Wenn du dich aus dem Krankenhaus selbst entlassen willst, solltest du diese Entscheidung nur nach gründlicher Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls mit deinen Angehörigen treffen.
Gibt es ein Recht auf Einzelzimmer im Krankenhaus?
Als Privatpatient hast du in der Regel das Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Dies wird meist über entsprechende Tarife deiner privaten Krankenversicherung geregelt. Es ist ratsam, sich vor der Einweisung über die genauen Konditionen zu informieren und sich gegebenenfalls mit dem Krankenhaus in Verbindung zu setzen, um Verfügbarkeiten zu prüfen.
Für gesetzlich Versicherte gibt es dieses Recht nicht automatisch. Jedoch können sie gegen Aufpreis oder mit einer Zusatzversicherung Einzelzimmer buchen. Aber auch hier gilt: Das geht nur, wenn während des Aufenthalts Einzelzimmer frei sind. Ohne entsprechende Versicherung oder einen medizinischen Grund wirst du als gesetzlich Versicherter üblicherweise in einem Mehrbettzimmer untergebracht.
Haben gesetzlich Versicherte eine freie Arztwahl im Krankenhaus?
In deutschen Krankenhäusern gibt es im Normalfall keine freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Du kannst bei privaten Krankenversicherungen oder gegen Zuzahlung jedoch eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt oder Chefarzt vereinbaren. Es empfiehlt sich, dies vor dem Krankenhausaufenthalt abzuklären, insbesondere wenn eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt für dich wichtig ist.
Schlechte Behandlung im Krankenhaus – was tun?
Du hast das Gefühl, im Krankenhaus schlecht behandelt zu werden? Dann kannst du mit einer Reihe von Maßnahmen etwas dagegen unternehmen.
- Der erste Schritt sollte immer sein, direkt mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal zu sprechen. Häufig lassen sich Missverständnisse oder Probleme im persönlichen Gespräch klären. Versuche, die Probleme sachlich zu schildern und nach Lösungen zu suchen.
- Viele Krankenhäuser haben eine Patientenvertretung oder einen Patientenfürsprecher, der als Vermittler zwischen dir und dem Krankenhaus agiert. Diese Stellen sind darauf spezialisiert, Patientenbeschwerden aufzunehmen und zu bearbeiten. Du solltest sie einschalten, wenn direkte Gespräche zuvor nicht geholfen haben.
- Wenn du mit der Antwort des Personals oder der Patientenvertretung nicht zufrieden bist, kannst du einen formellen Beschwerdebrief an die Krankenhausleitung schreiben. Darin solltest du die Vorfälle detailliert beschreiben und deine Forderungen klar formulieren.
- In Deutschland gibt es externe Beschwerdestellen, bei denen du Unterstützung findest. Dazu gehören die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sowie die zuständige Ärztekammer oder Krankenhausgesellschaft. Du kannst auch deine Krankenkasse ansprechen, wenn du eine schlechte Behandlung im Krankenhaus erfährst.
Wie ist die Besuchszeit im Krankenhaus geregelt?
Besuche von Familie und Freunden im Krankenhaus sind wichtig für die mentale Unterstützung und das Wohlbefinden der Patienten. Ein allgemeingültiges Besuchsrecht oder allgemein gültige Besuchszeiten im Krankenhaus bestehen allerdings nicht: Krankenhäuser regeln die Besuchszeiten individuell, um einen reibungslosen Ablauf ihres Klinikbetriebs zu gewährleisten.
Für Besucher ist es ratsam, sich vor dem Besuch über die aktuelle Situation und mögliche Einschränkungen zu erkundigen, etwa durch spezielle Hygienemaßnahmen oder Vorsichtsmaßnahmen auf Intensivstationen. In besonderen Fällen, wie etwa bei schwerkranken Patienten, kann nach Absprache auch außerhalb der regulären Zeiten ein Besuch ermöglicht werden.
Und wie viele Personen dürfen einen Patienten im Krankenhaus besuchen? Auch das hängt in erster Linie von den Regeln des jeweiligen Krankenhauses beziehungsweise der jeweiligen Station ab. Es gibt jedenfalls keine allgemeingültige gesetzliche Vorschrift, die die Anzahl der Besucher festlegt.
Beim Besuch solltest du einige Dinge beachten, denn ein Krankenhaus soll für Patienten ein Ort der Genesung und Erholung nach einer OP oder anstrengenden Krankheit sein.
- Kläre im Vorfeld ab, in welchem Zeitfenster dein Besuch erfolgen kann, damit du nicht zu unpassenden Zeiten kommst.
- Vermeide laute Gespräche oder Aktivitäten, die Bettnachbarn belästigen könnten.
- Auch wenn dein Angehöriger oder Freund gerne Besuch hat, solltest du nicht zu lange bleiben. Achte auf Signale, ob dein Gegenüber müde wird oder sich erschöpft fühlt.
- Falls du bemerkst, dass es dem Patienten schlecht geht, informiere sofort das Pflegepersonal.
- Halte die Besuchszeiten und Hygienevorschriften ein.
- Wenn du selbst krank und ansteckend bist, solltest du auf einen Besuch verzichten.
- Besuchst du jemanden in einem Mehrbettzimmer, respektiere auch die Privatsphäre der anderen Patienten.
- Wenn du dem Besuchten etwas mitbringen möchtest (Bücher, Süßigkeiten, Zeitschriften oder Blumen), kläre vorher, was erlaubt ist. In einigen Abteilungen, wie der Intensivstation, sind Blumen oft nicht gestattet.
Merke: Eine respektvolle und ruhige Haltung trägt dazu bei, den Genesungsprozess des Patienten – und seiner Bettnachbarn – zu unterstützen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.