23. April 2019, 8:30 Uhr
So geht's richtig Berufsbetreuer werden: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Wenn du Berufsbetreuer werden willst, brauchst du jede Menge Sozialkompetenz, Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen und eine ganze Menge Geduld. Vor der Berufswahl solltest du dir Gedanken über die inhaltlichen Voraussetzungen machen und auch einige finanzielle Aspekte bedenken.
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Qualifikationen: Wer darf Berufsbetreuer werden?
Der Job als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin ist kein klassischer Ausbildungsberuf und erfordert auch nicht zwangsläufig ein Studium – auch wenn rund 80 Prozent der Berufsbetreuer einen akademischen Hintergrund haben. Die meisten professionellen rechtlichen Betreuer stammen aus folgenden Berufsgruppen:
- Pädagogen, Sozialarbeiter und Erzieher
- Mediziner und Pflegepersonal
- Kauf- und Verwaltungsfachleute
- Juristen
Der Grund: Rechtliche Betreuer müssen Entscheidungen in verschiedensten Lebensgebieten treffen – von den Finanzen bis zur medizinischen Versorgung ihrer Klienten. Dafür brauchen sie die entsprechende Expertise. Berufsbetreuer kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn der Fall für Laien – zum Beispiel Angehörige – zu komplex wird. Wünschenswert sind dann Kenntnisse in folgenden Gebieten:
- Betreuungs-, Sozial- und Zivilrecht
- Medizin
- Psychologie
- Buchführung
- Schriftverkehr mit Behörden und Ärzten
Genaue Anforderungen an das Berufsbild formulieren zum Beispiel der Bundesverband der Berufsbetreuer und der Bundesverband freier Berufsbetreuer.
Bewerbung als Berufsbetreuer
Um beruflich als Betreuer zu arbeiten, kannst du dich bei der örtlichen Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein bewerben. Dazu sind üblicherweise folgende Dokumente notwendig:
- Nachweise über Berufsausbildung und Qualifikation
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- eventuell Schufa-Auskunft
- eventuell Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- eventuell Nachweis einer Vertretung bei Abwesenheit
Versicherung für Berufsbetreuer
Als Berufsbetreuer triffst du große Entscheidungen und bist für diese Entscheidungen auch haftbar – zum Beispiel, wenn es um das Vermögen oder die Gesundheit deiner Klienten geht. Deshalb sind eine allgemeine Haftpflichtversicherung und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wichtig.
Wenn du nicht für eine Behörde oder einen Verein als Betreuer arbeitest, musst du dich außerdem selbst um deine Sozialversicherung kümmern: Krankenkasse, Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit.
Verdienstmöglichkeiten als Berufsbetreuer
Die Arbeit als Berufsbetreuer wird stundenweise nach festgelegten Pauschalen vergütet. Wie viel Zeit du pro Fall brauchen darfst und wie hoch deine Arbeit vergütet wird, legt das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) fest. Wie viel du verdienst, hängt also von verschiedenen Faktoren ab:
- Studium oder Ausbildung: Wo hast du deine betreuungsrechtlichen Fachkenntnisse erworben? Je nachdem liegt der Stundensatz zwischen 27 und 44 Euro.
- Alleine wohnen oder Heimbetreuung: Je nachdem, ob dein Klient im Heim oder in der eigenen Wohnung lebt, darfst du mehr oder weniger Zeit für die Betreuung abrechnen.
- Vermögend oder mittellos: Wer seinen Betreuer aus der eigenen Tasche bezahlt, bekommt bis zu 1,5 Betreuungsstunden mehr pro Monat.
Erwerbsform: Ehrenamt, Gewerbe und Nebentätigkeit
Beim Einsetzen einer rechtlichen Betreuung geben die Gerichte zunächst ehrenamtlichen Betreuern den Vorzug. Danach greifen sie auf Betreuungsvereine mit festen Angestellten (Vereinsbetreuer) und Mitarbeiter von Betreuungsbehörden (Behördenbetreuer) zurück. Erst ganz am Ende der Kette stehen selbstständige Berufsbetreuer.
Um für deine Betreuungsaufgaben vergütet zu werden, musst du mindestens elf Fälle betreuen oder aber mehr als 20 Stunden pro Woche für die Arbeit als Betreuer aufbringen. Bis du diese Fall- und Stundenzahl zusammenhast, dauert es im Schnitt drei Jahre. Das heißt im
Umkehrschluss: Wenn du Berufsbetreuer werden willst, musst du erst mal ehrenamtlich arbeiten.
Um die Kosten für Arbeitsmaterial, Weiterbildung, Versicherungen und Co. zu decken, sind etwa 40 bis 50 Betreuungen notwendig. Und auch dann ist der finanzielle Rahmen noch nicht üppig. Deshalb ist die Arbeit als Berufsbetreuer für viele nur eine Nebentätigkeit. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch offiziell anerkannt (AZ 1 BvR 1909/95).
Ob die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden muss oder ob die Einnahmen als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit versteuert werden, muss individuell entschieden werden. Eine Mitgliedschaft bei der IHK ist mittlerweile nicht mehr verpflichtend.
- Berufsbetreuer ist kein klassischer Ausbildungsberuf.
- Kenntnisse in Fachgebieten wie Recht, Medizin und Finanzen sind jedoch wichtig.
- Bewerben kann man sich zum Beispiel bei der örtlichen Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein.
- Berufsbetreuer werden nach festen Pauschalen vergütet – reich wird man dabei in der Regel nicht.
- Oft wird die Arbeit als Berufsbetreuer daher als Nebentätigkeit ausgeübt.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.