11. November 2019, 13:04 Uhr
Angehörigen-Entlastungsgesetz Pflegekosten: Weniger Kinder sollen für ihre Eltern zahlen
Werden die Eltern in einem Pflegeheim betreut, tragen die Kinder bisher häufig einen Anteil an den Pflegekosten. Das soll sich künftig mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz für viele ändern, denn die Einkommensgrenze soll 2020 deutlich steigen.
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Kinder zahlen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro
Muss ein Angehöriger ins Pflegeheim, dann zahlt die Pflegeversicherung in der Regel nur einen Teil der Kosten dafür. Können dann Pflegebedürftige die Rechnungen nicht aus eigener Tasche komplettieren, müssen sich im Regelfall ihre Kinder an den Pflegekosten beteiligen. Das kann zur großen finanziellen Belastung werden. Besonders dann, wenn Sohn oder Tochter ohnehin nicht viel verdienen, aber trotzdem über der geltenden Einkommensgrenze liegen.
Das soll sich bald ändern: Ab 2020 sollen nur noch Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro und mehr einen Zuschuss zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen. So sieht es das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor. Hierbei geht es immer um das zu versteuernde Einkommen, also das Jahresbruttogehalt zuzüglich etwaigen Mieteinnahmen und Kapitalerträgen. Freibeträge, Werbungskosten und Co. sind davon aber abzuziehen.
Bisher müssen sich Kinder bereits an den Pflegekosten beteiligen, wenn sie ein weitaus geringeres Einkommen haben: Die aktuelle Grenze liegt bei 21.600 Euro netto pro Jahr bei Alleinstehenden beziehungsweise 38.800 Euro netto bei Familien.
Ehepartner werden einzeln veranschlagt
Wer über der künftigen Einkommensgrenze liegt, kann oft trotzdem glimpflich davon kommen: Bei Verheirateten wird nur ihr eigenes Gehalt einberechnet, nicht mehr auch das des Ehepartners. Hinzu kommen noch Freibeträge.
Auch das Einkommen mehrerer Geschwister wird nicht zusammengerechnet: Die Einkommensgrenze gilt für jeden einzeln.
Übrigens: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird auch für Menschen gelten, die sich schon jetzt an den Pflegekosten beteiligen. Liegen ihre Jahreseinkünfte unter 100.000 Euro, dann brauchen sie in Zukunft auch nichts mehr zu zahlen.
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