13. August 2015, 16:02 Uhr
Pflegestärkungsgesetz Pflegereform: Das sind die Neuerungen ab 2017
Eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, fünf statt drei Pflegestufen und eine Besserstellung von Demenzkranken sind die wichtigsten Neuerungen der Pflegereform, die ab 2017 umgesetzt werden sollen.
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Beitragserhöhung soll Pflegereform finanzieren
Für die Finanzierung der zweiten Stufe der Pflegereform hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung beschlossen. Die Abgabe an die Pflichtversicherung sollen nach Informationen von "Spiegel Online" zum 1. Januar 2017 um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,8 Prozent für Kinderlose und 2,55 Prozent für Eltern steigen.
Fünf statt drei Pflegestufen
Das starre System mit bisher drei Pflegestufen soll durch die zweite Stufe der Pflegereform gelockert werden. Bisher orientierten sich die Pflegegrade allein an dem Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung. Ab 2017 soll es fünf Pflegestufen geben: Bei der Einstufung werden künftig auch psychische und geistige Einschränkungen berücksichtigt.
Neues System erfasst auch Demenzkranke
Durch das neue fünfstufige Pflegestufen-System sollen auch Demenzkranke bessergestellt werden, die bisher oft durch das Raster gefallen sind, weil sie zwar körperlich fit sind, aber dennoch Betreuung rund um die Uhr benötigen. Laut "Tagesschau“ sollen durch diese Änderung zusätzlich etwa 500.000 Menschen Geld aus der Pflegeversicherung erhalten.
Erleichterungen für pflegende Angehörige
Als pflegende Angehörige profitieren Sie besonders von der jüngst beschlossenen Pflegereform. Wenn Sie aus Ihrem Beruf aussteigen, um ein Familienmitglied zu pflegen, übernimmt die Pflegeversicherung künftig Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Ihre Rentenbeiträge zahlt die Pflegeversicherung dann, wenn Sie einen Angehörigen der Pflegestufe 2 bis 5 mindestens zehn Stunden pro Woche und an mindestens zwei Wochentagen zu Hause pflegen. Ab 2017 soll es zudem kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende geben.
Weniger Bürokratie und mehr Personal
Die Pflegereform sieht weniger Bürokratie vor. So sollen Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in die Pflegestufen nicht mehr beantragen müssen, sondern automatisch zugesandt bekommen.
Des Weiteren soll der Personalbedarf an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst werden. In Pflegeheimen sollen zusätzliche Betreuungsangebote entstehen, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben.
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