Mann sitzt in einem Sessel und spricht mit einer Frau Photographee.eu, Fotolia

3. April 2017, 14:20 Uhr

Neuerungen ab April 2017 Psy­cho­the­ra­pie-Sprech­stun­de: Neue Rechte für Betroffene

Durch eine neu eingeführte Psychotherapie-Sprechstunde haben Menschen, bei denen Bedarf besteht, nun die Möglichkeit, kurzfristig einen Gesprächstermin bei einem Therapeuten zu erhalten. Außerdem ist nun eine Akutbehandlung möglich, die schnelle Hilfe bei psychischen Problemen bietet.

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Zeitnahe Psy­cho­the­ra­pie-Sprech­stun­de

Häufig vergehen Monate, bis Patienten eine Psychotherapie beginnen können. Künftig soll zumindest ein erstes Gespräch kurzfristig möglich sein, in dem weitere Schritte besprochen werden können. Dafür ist weder eine Überweisung vom Hausarzt noch ein Antrag bei der Krankenkasse nötig. Menschen mit psychischen Beschwerden sollen durch diese Neuerung schneller Hilfe erhalten.

In der Psychotherapie-Sprechstunde kann zum Beispiel geklärt werden, welche Maßnahmen der Betroffene ergreifen kann, um seine Situation zu verbessern – so kann beispielsweise eine Selbsthilfegruppe erste Hilfe leisten. Auch die geeignete Therapieform kann der Psychotherapeut bereits ermitteln. Ebenfalls kann er einschätzen, ob eine Krankschreibung notwendig ist oder ob der Betroffene weiter arbeitsfähig ist. Für die Terminvereinbarung sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung zuständig. Künftige Patienten können sich aber auch direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Die Praxen sollen nun pro Woche 200 Minuten telefonisch erreichbar sein. So kann bereits am Telefon geklärt werden, wie sehr der Termin für die Sprechstunde im jeweiligen Einzelfall drängt.

RechtsschutzAkut­be­hand­lung in drin­gen­den Fällen

Falls bei der Psychotherapie-Sprechstunde ein dringender Handlungsbedarf festgestellt wird, gibt es nun auch die Möglichkeit einer Akutbehandlung. Dabei handelt es sich um Einzelbehandlungen von jeweils 25 Minuten Dauer, von denen bis zu 24 Sitzungen erfolgen können. Da die Akutbehandlung nur an die Krankenkasse gemeldet werden muss, aber auch hierfür kein Antrag erforderlich ist, können erste psychotherapeutische Maßnahmen schnell erfolgen. In weniger dringenden Fällen vergeht unter Umständen aber nach wie vor viel Zeit, bis tatsächlich eine Therapie begonnen werden kann.

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